Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Vermieter ihre vermietete Wohnung betreten wollen, müssen sie sich immer die Erlaubnis des Mieters einholen.
- Ausnahme: Bei einem dringenden Notfall und Gefahr in Verzug wie beispielsweise einem Wasserrohrbruch darf der Vermieter die Mietwohnung auch ohne Ankündigung betreten.
- In allen anderen Fällen müssen Vermieter ihren Mietern eine Wohnungsbesichtigung möglichst schriftlich ankündigen.
Wohnungsbesichtigung ankündigen: So gehst du als Vermieter vor
- Lade unser kostenloses Musterschreiben zur Ankündigung einer Wohnungsbesichtigung herunter.
- Nenne darin Termin, Grund und voraussichtliche Dauer der Besichtigung.
- Übergebe das Ankündigungsschreiben deinem Mieter.
- Der Mieter stimmt der Wohnungsbegehung zum genannten Termin zu oder schlägt ein alternatives Datum vor.
Übersicht
- In welchen Fällen darf der Vermieter die Wohnung betreten?
- Gründe für eine Wohnungsbesichtigung:
- Wann darf der Vermieter ohne Erlaubnis in die Wohnung?
- Kann der Mieter dem Vermieter den Zutritt verweigern?
- Was passiert, wenn der Vermieter unerlaubt die Wohnung betritt?
- Weitere Fragen rund um das Besichtigungsrecht
In welchen Fällen darf der Vermieter die Wohnung betreten?
Mit Vermietung der Wohnung gibt der Vermieter sein Hausrecht ab. Das bedeutet, der Vermieter hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht beziehungsweise Zutrittsrecht und nur der Mieter bestimmt, wer wann seine Wohnung betreten darf. Das regelt Artikel 13 des Grundgesetzes, wo die Unverletzlichkeit der Wohnung festgehalten ist.
Das heißt aber nicht, dass der Vermieter die Wohnung grundsätzlich nie besichtigen darf. Er muss die Besichtigung ankündigen und entsprechend begründen (§ 809 BGB).
Mit diesem Musterschreiben können Vermieter ihre Wohnungsbesichtigung frühzeitig ankündigen.
Gründe für eine Wohnungsbesichtigung:
Zutrittsrecht wegen Neuvermietung
Ein Vermieter darf seine vermietete Wohnung Interessenten zeigen, wenn diese die Wohnung mieten möchten. Im Fall einer Weitervermietung muss allerdings zuerst das bestehende Mietverhältnis gekündigt sein und der Termin der Neuvermietung feststehen.
Zutrittsrecht wegen Eigentümerwechsel
Wenn der Eigentümer seine vermietete Wohnung verkaufen möchte, darf er nach Absprache mit dem Mieter Kaufinteressenten oder Makler durch die Wohnung führen. In diesem Fall muss das Mietverhältnis nicht gekündigt sein, da bei einem Eigentümerwechsel alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf den Käufer, also den neuen Eigentümer, übergehen.
Massenbesichtigungen sind unzulässig
Massenbesichtigungen gelten als unzumutbar für Mieter. Es existiert zwar keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für die Anzahl der Besichtigungen. Die Rechtsprechung erkennt jedoch in der Regel 1 bis 2 Besichtigungen pro Woche oder bis zu 3 Besichtigungstermine pro Monat mit sorgfältig ausgewählten Kaufinteressenten als angemessen an.
Ein Vermieter hat das Recht, eine vermietete Wohnung zu besichtigen, wenn er Modernisierungsmaßnahmen plant, um sich über den Zustand der Wohnung zu informieren. Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, solche Maßnahmen gemäß Paragraf 555d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu dulden.
Der Vermieter muss die geplanten Modernisierungen – und eine damit verbundene Mieterhöhung nach Modernisierung – jedoch 3 Monate vorher in Textform ankündigen und dabei auch auf mögliche Härteeinwände des Mieters eingehen. Bei einem Duldungsanspruch muss der Mieter auch Handwerker in die Wohnung lassen. Lehnt der Mieter die Duldung ab, ist eine gerichtliche Klärung nötig, bevor die Handwerker mit der Arbeit beginnen dürfen.
Zutrittsrecht wegen Sanierung- und Instandhaltungsmaßnahmen
Ist in der Wohnung ein Mangel an der Mietsache ersichtlich – beispielsweise, weil das Wasser in der Dusche nicht mehr abläuft – ist der Mieter nicht nur zu einer Mängelanzeige verpflichtet, er muss in diesem Fall auch den Vermieter in der Wohnung dulden.
Der Vermieter muss den Mangel dann allerdings innerhalb einer angemessenen Frist auch beheben, ansonsten kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen.
Zutrittsrecht wegen drohenden Schäden
Wenn ein Vermieter Anzeichen für Mängel oder mögliche Schäden in einer Mietwohnung feststellt, ist der Mieter verpflichtet, ihm Zutritt zu gewähren. Solche Anzeichen können ein muffiger Geruch sein, der auf Schimmel hindeutet, oder sichtbare Feuchtigkeitsschäden. Der Vermieter benötigt diesen Zugang, um die Situation zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Zutrittsrecht wegen Vertragsbruch
Wenn ein Vermieter den Verdacht hat, dass der Mieter sich nicht an den Mietvertrag hält, muss er diesen Verdacht dem Mieter mitteilen. Beispiele dafür sind unerlaubte Haustierhaltung oder nicht abgesprochen Untervermietung.
Zutrittsrecht zum Ablesen von Messgeräten
Für das Ablesen von Heizungs-, Wasser- oder Stromzählern hat der Vermieter oder ein Mitarbeiter der Ablesefirma ein eingeschränktes Zutrittsrecht zur Wohnung. Sie dürfen lediglich die spezifischen Räume betreten, in denen die Messgeräte installiert sind, und sollen sich dort nur so lange aufhalten, wie es unbedingt notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Besichtigung anderer Räumlichkeiten, wie das Überprüfen des Badezimmers, ist nicht gestattet.
So wird die Wohnungsbesichtigung für Mieter und Vermieter angenehm
- Vor der Besichtigung: Der Vermieter muss einen Besichtigungstermin vorab schriftlich ankündigen, wobei die Vorlaufzeit je nach Situation variieren kann, von 24 Stunden bis zu 2 Wochen. Die Ankündigung sollte den Zweck, den zeitlichen und den räumlichen Umfang der Besichtigung genau spezifizieren – zudem dem Mieter eine angemessene Frist zur Beantwortung geben.
- Terminierung der Besichtigung: Besichtigungen sollten werktags zwischen 10 und 13 Uhr sowie 15 und 18 Uhr stattfinden, wobei die Zeiten insbesondere bei Berufstätigen variieren können und eine Besichtigung nach Absprache auch zwischen 19 und 20 Uhr möglich ist. Samstag gilt dabei oft als Werktag, Sonn- und Feiertage sind hingegen für reguläre Besichtigungen ausgeschlossen.
Wenn der angekündigte Termin nicht passt, kann der Mieter einen Ersatztermin anbieten. - Während der Besichtigung: In der Praxis dauert eine Besichtigung in der Regel zwischen 15 Minuten bis zu einer Stunde. Das Fotografieren innerhalb der Wohnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters erlaubt, andernfalls handelt es sich um einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht.
Wann darf der Vermieter ohne Erlaubnis in die Wohnung?
In dringenden Notfällen oder bei Gefahr in Verzug, wie bei einem Wasserrohrbruch oder dem Austreten von Gas, darf der Vermieter die Wohnung auch ohne vorherige Ankündigung betreten. Sollte der Vermieter den Mieter nicht erreichen können, ist es ihm erlaubt, eine Notöffnung der Wohnung durchführen zu lassen, um den Schaden zu begrenzen.
Falls der Mieter auch in solch einem Notfall den Zutritt verweigert und dadurch der Schaden an der Wohnung größer wird, handelt er vertragswidrig und muss für den zusätzlich entstandenen Schaden aufkommen. Die Kosten für die Notöffnung dürfen jedoch normalerweise nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Vermieter darf keinen Zweitschlüssel besitzen – Lösung Notfallschlüssel
Der Vermieter muss dem Mieter alle Schlüssel übergeben. Einen Zweitschlüssel für eine vermietete Wohnung darf der Vermieter also nicht besitzen. Der Mieter kann aber einen Notfallschlüssel bei einer Vertrauensperson deponieren, die auch der Vermieter kennt und so im Notfall mit dem Schlüssel in die Mietwohnung kommt.
Kann der Mieter dem Vermieter den Zutritt verweigern?
Ja, ein Mieter kann dem Vermieter unter bestimmten Umständen den Zutritt zur Wohnung verweigern. Dies hängt jedoch stark von der Situation und dem Grund für den gewünschten Zutritt ab.
Hier sind einige Gründe, unter denen der Mieter den Zutritt verweigern kann:
- Fehlende Ankündigung: Wenn der Vermieter die Wohnung ohne vorherige Ankündigung oder ohne einen vereinbarten Termin betreten möchte, hat der Mieter das Recht, den Zutritt zu verweigern.
- Nicht notwendige Besuche: Der Vermieter hat kein allgemeines Besichtigungsrecht. Er darf die Wohnung nicht einfach aus Neugier oder ohne spezifischen, legitimen Grund betreten.
- Unangemessene Zeiten: Der Zutritt sollte zu angemessenen Zeiten erfolgen. Besuche spät abends oder früh morgens ohne dringenden Grund können vom Mieter abgelehnt werden.
- Unverhältnismäßige Häufigkeit: Wenn der Vermieter wiederholt und ohne triftigen Grund Zutritt zur Wohnung verlangt, kann der Mieter diesen ebenfalls verweigern.
Besichtigungsklausel im Mietvertrag unwirksam
Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter das Recht einräumt, die Wohnung ohne Ankündigung und Terminabsprache zu besichtigen, ist unwirksam (§ 307, Abs. 1 BGB). Ebenso die Klausel, dass er täglich mehrstündige Besichtigungen mit Kaufinteressenten durchführen darf.
Was passiert, wenn der Vermieter unerlaubt die Wohnung betritt?
Wenn ein Vermieter ohne Erlaubnis – zum Beispiel, weil er unrechtmäßig einen Zweitschlüssel besitzt – die Wohnung eines Mieters betritt, kann dies mehrere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:
- Hausfriedensbruch: Der unbefugte Zutritt kann als Hausfriedensbruch gemäß Paragraf 123 des Strafgesetzbuches (StGB) gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn kein Notfall vorliegt und der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung eindringt.
- Zivilrechtliche Ansprüche: Der Mieter kann zivilrechtliche Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen, wie Schadenersatz oder Unterlassung.
- Vertrauensverlust und Kündigung: Der Mieter kann aufgrund des Vertrauensbruchs durch den Vermieter fristlos den Mietvertrag kündigen, falls ein schwerwiegender Grund vorliegt. Auch hier muss der Mieter jedoch die Beweispflicht erfüllen.
- Strafanzeige: Der Mieter hat die Möglichkeit, eine Strafanzeige gegen den Vermieter zu erstatten.
- Vertragsverletzung: Der unbefugte Zutritt kann als Vertragsverletzung angesehen werden, die weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.
Weitere Fragen rund um das Besichtigungsrecht
Wo ist das Besichtigungsrecht gesetzlich geregelt?
Das Besichtigungsrecht ist im deutschen Mietrecht nicht durch einen spezifischen Paragraphen geregelt, sondern leitet sich aus verschiedenen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab:
- § 535 BGB verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu ermöglichen. Das beinhaltet, dass ein Vermieter nicht einfach die Wohnung betreten darf.
- § 536c BGB fordert vom Mieter, den Vermieter über Mängel oder notwendige Maßnahmen zur Schadensabwehr unverzüglich zu informieren, woraus sich ein bedingtes Zutrittsrecht für den Vermieter ergibt.
- § 242 BGB betont den Grundsatz von Treu und Glauben, der besagt, dass beide Parteien sich vertrags- und vertrauensgerecht verhalten müssen. Das beinhaltet sowohl die Achtung der Privatsphäre des Mieters durch den Vermieter als auch die Duldung notwendiger Besichtigungen durch den Mieter.
Ergänzt werden diese gesetzlichen Grundlagen durch richterliche Urteile.
Was sind die wichtigsten Urteile rund um das Besichtigungsrecht?
Das Besichtigungsrecht im Mietrecht wird durch eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen geprägt, die in spezifischen Fällen Klarheit über die Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorgaben schaffen.
Einige wichtige Urteile von Gerichten, die als Leitlinien dienen können:
- BGH, Urteil vom 4. Juni 2014 – Az. VIII ZR 289/13: In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass ein Vermieter das Recht hat, die Mietwohnung zu besichtigen, um ihren Zustand zu überprüfen oder um Schäden festzustellen. Allerdings müssen solche Besichtigungen angemessen angekündigt werden und der Besichtigungsgrund muss konkret benannt sein.
- AG Köln, Urteil vom 30. April 2008 – Az. 210 C 606/07: Das Amtsgericht Köln entschied, dass ein Vermieter das Recht hat, eine Wohnung zu betreten, um Zählerstände für die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen. Der Mieter muss dem Vermieter Zutritt gewähren, allerdings sollte auch hier eine angemessene Ankündigung erfolgen.
- BGH, Urteil vom 15. April 2015 – Az. VIII ZR 281/13: In diesem Urteil wurde bestätigt, dass ein Vermieter kein generelles Besichtigungsrecht hat. Vielmehr muss er ein berechtigtes Interesse vorbringen, wie beispielsweise den Verdacht auf eine erhebliche Vernachlässigung oder Missbrauch der Mietsache. Dafür muss der Vermieter Anhaltspunkte liefern.
- LG Berlin, Urteil vom 10. April 2013 – Az. 65 S 390/12: Das Landgericht Berlin entschied, dass Vermieter das Recht haben, die Wohnung in angemessenem Umfang und zu angemessenen Zeiten zu betreten. Zum Beispiel um notwendige Instandsetzungsarbeiten vorzubereiten. Dabei müssen die Interessen der Mieter gewahrt und die Termine entsprechend abgesprochen werden.
Was passiert, wenn der Mieter eine berechtigte Besichtigung verweigert?
Wenn ein Mieter auch nach mehreren Aufforderungen wiederholt das Besichtigungsrecht des Vermieters verweigert, kann dies zu einer Abmahnung und eventuell zu einer ordentlichen Kündigung führen. In offensichtlichen Fällen der Verweigerung kann der Vermieter auch ohne Gerichtsbeschluss handeln.
Bei hartnäckiger und vorsätzlicher Verweigerung nach angemessener Ankündigung kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, um das Besichtigungsrecht durchzusetzen. Für eine Kündigung sind jedoch stichhaltige Beweise erforderlich.
Bei einem geplanten Verkauf der Wohnung kann eine fortwährende Verweigerung der Besichtigung durch den Mieter zu einer fristlosen Kündigung führen, vor allem, wenn zuvor abgemahnt wurde und ein gerichtlicher Beschluss vorliegt.
Verhindert der Mieter Besichtigungen zur Mängelbeseitigung und beeinträchtigt die Koordination mit Handwerkern, kann dies ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Wer hat ein Besichtigungsrecht?
Das Besichtigungsrecht der Wohnung ist typischerweise auf folgende Personen und Umstände beschränkt:
- Vermieter: Der Vermieter hat ein Besichtigungsrecht, wenn er triftige Gründe dafür hat, wie beispielsweise die Notwendigkeit von Reparaturen, die Überprüfung von Mängeln, die Planung von Modernisierungen oder die Vorbereitung der Wohnung für eine Neuvermietung nach Kündigung des aktuellen Mietverhältnisses.
- Beauftragte des Vermieters: Dazu zählen Verwalter, Handwerker oder Dienstleister, die vom Vermieter beauftragt wurden, bestimmte Arbeiten durchzuführen oder Dienstleistungen zu erbringen. Auch hier muss in der Regel eine vorherige Ankündigung erfolgen.
- Potenzielle Mieter oder Käufer: Wenn die Wohnung neu vermietet oder verkauft werden soll, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung interessierten Personen zu zeigen. Dies sollte jedoch gegen Ende des Mietverhältnisses geschehen und ebenfalls vorab angekündigt werden.
- Behörden: In bestimmten Fällen können Behörden ein Besichtigungsrecht haben, beispielsweise wenn gesetzliche Vorschriften dies erfordern oder im Rahmen einer amtlichen Untersuchung.
Wie lange darf eine Besichtigung dauern?
Die Dauer einer Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter ist gesetzlich nicht festgelegt und variiert je nach Wohnungszustand, Größe und Besichtigungszweck – üblicherweise zwischen 15 Minuten und einer Stunde. Überschreitet der Vermieter die vereinbarte Zeit oder stört den Mieter, kann dies als Belästigung gewertet werden.
Wie oft darf der Vermieter Besichtigungstermine durchführen?
Die Häufigkeit von Vermieterbesichtigungen ist nicht genau gesetzlich geregelt, sondern abhängig von Umständen und Anlass wie dringenden Reparaturen oder Routineinspektionen. Besichtigungen sollten angemessen, nicht zu häufig ohne triftigen Grund und immer mit Vorankündigung stattfinden. Gelegentliche Besichtigungen, etwa jährlich oder bei speziellen Anlässen wie einem Verkauf, gelten als angemessen.
Missbraucht ein Vermieter dieses Recht, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Ein fairer Umgang mit den Rechten und Pflichten beider Parteien ist daher wichtig.
Wie viele Mietinteressenten muss der Mieter bei Neuvermietung in der Wohnung dulden?
Es gibt keine festgelegte Zahl, wie viele Mietinteressenten ein Mieter bei einer Neuvermietung dulden muss. Die Duldungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss angemessen sein. Es wird generell erwartet, dass Mieter kooperativ sind, wenn es um die Besichtigung ihrer Wohnung durch potenzielle Nachmieter geht, besonders gegen Ende des Mietverhältnisses.
Was muss der Vermieter während der Wohnungsbesichtigung beachten?
Der Vermieter muss beim Betreten der Wohnung die Privatsphäre des Mieters respektieren. Besichtigungen sollten möglichst gebündelt und nur mit Zustimmung des Mieters durchgeführt werden. Zudem ist das Fotografieren in der Wohnung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters erlaubt.
Die Besichtigung ist in der Regel auf relevante Räume beschränkt, und der Zugang zu anderen Zimmern oder Schränken ist ohne Erlaubnis nicht gestattet. Ein BGH-Urteil bestätigt, dass das Betreten unerlaubter Bereiche das Hausrecht des Mieters verletzt (Az. VIII ZR 289/13).
Darf der Vermieter Routinekontrollen durchführen?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nicht erwähnt, dass der Vermieter in regelmäßigen Abständen Routinekontrollen durchführen darf. Allerdings hat das AG München (Az. 461 C 19626/15) entschieden, dass ein Vermieter alle 5 Jahre verlangen kann, die Wohnung zu besichtigen. Laut Gericht handelt es sich hier um keine Routinekontrolle, sondern um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Mietssache.