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Kein Baukindergeld mehr: Das sind die Alternativen für Familien 2024

Das Baukindergeld kann seit Ende 2023 nicht mehr beantragt werden. Familien können aber auch 2024 von Förderungen profitieren, um ins Eigenheim zu kommen. Ein Überblick.

Eigenheimförderung für Familien 2024: Die Alternativen zum Baukindergeld

Die Bundesregierung will Familien auch nach dem Ende des Baukindergelds bei der Wohneigentumsbildung mit folgenden Förderungen unterstützen:

Wohneigentum für Familien (WEF)

Das KfW-Programm Wohneigentum für Familien (WEF) gilt als Nachfolger des Baukindergelds und unterstützt Familien beim Bau und Kauf eines klimafreundlichen Neubaus.

Unterschied zum Baukindergeld: Zinsvergünstigtes Darlehen statt Zuschuss und EH40 sowie Neubau als Voraussetzung.

  • Voraussetzungen: Gehaltsobergrenze pro Haushalt bei 90.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen plus 10.000 Euro pro weiterem Kind – also maximal 100.000 Euro bei einer Familie mit zwei Kindern.
    Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
    Mindestens Effizienzhausstandard EH40
    Ersterwerb oder erstmaliger Bau einer Immobilie
  • Art der Förderung: Zinsvergünstigtes Darlehen
  • Konditionen: Bis zu 220.000 Euro für eine Neubau mit Effizienzhausstufe 40 (EH40) oder maximal 270.000 Euro für einen Neubau mit Effizienzhausstufe 40 (EH40) und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) – bei einer Familie mit zwei Kindern 170.000 Euro (EH40) beziehungsweise 220.000 Euro (EH40 mit QNG).
  • Fördervolumen: 350 Millionen Euro
  • Die Förderung Wohneigentum für Familien (WEF) kannst du über das KfW-Programm 300 beantragen. Ab März 2024 sollen zudem neben 10 Jahren Zinsbindung auch 20 Jahre möglich.

EH40 und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)

Ein Haus der Effizienzhausstufe EH40 ist ein Gebäude, das nur 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus verbraucht. Diese Effizienzhausstufe wird durch eine bessere Dämmung und den Einbau einer Lüftungsanlage sowie einer energieeffizienten Heizung – wie beispielsweise einer Wärmepumpe – erreicht.

Familien, die ein Haus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) bauen oder kaufen möchten, müssen zusätzliche Umweltanforderungen an die verbauten Materialien beachten. Die verwendete Farbe muss zum Beispiel „Blauer Engel“ zertifiziert sein.

Jung kauft Alt

Das KfW-Programm Jung kauft Alt soll Familien mit minderjährigen Kindern beim Erwerb und der Sanierung von Bestandsgebäuden unterstützen.

Unterschied zum Baukindergeld: Zinsvergünstigtes Darlehen statt Zuschuss, gekoppelt an Sanierungsauflagen.

  • Voraussetzungen: Derzeit ist bekannt, dass sich mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt befinden muss und das zinsvergünstigte Darlehen an Sanierungsauflagen gebunden sein soll.
  • Art der Förderung: Zinsvergünstigtes Darlehen
  • Konditionen: Derzeit noch nicht bekannt
  • Fördervolumen: 350 Millionen Euro
  • Die KfW-Förderung Jung kauft Alt kannst du derzeit noch nicht beantragen. Der Start ist für den Sommer 2024 geplant.

Tipp: Neben den hier aufgeführten Förderungen, die speziell Familien mit Kindern bei der Eigentumsbildung unterstützen sollen, gibt es noch weitere Förderprogramme für den Hauskauf und Hausbau.

Zum Vergleich: Das war das Baukindergeld

Baukindergeld konnten Familien bis zum 31. Dezember 2023 beantragen, wenn sie zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben.

  • Voraussetzungen: Gehaltsobergrenze pro Haushalt bei 75.000 Euro zu Brutto-Jahreseinkommen plus 15.000 Euro pro Kind – also maximal 105.000 Euro bei einer Familie mit zwei Kindern.
  • Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
  • Kein weiterer Immobilienbesitz im Haushalt vorhanden
  • Art der Förderung: jährlicher Zuschuss
  • Konditionen: 1.200 Euro im Jahr pro Kind über 10 Jahre – also insgesamt 12.000 Euro bei einer Familie mit einem Kind. Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Fördervolumen: insgesamt 9,9 Milliarden Euro seit 2018
  • Seit 1. Januar 2024 kannst du das Baukindergeld nicht mehr beantragen.

Eigenheimförderungen für Familien der Landesbanken

Zusätzlich zu den bundesweiten Förderprogrammen der KfW bieten auch die Landesbanken der Bundesländer in Deutschland Wohnungsbauprogramme für Familien als Alternativen zum Baukindergeld an. Diese können in der Regel mit den KfW-Förderungen kombiniert werden:

▷ Baden-Württemberg ▷ Bayern
Berlin ▷ Brandenburg
▷ Bremen ▷ Hamburg
▷ Hessen ▷ Mecklenburg-Vorpommern
(derzeit keine landeseigenen Förderprogramme)
▷ Niedersachsen ▷ Nordrhein-Westfalen
▷ Rheinland-Pfalz ▷ Saarland
▷ Sachsen ▷ Sachsen-Anhalt
▷ Schleswig-Holstein ▷ Thüringen

 

Einige Beispiele zu den Wohnungsbauprogrammen für Familien der Bundesländer: 

  • In Baden-Württemberg erhalten Familien von der L-Bank bis zu 100.000 Euro zinsvergünstigten Kredit.
  • Die BayernLabo fördert Familien in Bayern bei einem Neubau mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten mit einem zinsvergünstigten Kredit – zusätzlich erhalten Familien einmalig 7.500 Euro pro Kind.
  • In Nordrhein-Westfalen fördert die NRW Bank Familien mit einem zinsvergünstigten Darlehen bis zu 100 Prozent der Finanzierungssumme.
  • Sachsen stellt über Sächsische Aufbaubank bis zu 50.000 Euro pro Kind zinsvergünstigt bereit.

Achtung: Die Förderungen der Landesbanken sind neben einer Einkommensgrenze oft an eine bestimmte Eigenkapitalquote gebunden. Dafür läuft die Zinsbindung in der Regel länger als bei den KfW-Programmen.

Baukindergeld und andere Förderungen: Das sollten Familien beachten

Förderungen und Zuschüsse können für Familien ein entscheidender Faktor auf dem Weg zum Eigenheim sein. Allerdings gibt es beim Baustein Förderungen innerhalb der Baufinanzierung auch ein paar Punkte zu beachten:

1. Bewertung des Haushaltseinkommens

Oft arbeitet bei Familien mit minderjährigen Kindern ein Elternteil in Teilzeit oder befindet sich noch in Elternzeit. Das kann ein Vorteil sein, um die Einkommensobergrenzen der Förderprogramme einzuhalten. Für die Bank ist es aber oft ein Risiko, wenn nur ein Elternteil voll verdient. Wichtig: Das Brutto-Haushaltseinkommen sollte für die Förderprogramme nicht zu hoch sein und für die Bank nicht zu niedrig.

2. Förderungen sind kein Eigenkapitalersatz

Bei der Immobilienfinanzierung empfehlen Banken meistens eine Eigenkapitaldecke von 20 bis 30 Prozent. Wichtig: Wie schon das Baukindergeld sind auch die neuen Förderprogramme kein Eigenkapitalersatz.

3. An Anschlussfinanzierung denken

Meist nach 10 Jahren läuft die erste Sollzinsbindung der Hauptfinanzierung aus und Immobilienbesitzer müssen sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Das ist dann auch der Zeitpunkt, zu dem das zinsvergünstigte Darlehen wegbricht. Wichtig: Familien sollten sich schon im Vorfeld überlegen, ob sie eine Anschlussfinanzierung – möglicherweise zu höheren Zinsen – auch ohne die zinsvergünstigte Förderung stemmen können.

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