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Darf der Vermieter deine Wohnung auf Sauberkeit prüfen? Das sagt das Mietrecht

Täglich frisch gewischte Wohnung oder hohe Toleranzgrenze in Sachen Schmutz – das geht den Vermieter gar nichts an! Oder doch? Hier erfährst du, ob dein Vermieter die Sauberkeit in deiner Wohnung überprüfen darf.

Vermieter darf nicht unangekündigt in die Wohnung

Grundsätzlich ist deine Wohnung ein privater Rückzugsort, und das deutsche Mietrecht schützt diese Privatsphäre in Artikel 13 des Grundgesetzes, wo die Unverletzlichkeit der Wohnung festgehalten ist. Dein Vermieter hat zwar ein Recht auf Besichtigungen der Wohnung, aber diese sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Typische Gründe für eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter können sein:

  • Erhaltungsmaßnahmen oder Instandhaltungsarbeiten
  • Verdacht auf Schäden oder Mängel in der Wohnung
  • Verkauf oder Neuvermietung der Immobilie

In diesen Fällen darf der Vermieter in die Wohnung, muss die Besichtigung aber immer vorher ankündigen und einen Termin mit dir abstimmen. Unangemeldete Kontrollbesuche sind nicht erlaubt.

Keine Pflicht zur Sauberkeit

Als Mieter hast du die Pflicht, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, was in der Regel auch eine angemessene Sauberkeit beinhaltet. Diese Pflicht dient jedoch vor allem dazu, die Wohnung vor Schäden zu bewahren, etwa durch Schimmel oder Ungeziefer, die durch unzureichende Reinigung entstehen könnten. Dennoch gilt: Wie oft du staubsaugst oder aufräumst, ist deine persönliche Angelegenheit. Dein Vermieter darf dir in Sachen Alltags-Hygiene keine Vorschriften machen.

Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Vermieter tatsächlich Maßnahmen ergreifen kann, falls die Wohnung so stark vernachlässigt wird, dass sie ernsthafte Schäden nimmt oder die Wohnanlage in Mitleidenschaft gezogen wird. Das vermutlich häufigste Beispiel ist eine Messie-Wohnung. In solchen Fällen kann es zur Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen, wenn die Unsauberkeit dauerhaft Schäden verursacht.

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