Ratgeber

Messie in der Mietwohnung: So sollten Vermieter handeln

Messies sind der Albtraum eines jeden Vermieters. Sie horten allerhand Gegenstände und im schlimmsten Fall wird die Wohnung so irgendwann unbewohnbar. Wie Vermieter ihr Eigentum schützen können und wie sie mit Messies umgehen sollten.

Was kann ich tun: Mesie in meiner Mietwohnung habe?

Vermieter, deren Wohnung von einem Messie bewohnt wird, haben wenig zu lachen – denn ein Mieter mit dem Messie-Syndrom kann den Wert alltäglicher Gegenstände nicht richtig einschätzen – brauchbar nicht von unbrauchbar, wichtig nicht von unwichtig unterscheiden. Die Folgen sind meist Ansammlungen von Müll und nutzlosen Dingen. Organische Abfälle oder vernachlässigte Haustiere ziehen zudem oft Ungeziefer an. Schaden diese Mieter mit ihrem Verhalten der Bausubstanz oder beinträchtigen andere Mieter handeln sie vertragswidrig. Dagegen kann der Vermieter vorgehen.

Schritt 1: Überprüfen, wie vermüllt ist die Messiewohnung?

Bevor der Vermieter gleich zu seiner schärfsten Waffe greift und eine fristlose Kündigung ausspricht, sollte er überprüfen, ob sie im Zweifelsfall überhaupt wirksam wäre. Denn: Auch ein Messie hat als Mieter gewisse Rechte. „Der Mieter genießt eine große Freiheit, wie er sich und sein Leben einrichtet“,  sagt Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund Berlin. Dazu gehört, dass er so viele Dinge in seiner Wohnung aufbewahren kann, wie er möchte, so lange er nicht andere Mieter oder die Bausubstanz schädigt. Das bedeutet: Liegen in einer Wohnung Berge jahrzehntealter Zeitungen, kann der Vermieter dagegen wenig bis nichts unternehmen – von gutem Zureden abgesehen.

„Eine Grenze findet der individuelle Lebensstil dort, wo andere Personen gestört werden. Ein Verhalten des Mieters ist spätestens dann vertragswidrig, wenn andere Mieter in ihrem vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt werden“, so Brückner. Dies kann etwa bei Gerüchen der Fall sein, die von verdorbenen Lebensmitteln ausgehen oder wenn der Mieter mit organischen Abfällen Ungeziefer anlockt. In diesem Fall kann der Vermieter Schritte in die Wege leiten, gegen den Mieter vorzugehen.

Das kann der Vermieter bei Messie-Syndrom tun

„Stellt der Vermieter fest, dass der Mieter die Wohnung verwahrlosen lässt, sollte er ihn auf diesen Umstand persönlich ansprechen“, sagt der Rechtsanwalt. In vielen Fällen zahle der Mieter auch unregelmäßig die Miete. Dies sei ein guter Anlass, mit dem Mieter in ein Gespräch einzutreten, um seine Situation zu besprechen. „Zunächst kann der Vermieter den Mieter im ruhigen Ton auf das Problem ansprechen und ihn bitten, den Unrat zu beseitigen“. Bleiben die Gespräche erfolglos, kann der Vermieter die nächste Eskalationsstufe gehen.

Info: Das Messie-Syndrom ist eine psychische Störung, die auch Wertbeimessungsstörung heißt – mess kommt aus dem englischen und bedeutet Unordnung, Chaos.

Das Syndrom äußert sich meist durch das Horten von meist nutzlosen Dingen, wie zum Beispiel alten Zeitungen oder Verpackungen. Die Steigerung des Messie-Syndroms ist das Vermüllungssyndrom, zunehmend verwahrlost dann der Mieter selbst und isoliert sich.

Schritt 2: Erst abmahnen, dann kündigen

Einfach aus der Wohnung werfen kann ein Vermieter den Mieter nicht. „Vor dem Ausspruch einer Kündigung muss der Vermieter das Verhalten des Mieters schriftlich abmahnen“, so Brückner. Der Vermieter sollte dem Mieter in der Abmahnung auch eine angemessene Frist setzen, in der dieser die Wohnung entrümpeln und möglicherweise bereits entstandene Schäden beseitigen muss. „Dadurch wird dem Mieter bewusst gemacht, dass er sich nicht vertragsgemäß verhält“, so Brückner.

Erst wenn auch das nichts hilft, kann der Vermieter zum letzten Mittel greifen: der fristlosen Kündigung. Allerdings: Die Anforderungen dafür sind im Bürgerlichen Gesetzbuch relativ hoch angesetzt. „Eine fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung ist nur möglich, wenn der Mieter die Wohnung erheblich gefährdet“, erklärt Brückner. Eine allgemeingültige Definition, was eine solche erhebliche Gefährdung ist, gebe es allerdings nicht. Hierzu müsse immer der jeweilige Einzelfall beurteilt werden.

Sollte es zu einem Streit vor Gericht kommen, ist es ratsam, sämtliche Beschwerden der anderen Mieter schriftlich zu dokumentieren – etwa über das übelriechende Treppenhaus. Auch die bei einer etwaigen Begehung vorgefundenen Müllberge sollten schriftlich notiert werden – so sind Vermieter im Fall eines Rechtsstreits bestmöglich abgesichert.

Hilft das alles nichts und der Mieter zieht nicht aus der Wohnung aus bleibt dem Vermieter nur noch die Räumungsklage.

Urteile zum Thema

  • Das Landgericht Münster urteilte 2020, dass das Zustellen der Mietwohnung ohne weitere konkrete Störung oder Gefährdung keine fristlose Kündigung rechtfertigt. Damit wies das Landgericht die zuvor vom Amtsgericht stattgegebene Räumungsklage ab. (LG Münster Az. 01 S 53/20)
  • 2008 entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg, dass die Eigentümer eines Mietshauses die Wohnung ihrer Mieter unverzüglich zu reinigen, zu entwesen und zu entrümpeln haben. Da die Mieter der Anordnung der Stadt nicht nachkamen, wurden die Vermieter in die Pflicht genommen. (VG Arnsberg Az. 3 L 336/08)
  • Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg-Harburg 2011 ist die Kündigung eines Mieters, der seine Wohnung vermüllt und verwahrlosen lässt rechtens, wenn dem eine Abmahnung voraus geht. (AG Hamburg-Harburg Az. 641 C 363/10)

Schritt 3: Entrümpelung der Messiewohnung

Ist der Mieter ausgezogen und hinterlässt Berge von Unrat muss sich in der Praxis meist der Vermieter um die Entrümpelung und Haushaltsauflösung kümmern. Dafür gibt es Firmen, die sich auf die Entrümpelung von Messie-Wohnungen spezialisiert haben.

Eine Entrümpelungsfirma kennt sich mit entsprechenden Hygienevorschriften aus und kann die Wohnung in den Ursprungszustand zurücksetzen. Das heißt sie gehen auch unangenehmen Gerüchen auf den Grund und beseitigen sie. Auch den verschiedenartigen Müll, Sperrmüll und andere Anfallsarten können die Profis umwelt- und fachgerecht entsorgen. Manche Firmen bieten auch Sonderleistungen an und sortieren Wertgegenstände oder wichtige Unterlagen aus und übergeben sie dem Mieter.

Info: Ein Extremfall ist die sogenannte Tierhortung. Betroffene sammeln bei dieser Form krankhaft Tiere und sind meist nicht in der Lage sich um diese auch angemessen zu kümmern. Der oft sehr hohen Anzahl an Tieren fehlt es meist an Wasser und Futter sowie Pflege und Hygiene. Auf Dauer stören Gestank und Lärm die Nachbarn und darüber hinaus kann nicht mehr von dem vertraglichen „Haustiere erlaubt“ gesprochen werden.

In diesem Fall setzen Profis zur Reinigung biologische oder chemische Stoffe, Ozonisierung und Ionisierung ein, um betroffene Räume wieder begeh- und bewohnbar zu machen.

Die Kosten für eine etwaige Räumung der Wohnung muss der Mieter selbst tragen. Kann oder will dieser aber nicht zahlen, bleibt der Vermieter darauf sitzen. Abhilfe schaffen hier spezielle Vermieter-Rechtschutzversicherungen. Häufig sind diese allerdings relativ teuer.

Möchte der Vermieter sich die Kosten für die Entrümpelung sparen und diese selbst durchführen, wird es nicht unbedingt billiger. Allein die Kosten für die Müllentsorgung sind sehr hoch, da der Unrat getrennt und entsorgt werden muss. Meist geht alles in den Hausmüll, der kostenpflichtig extra angemeldet und abgeholt werden muss.

Wenn der Messie nicht gekündigt werden kann

Ist die Bausubstanz nicht gefährdet und fühlen sich auch andere Mieter nicht durch den Messie gestört, hat der Vermieter schlechte Karten. Wenn es keine anderen Gründe für eine Kündigung gibt – beispielsweise, weil der Mieter die Miete nicht zahlt – darf der Vermieter auch nicht kündigen.

Als letzte Option bliebe ihm dann der Gang zum Betreuungsgericht. Hier muss er darlegen, warum Mieter sich offenkundig nicht mehr selbst um die Angelegenheit kümmern kann. Unter Umständen stellt das Gericht dem Mieter dann einen Betreuer, der für den Vermieter der Ansprechpartner ist – die Grenzen hierfür sind allerdings recht eng gesetzt.

Fragen und Antworten zu Mietern mit Messie-Syndrom

Was tun, wenn der Mieter die Wohnung vermüllt?

Zunächst müssen Vermieter unterscheiden: Sammelt ein Mieter nur leidenschaftlich oder stinkt es aus der Wohnung, beeinträchtigt er andere Mieter oder beschädigt mit seinem Verhalten sogar die Bausubstanz des Hauses?

Hat das Verhalten des Mieters Auswirkungen auf Mitmieter oder das Haus, wird vielleicht sogar Ungeziefer angelockt, kann der Vermieter, nach vorheriger Abmahnung, dem Mieter fristlos kündigen.

Wie bekomme ich einen Messie aus der Wohnung?

Verhält sich der Mieter vertragsgemäß und hat nur eine ausgeprägte Sammelleidenschaft von beispielsweise Zeitungen oder Erinnerungsstücken kann der Vermieter meist nichts tun.

Andernfalls kann der Vermieter das Gespräch mit dem Betroffenen suchen und ihm eine Frist zur Entrümpelung setzen. Hält er diese nicht ein und beeinträchtigt sein Verhalten andere ist eine Abmahnung und anschließende Kündigung möglich.

Wer ist zuständig bei der Verwahrlosung der Wohnung?

Zuständig für den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung ist zunächst der Mieter selbst. Lässt er die Wohnung verwahrlosen oder stört andere Mieter mit seinem Verhalten, etwa durch Gerümpel im Hausflur, Gestank aus der Wohnung oder Ungeziefer, dass durch ihn angelockt wurde, sollte der Vermieter eingreifen. Im Extremfall bleibt der Gang zum Betreuungsgericht und die fristlose Kündigung.

Wer zahlt für die Entrümpelung der Messiewohnung?

Grundsätzlich ist der Betroffene selbst für die Entrümpelung und die Übernahme der Kosten dafür verantwortlich. Allerdings entschieden Gerichte, wenn der Messie nicht in der Lage ist oder die Kosten nicht übernehmen kann oder will, kann der Vermieter ersatzweise in die Verantwortung gezogen werden.

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