Ratgeber

Wohnungsbesichtigung: Vermieter und Makler von sich überzeugen

Bei der Suche nach der perfekten Wohnung ist die Konkurrenz oft groß. Manchmal entscheiden Kleinigkeiten, wer den Mietvertrag unterschreiben darf. Wir sagen, wie Makler und Vermieter überzeugt werden können.

Tipp 1: Kontaktaufnahme

Meist lässt sich aus der Wohnungsanzeige ablesen, ob der Vermieter oder Makler lieber per E-Mail oder Anruf kontaktiert werden möchte. Im Zweifel empfiehlt sich eine E-Mail. Darin kann der Interessent bereits wichtige Informationen nennen und den Vermieter direkt ansprechen:

  • Anrede: Steht der Name des Vermieters in der Anzeige, empfiehlt sich eine direkte Anrede.
  • Benennen, um welche Wohnung es geht, zum Beispiel mit Anzahl der Zimmer und Adresse.
  • Das Interesse an dieser Wohnung formulieren.
  • Ein oder zwei Sätze zu sich selbst.
  • Den Makler oder Vermieter um einen Besichtigungstermin bitten.
  • Abschiedsgruß: zum Beispiel „mit freundlichen Grüßen“, „freundliche Grüße“ oder „vielen Dank im Voraus“

Wenn der Vermieter dann antwortet, sollten Wohnungssuchende möglichst einen Termin für eine Einzelbesichtigung und bei Tageslicht vereinbaren. Leider ist das aber nicht immer möglich und Kompromisse sind nötig.

Tipp 2: Wohnungsbesichtigung vorbereiten

Wer gut vorbereitet zur Wohnungsbesichtigung kommt, hat die besseren Karten, seine Traumwohnung zu bekommen. Dabei reicht es schon, sich vorher zu überlegen, welche Informationen für die eigene Entscheidung wichtig sind und wie man einen möglichst guten Eindruck hinterlassen kann.

Fragen notieren

Nach der Wohnungsbesichtigung sollte der Interessent alle Informationen haben, die er braucht, um sich für oder gegen die Wohnung entscheiden zu können. Einige dieser Informationen sind sicherlich in der Wohnungsanzeige zu finden, den Rest kann er vor Ort erfragen. Hierfür kann er sich einen Fragenkatalog als Checkliste anlegen.

  • Was gehört alles zur Wohnung? Gibt es zum Beispiel einen Stellplatz, ein Keller- oder Dachbodenanteil?
  • Gibt es zudem Platz für ein Fahrrad oder einen Kinderwagen?
  • Welche Nebenkosten fallen zusätzlich an?
  • Und um welche Kosten handelt es sich dabei? Beispielsweise Kosten für Heizung und Warmwasser, Fernsehanschluss und Gebäudereinigung.
  • Wie hoch sind die zu erwartenden Heizkosten?
  • Gehört die Einbauküche zur Wohnung, muss sie abgelöst werden und gibt es weitere Möbel, die der Vormieter gerne abgeben würde?
  • Welche Ruhezeiten gelten in der Hausgemeinschaft?
  • Gibt es eine gute Infrastruktur? Sind zum Beispiel Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel, Grünflächen oder Ärzte in der Nähe?

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Tipp 3: Unterlagen zusammenstellen

Mietinteressenten sind vor der Wohnungsbesichtigung nicht dazu verpflichtet, persönliche Informationen von sich preiszugeben. Der Interessent kann zum Termin aber Informationen mitbringen, die dem Vermieter dabei helfen, eine Entscheidung zu treffen. Hilfreich sind oft Belege, mit denen der künftige Mieter beweist, dass er seine Miete zuverlässig zahlt. Zum Beispiel:

  • Eine Bonitätsauskunft wie zum Beispiel von der Schufa.
  • Gehaltsnachweise: zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge, bei denen alle nicht-relevanten Daten geschwärzt sind.
  • Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters: Diese Bescheinigung muss der Vorvermieter aber nicht ausstellen, wenn er nicht will.
  • Eine Bürgschaft der Eltern bei jungen Mietern.

Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus und Grund in Berlin, sagt: „Wer solche Dokumente mitbringt, hat mehr Chancen auf einen Zuschlag.“ Auch gebe es immer wieder Mietinteressenten, die sich mit einer Art Lebenslauf vorstellen. So kann sich der Vermieter auch dann ein gutes Bild vom Bewerber machen, wenn bei der Wohnungsbesichtigung nur der Makler anwesend ist. Eine ähnliche Funktion hat die Mieterselbstauskunft.

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Tipp 4: Kleidung wählen und den Auftritt planen

Schlichte, aber ordentliche Kleidung ist in den meisten Fällen die richtige Wahl für einen Besichtigungstermin. Das kann beispielsweise eine ordentliche Jeans und eine saubere Bluse oder ein faltenloses Sakko sein.

Wer zusammen eine Wohnung sucht, kann gemeinsam zum Besichtigungstermin erscheinen. Auch wer alleine und unsicher ist, kann einen Freund oder Kollegen mitnehmen. Doch hier gibt Dr. Brückner zu bedenken: „Wenn andere Personen den Mietinteressenten begleiten, könnte das beim Vermieter den Eindruck machen, dass der Mietinteressent nicht alleine, sondern mit anderen Personen in die Wohnung einziehen möchte.“

Tipp 5: Vermieter und Makler überzeugen

Gruppenbesichtigungen lassen sich nicht immer vermeiden. Der Interessent sollte sich aber nicht von Konkurrenzgetue beeindrucken lassen. Besser ist es, die Mitinteressenten zu ignorieren und den Besichtigungstermin ruhig durchzuziehen.

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Höflich und interessiert auftreten

Im Kontakt mit dem Vermieter oder Makler, lässt sich mit Manieren punkten: Einmal kurz vorstellen, Hände schütteln, den Blickkontakt halten – das wars auch schon. Gerade bei Gruppenbesichtigungen sollten sich Interessenten mit langen Gesprächen zurückhalten. Dr. Brückner sagt: „Der Vermieter hat üblicherweise kein Interesse daran, mit dem Mietinteressenten Smalltalk zu führen.“ Wer allerdings gezielte Fragen zur Wohnung hat, sollte diese auch stellen: Das zeigt echtes Interesse.

Tipp 6: Gekonnt auf Fragen reagieren

„Die allermeisten Vermieter händigen dem Mieter einen Fragenkatalog aus, in dem alle für den Vermieter relevanten Informationen beim Mietinteressenten abgefragt werden“, sagt Dr. Brückner. Hier gilt genau wie beim persönlichen Gespräch mit dem Vermieter: Wer eine gute und ehrliche Antwort auf eine Frage hat, kann diese gerne geben, er muss es aber nicht immer. Bei Fragen zu Familienplanung oder Politik in der Mieterselbstauskunft dürfen Interessenten die Antwort verweigern oder sogar lügen.

Einen Fettnapf sollten Wohnungsinteressenten unbedingt auslassen: Um die Miete feilschen. Dr. Brückner sagt: „Wer eine geringere als in der Anzeige angegebene Miete verlangt und dafür den angeblich schlechten Zustand der Wohnung kritisiert, wird eher nicht akzeptiert.“

Tipp 7: Bei der Wohnungsbesichtigung genau hinschauen

Mieter sollten bei der Wohnungsbesichtigung genau hinschauen – manche Schäden sollte er aber erst ansprechen, wenn es zur Wohnungsübergabe und zum Abschluss des Mietvertrages kommt. Dann ist Zeit, um eventuelle Mängel im Übergabeprotokoll festzuhalten und über nötige Reparaturen zu sprechen. Wer aber beispielsweise mit den hässlichen Fliesen im Bad nicht leben kann, sollte bereits bei der Besichtigung nachfragen, ob der Vermieter bereit wäre, zu renovieren.

Checkliste Wohnungsbesichtigung

Einige Dinge, auf die Mietinteressenten bei der Wohnungsbesichtigung genau achten sollten:

  • Scheint ausreichend Sonne in die Wohnung oder gibt es Zimmer, in die kaum Licht gelangt?
  • Passt die Raumaufteilung zu den persönlichen Bedürfnissen?
  • Ist in der Wohnung alles vorhanden, was sich der Interessent wünscht? Beispielsweise eine Badewanne oder ein Balkon?
  • Gibt es Durchgangszimmer, die stören könnten?
  • Reicht der vorhandene Stauraum?
  • Sind in der Umgebung mögliche Belästigungen, zum Beispiel Lärmquellen?
  • Ist die Wohnung hellhörig oder eher weniger?
  • Wie ist die Wohnung gedämmt?
  • Welche Art von Heizung wird genutzt?
  • Gibt es Spuren von Schimmel oder Wasserflecken?
  • Sind erkennbare Schäden in der Wohnung vorhanden?
  • In welchem Zustand sind Fenster, Türen und Böden?
  • Sind genug Steckdosen in den Räumen und an den richtigen Stellen?
  • Gibt es einen Satelliten- oder Kabelanschluss für Fernseher?

Sind zudem Fragen zu Nebenkosten, Stellplätzen oder sonstigen Details aus der Wohnungsanzeige offengeblieben, sollten Mieter auch diese stellen.

Tipp 8: Fotos als Gedächtnisstütze

Fotos von der Wohnungsbesichtigung können hilfreich sein, um später mit anderen Wohnungen zu vergleichen. Aber: Einfach drauflosknipsen ist verboten, erst müssen Interessenten den Vermieter oder Makler um Erlaubnis fragen. Ist die Wohnung noch bewohnt, sollten sie den Fotoapparat in der Tasche lassen: Fotos verletzen die Privatsphäre der Vormieter.

Experten-Tipp: Die immowelt-App hilft bei der Wohnungsbesichtigung: Wohnungssuchende können direkt im Exposé der Wohnung:

  • Besichtigungstermine abspeichern
  • eigene Fragen und die Antworten des Vermieters festhalten
  • Fotos von der Wohnung speichern

Ein weiterer Pluspunkt ist das Feature Sonnenbalkon: Es verrät den Stand der Sonne – auch an wolkigen Tagen und zeigt so, ob und wann in ein Zimmer die Sonne scheint. Außerdem können Suchaufträge nach den Kriterien Wohnungsgröße, Gegend und Ausstattung angelegt werden.

Die App ist kostenlos für iOS und Android verfügbar.

Tipp 9: Interesse bekunden und Kontakt halten

Gegen Ende der Wohnungsbesichtigung sollten sich Mietinteressenten noch einmal alles kurz durch den Kopf gehen lassen und sich fragen: Will ich diese Wohnung auch wirklich haben? Nur dann sollten sie dem Vermieter gegenüber ihr Interesse ausdrücken, bevor sie sich verabschieden. Außerdem sollten sie eindeutig klären, ob und bis wann sich der Vermieter wieder melden wird.

Falls dann später eine Absage kommt: Nicht beleidigt reagieren, sondern Vermieter oder Makler fragen, ob sie eine ähnliche Wohnung im Angebot haben, die frei ist oder wird. So könnten sich beide Seiten eine weitere Gruppenbesichtigung ersparen.

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