Wir bieten hier ein ca. 3.159 m² großes Grundstück mit viel Entwicklungspotenzial am Zentrum Langenhorns an. Das Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen und befindet sich unmittelbar an der Magistrale 05. Derzeit ist das kleinere Flurstück (10689) mit einem zweigeschossigen Mehrfamilienhaus, einem Einfamilienhaus sowie Garagen bebaut. Dieses Grundstück wird frei von Mietverhältnissen geliefert.
Das größere Flurstück (331) ist mit einem gemischt genutzten Mehrfamilienhaus bebaut. Dieses Wohn- und Geschäftshaus verfügt über 3 Vollgeschosse und insgesamt 23 Wohneinheiten, welche sich auf 3 Hauseingänge verteilen sowie 3 Läden. Bis auf eine Wohnung, die gerade saniert wird, sind die Mietverhältnisse aller Gebäude derzeit ungekündigt. Der Nettokaltmietertrag beläuft sich bei Vollvermietung auf ca. 150.000,- Euro p.a..
Das nun beplante Grundstück hat an der Straßenfront eine Breite von ca. 48 Metern und eine Tiefe von ca. 64 Metern. Das Baurecht weißt MK III g aus mit einer GRZ von 0,6 und GFZ von 1,8. Es gibt beachtenswerte Baulinien auf dem Grundstück. Es ist zu spekulieren, dass ggf. vier Vollgeschosse zzgl. Staffelgeschoss, wie in rückwärtiger Nachbarschaft, genehmigungsfähig sind. Im Namen der Eigentümer wurde auf dieser Basis im Mai 2024 ein Bauvorbescheid mit einer BGF von 5.659 m² bei der Baubehörde eingereicht. Daraus errechnet sich eine mögliche Wohn- und Nutzfläche von ca. 4.400 m².
Berücksichtigt wurde in dem Bauvorbescheid aus Gründen der Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit, dass von dem Mehrfamilienhaus im Bestand zwei Hauseingänge mit insgesamt 16 Wohnungen erhalten bleiben, aufgestockt werden und sich in den Neubaukomplex integrieren.
Gemäß schriftlicher Bestätigung des Fachamts Bauprüfung vom 29.05.2024 sind im Baulastenverzeichnis nach § 79 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) keine Belastungen eingetragen. Das Grundbuch für das kleinere Grundstück wird lastenfrei geliefert. Im Grundbuch für das größere Grundstück ist derzeit noch ein Vorkaufsrecht für einen 79 Jahre alten Familienangehörigen eingetragen. Im Altlastenhinweiskataster liegen keine Hinweise auf Verdachtsflächen vor.