Ratgeber

Müllentsorgung - Das gilt für Mieter und Vermieter

Die Müllentsorgung in Mehrfamilienhäusern bietet viel Konfliktpotenzial zwischen Mietern untereinander oder mit dem Vermieter. Diese Rechte und Pflichten gelten.

Mülltrennung: Was kommt in welche Tonne?

Weißt du, was in welche Tonne gehört? Falsche Mülltrennung führt vor allem in Mehrparteienhäusern immer wieder zum Streit. Hol dir jetzt unsere kostenlose Übersichts-Grafik zur Mülltrennung und häng sie in deine Küche.

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Jeder ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dazu verpflichtet seinen Müll zu trennen. Halten Mieter diese Pflicht zur Mülltrennung nicht ein, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen.

Die Mülltrennung von Hausmüll erfolgt in 6 Kategorien:

  1. Gelber Sack/Gelbe Tonne: Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech sowie Verbundkartons (wie z.B. Milchkartons) und Getränkeverpackungen kommen in die Gelbe Wertstofftonne beziehungsweise den Gelben Sack, in manchen Kommunen auch in die Wertstoffcontainer oder zum Recyclinghof.
  2. Restmüll: Hausmüll, der nicht recycelfähig ist, muss in der Restmülltonne, auch Hausmülltonne genannt, entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise Zigarettenstummel, Asche, Staub, Katzenstreu, Windeln, Hygieneartikel, verschmutztes Papier, Lappen und Filter.
  3. Biomüll: Zum Entsorgen von Bioabfall dient die braune beziehungsweise grüne Biomülltonne. Bioabfall sind zum Beispiel kleine Mengen Grünabfall, Strauchschnitt, Gemüsereste, Obst- und Blumenabfall oder Speisereste.
  4. Altpapier: Papier, Pappe und Karton gehören in die blaue Altpapiertonne oder den Altpapiercontainer. Verschmutztes Papier, Kassenzettel, die oft auf Thermopapier gedruckt werden und Glanzpapier kommen in die Restmülltonne.
  5. Altglas: Glasflaschen und Glasbehälter werden im Altglascontainer entsorgt. Andere Glasarten wie Trinkgläser, Milchglas, Fenster- oder Spiegelglas kommen in die Restmülltonne. Blaues oder rotes Glas gehört in den Grün- oder Buntglascontainer.
  6. Sondermüll/Sperrmüll: Lacke, Farben, Energiesparlampen und Elektrogeräte sind Sondermüll und müssen zum Wertstoffhof gebracht werden. In manchen Kommunen gibt es auch ein Gift- oder Schadstoffmobil. Dort und in vielen Geschäften können auch leere Batterien abgegeben werden. Eine Übersicht über Sammelstellen für Energiesparlampen gibt es hier. Sperrige Einrichtungsgegenstände und Elektroschrott zählen zum Sperrmüll und gehören auf den Wertstoffhof. In manchen Gemeinden gibt es auch Sammeltage für Sperrmüll oder einen Sperrmüllabholdienst.

Achtung! Die genaue Zuordnung, welcher Müll in welchen Abfallbehälter gehört, ist regional zum Teil unterschiedlich. Informationen gibt es bei den zuständigen Abfallwirtschaftsstellen. Diese erstellen auch die Abfallkalender, denen man die Abfuhrtermine für die einzelnen Tonnen entnehmen kann. Weitere Informationen gibt es in der Abfallsatzung der jeweiligen Kommune.

Was tun, wenn die Mülltonnen regelmäßig zu voll sind?

Sind in einem Mietshaus die Abfalltonnen regelmäßig zu voll, sollten die Bewohner ihren Vermieter ansprechen. Er muss ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stellen. Wird mehr Müll entsorgt, als in die Mülltonnen passt, müssen zusätzliche oder größere Mülltonnen bereitgestellt werden. Die Mehrkosten für die Müllentsorgung zahlen die Mieter dann über die Betriebskosten.

Sollte der Vermieter trotz ständiger Überfüllung der Abfallbehälter keine Maßnahmen ergreifen, verstößt er gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, was einen Mangel darstellt.

Welche Strafen drohen bei falscher Mülltrennung?

Müll falsch zu trennen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Stellen Gemeinden einen Verstoß fest, drohen Bußgelder. Bei erstmaligen Verfehlungen hält sich die Strafe noch in Grenzen und bewegt sich zwischen 10 und 100 EUR. Je nach Bundesland kann die Höhe der Bußgelder bei wiederholten Verstößen im vierstelligen Bereich liegen.

Wer muss die Mülltonnen bereitstellen?

Der Vermieter muss seinen Mietern Mülltonnen bereitstellen, da der Mieter ein Recht darauf hat, die Mietsache vertragsgemäß nutzen zu können. Dazu gehört auch den Müll richtig entsorgen zu können. Es müssen jedoch nicht alle Tonnen vorhanden sein. Pflicht sind jene für Restmüll sowie Biomüll.

Bestellt werden die Tonnen in der Regel bei der jeweiligen Abfallwirtschaft der Kommune.

Wo entsorge ich Abfall, wenn eine Mülltonne schon voll ist?

Ist die Tonne voll, können verschiedene Schritte unternommen werden:

  • Warten bis zur nächsten Abholung
  • Entsorgung über einen Wertstoffhof (es können unter Umständen Kosten entstehen)
  • Abfall in kostenpflichtigen Müllsäcken neben die volle Tonne stellen, soweit es die Gemeinde erlaubt

Nicht erlaubt ist:

  • Müll in fremden Tonnen, zum Beispiel beim Nachbarn, entsorgen
  • Abfall in der Natur entsorgen

Die Tonnen sind regelmäßig zu leer? Auch dann sollte der Hauseigentümer handeln und die Anzahl oder Größe reduzieren. Das spart der Hausgemeinschaft Kosten ein.

Darf die Müllabfuhr Tonnen stehen lassen?

Ja. In einigen Fällen ist die Müllabfuhr nicht verpflichtet die Mülltonnen zu entleeren:

  • Die Mülltonne ist zu voll, sodass der Deckel nicht mehr richtig schließt.
  • Die Mülltonne ist falsch befüllt, beziehungsweise der Müll nicht richtig getrennt. Mit einer Quote von 20 Prozent Fehlwurf müssen die Abfuhrunternehmen aber rechnen.
  • Der Müll ist zu stark verdichtet. Dies macht die Mülltonne erheblich schwerer und für die Abfuhr unzumutbar. Im schlimmsten Fall bewerten Gemeinden das Pressen von Müll als Ordnungswidrigkeit und verhängen hohe Bußgelder.
  • Die Mülltonne steht nicht rechtzeitig zur Abfuhr bereit.
  • Die Mülltonne ist für die Leerung nicht zugängig. Ist die Zufahrtsstraße beispielsweise durch falsch geparkte Fahrzeuge blockiert, können Entsorger die Tonne stehen lassen.
  • Wurden die Mülltonnen nicht geleert, sollten Mieter dem Vermieter Bescheid geben, damit dieser direkt beim zuständigen Entsorgungsbetrieb nachfragt, warum keine Leerung erfolgte.

Müllentsorgung: Häufige Streitfragen im Mietshaus

Können die Kosten für die Müllentsorgung auf den Mieter umgelegt werden?

Die Kosten für die Müllentsorgung übernimmt zunächst der Vermieter. Die Höhe der Müllgebühren hängt von der Menge des Mülls, beziehungsweise der Größe und Anzahl der Tonnen ab. Während der Vermieter die laufenden Abfallgebühren auf die Mieter umlegen kann, muss er die Anschaffungskosten für die Mülltonnen und die Anmeldung bei der Kommune selbst tragen.

Die laufenden Kosten der Müllentsorgung können mit den Betriebskosten nach einem bestimmten Verteilerschlüssel umgelegt werden. Wichtig ist dabei, dass die Umlage wirksam im Mietvertrag vereinbart ist.

Zudem gilt dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Es dürfen keine unwirtschaftlich hohen oder unnötigen Betriebskosten auf Mieter umlegt werden. Sind die Mülltonnen beispielsweise zu groß, muss der Vermieter sie soweit möglich gegen kleinere Tonnen austauschen, um unnötige Kosten zu sparen.

Was, wenn im Wohnhaus auch ein Gewerbe ist?

Die Kosten für die Müllentsorgung eines Gewerbes müssen aus den Betriebskosten für die Wohnfläche herausgerechnet werden.

Kümmert sich der Gewerbetreibende selbst um die Müllentsorgung und entsorgt nur seinen Hausmüll über die Mülltonnen am Haus, ist das nicht notwendig.

Darf der Vermieter die Müllgebühr erhöhen?

Ja. Erhöht die Kommune die Gebühren für die Müllentsorgung, steigen auch die Betriebskosten. Gegen höhere Müllgebühren können Mieter also nichts tun. Lediglich gemeinschaftlich weniger Müll produzieren, könnte in diesem Fall die Kosten für die Müllentsorgung senken.

Muss ich Müllgebühren bezahlen, auch wenn bei mir kein Müll anfällt?

Ja. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verpflichtet alle privaten Haushalte dazu, ihre Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Gemeinden regeln die genauen Bestimmungen der Entsorgung in der sogenannten Abfallsatzung. Die darin festgelegten Müllgebühren decken den Aufwand ab, den die Kommunen mit dem Betrieb der Entsorgungseinrichtungen, der Abfallverwertung und der Förderung der Abfallvermeidung haben. Die Abholung des Abfalls ist also nur ein Teil des Leistungsspektrums, der mit den Müllgebühren abgegolten wird.

Wo dürfen die Mülltonnen stehen?

Mieter dürfen laut gängiger Rechtsprechung in ihrer Wohnung keinen Müll lagern (AG Brühl, Urteil v. 4.4.1997, 23 C 193/96). Das bedeutet für den Vermieter, dass er einen geeigneten Abstellplatz für die Mülltonnen zur Verfügung stellen. Eine Pflicht dazu einen Müllraum zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht.

Die Mülltonnen, insbesondere die Biotonne, müssen so aufgestellt werden, dass Mieter ohne Geruchsbelästigung ihre Wohnung lüften können (LG Osnabrück, Urteil vom 18.06.1997 - Az. 11 S 402/96). Allerdings gibt es auch eine Duldungspflicht, wenn die Tonnen bereits am Vorabend der Leerung dafür bereitgestellt werden (AG Köln, Urteil v. 28.12.1989, 205 C 397/89, WuM 1991, 3430).

Der Abstellplatz für die Mülltonnen darf keine Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Feuerwehrzufahrten verstellen.

Was, wenn der Nachbar den Müll nicht trennt?

Entsorgt der Nachbar seinen Müll regelmäßig falsch, kann ein Gespräch mit ihm helfen. Manche kennen die Regeln der Müllentsorgung nicht. Bleibt das Problem bestehen oder ist der Nachbar uneinsichtig, droht im schlimmsten Fall, dass die Müllabfuhr den Müll nicht mehr mitnimmt. Um das Problem zu beheben, sollten Mieter sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden.

Was tun, wenn Nachbarn ihren Müll im Treppenhaus lagern?

Der einzelne Mieter kann von seinen Nachbarn die Einhaltung der Hausordnung verlangen. Das wird zum Beispiel wichtig, wenn eine Mietpartei ihren Müll ständig im Treppenhaus abstellt. Wenn dieser Müll übel riecht oder sich sogar Ungeziefer einnistet, liegt womöglich sogar ein Mangel vor. Behebt der Vermieter die Ursache nicht, kann eine Mietminderung geltend gemacht werden. Der Einzelfall entscheidet, ob und in welcher Höhe die Mietminderung gerechtfertigt ist.

Was tun, wenn einzelne Mieter sich nicht an die Müllregelung halten?

Falsch getrennter Abfall kann auf Dauer teuer werden: Die Müllabfuhr oder das Entsorgungsunternehmen hat einen höheren Aufwand, der eine Anhebung der Müllgebühren nach sich ziehen kann. Manchmal werden die vollen Mülltonnen auch einfach nicht von der Müllabfuhr geleert.

Das können Vermieter tun, wenn im Mehrfamilienhaus der Abfall falsch getrennt wird:

  • Gespräch mit den Mietern suchen
  • Aushang im Treppenhaus
  • Ehrenamtlichen Abfallberater beauftragen, insoweit die Gemeinde es anbietet
  • Uneinsichtige Mieter abmahnen und Mehrkosten in Rechnung stellen

Der Vermieter darf und sollte die Abfallentsorgung in der Hausordnung regeln. Zu den klassischen Tätigkeiten zählt zum Beispiel, den Müllabstellplatz sauber zu halten oder die Mülltonnen rechtzeitig zur Abholung bereitzustellen. Nicht auferlegt werden dürfen Arbeiten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder unverhältnismäßig sind. Werden die Aufgaben durch einen Hausmeister erledigt, sind die Kosten auf den Mieter umlegbar.

Nimmt ein Bewohner seine Aufgaben nicht wahr, verstößt er gegen die Hausordnung. Das kann zu einer Abmahnung oder bei wiederholtem Verstoß auch zur fristlosen Kündigung führen.

Was tun, wenn Fremde ihren Hausmüll bei uns entsorgen?

Sind die Mülltonnen schneller voll, weil Fremde ihren Müll hineinwerfen, muss der Vermieter sich darum kümmern. Eine notwendige Sonderentleerung müsste der Vermieter bei der Gemeinde beantragen und auch die Kosten dafür selbst übernehmen.

Ist der Verursacher bekannt, muss er sich um die Müllentsorgung kümmern. Entsorgt dieselbe Person ihren Müll dauerhaft in fremden Tonnen, kann sogar auf Unterlassung geklagt werden. Abgeschlossene Müllplätze beziehungsweise Tonnen können das Problem komplett abschaffen.

Der Vermieter kontrolliert den Müll – darf er das?

Im Sinne der Vorhaltepflicht und der Wirtschaftlichkeit kann der Vermieter gelegentlich prüfen, ob die Anzahl der Müllbehälter der anfallenden Müllmenge gerecht wird und ob der Abfall richtig getrennt wird. Problematisch ist es, wenn der Vermieter den Müll kontrolliert, um seinen Mietern hinterher zu spionieren.

Sperrmüll – Kosten und Entsorgung

Die Sperrmüllentsorgung in Deutschland wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Gemeinden kommunizieren feste Abholtage für Sperrmüll, anderswo muss die Abholung angemeldet werden. Mancherorts werden die Einwohner gebeten, den Sperrmüll selbst zum Wertstoffhof beziehungsweise Recyclinghof zu bringen.

Je nach Region fallen zudem unterschiedlich hohe Kosten für die Sperrmüllentsorgung an. Manchmal ist eine Sperrmüllabholung pro Jahr kostenlos, andernorts ist sie grundsätzlich kostenpflichtig.

Wer übernimmt die Kosten der Sperrmüllentsorgung?

Die Frage, wer die Kosten übernimmt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn der Vermieter eine Sperrmüllfläche zur Verfügung stellt, darf der Mieter seinen Sperrmüll dort abstellen. Der Vermieter legt die für die Abfuhr entstehenden Kosten dann auf alle Mieter um.

Wenn man sich für die Sperrmüllabfuhr dagegen bei Bedarf beim Vermieter melden muss, übernimmt nur der Mieter die Kosten, der das Angebot in Anspruch genommen hat.

Muss der Mieter die Abfuhr seines Sperrmülls selbst anmelden oder wegbringen, wendet er sich direkt an den zuständigen Entsorger und rechnet auch mit ihm ab.

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