Mieter erhalten Recht auf Solarstrom. Kann sich der Vermieter noch dagegen wehren?
Balkonkraftwerke werden günstiger und beliebter. Foto: stock.adobe.com / Maryana
In den letzten Jahren hat die Nutzung von Balkonkraftwerken, also kleinen Solaranlagen, die auf Balkonen installiert werden können, erheblich zugenommen. Über eine halbe Million wurden bislang installiert. Doch was passiert, wenn der Vermieter die Installation einer solchen Anlage verbieten möchte? Die rechtliche Lage hat sich durch eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung grundlegend verändert.
Gesetzesänderungen pro Mieter
Am 4. Juli 2024 hat der Bundestag eine bedeutende Änderung des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verabschiedet. Diese Änderungen sichern Mieterinnen und Mietern einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation von Steckersolargeräten auf ihren Balkonen. Vermieter und Eigentümergemeinschaften sind nun verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen.
Ist ein Verbot durch den Vermieter noch möglich? Wohl kaum! Lediglich besondere Ausnahmen die Installation verhindern noch verhindern – wie zum Beispiel Vorgaben des Denkmalschutzes. Allerdings verschiebt sich auch hier die Gesetzeslage pro Erneuerbarer Energie, wie ein Urteil nun zeigt.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), äußerte sich positiv zu den Gesetzesänderungen: „Die kleine Energierevolution auf heimischen Balkonen, die derzeit bereits in vollem Gange ist, dürfte sich in den kommenden Jahren weiter beschleunigen. Das Recht zur Ernte von Sonnenstrom wird damit gesetzlich verankert. Das ist Klimaschutz konkret und zum Anfassen und dürfte nicht zuletzt die Akzeptanz der Energiewende weiter steigern.“
Zunahme der Nachfrage nach Balkonkraftwerken
Die Gesetzesänderung wurde notwendig, da die Nachfrage nach Balkonkraftwerken kontinuierlich steigt. Laut der Bundesnetzagentur wurden bis heute mehr als 550.000 Steckersolargeräte registriert, davon 273.000 allein im Jahr 2023. Von Januar bis Mai 2024 wurden weitere Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 150 MWp installiert, was einer Steigerung von 69 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Wieviel Strom man mit einem Balkonkraftwerk erzeugen kann, kann man mit einem Balkonkraftwerkrechner erfahren.
Bereits mit dem im April verabschiedeten Solarpaket hatte der Bundestag die Nutzung und Anmeldung von Steckersolaranlagen vereinfacht. Seitdem müssen diese Anlagen nur noch in einer Datenbank der Bundesnetzagentur eingetragen werden, die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
Die neuen Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt und einer Wechselstrom-Anschlussleistung von maximal 0,8 kVA. Zudem dürfen Steckersolargeräte bereits genutzt werden, bevor alte Stromzähler gegen neue elektronische ausgetauscht wurden. Übergangsweise ist es sogar erlaubt, dass sich der Zähler rückwärts dreht, wenn überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist wird.