Kann dein Vermieter Haustiere verbieten? Erfahre jetzt deine Rechte und wie du dich gegen ein generelles Haustierverbot wehren kannst!
Wenn dein Haustier eine Gefährdung oder Störung des Hausfriedens darstellt oder andere Mieter beeinträchtigt, kann dein Vermieter die Tierhaltung verbieten. Foto: iStock.com / Willowpix
Ein Haustierverbot im Mietvertrag kann für viele Mieter eine echte Hürde darstellen. Egal ob bereits ein geliebtes Haustier zur Familie gehört oder man sich einen tierischen Begleiter wünscht. Es stellt sich sofort die Frage: Darf mein Haustier mit in die Wohnung?
Sowohl Vermieter als auch Mieter finden sich dadurch oft in einer schwierigen Lage wieder: Gilt ein kleiner Hund nun als Kleintier? Oder kann die Tierhaltung generell nicht untersagt werden? In der Tat ist ein Verbot oder eine Erlaubnis nicht immer eindeutig durch die Gesetzeslage geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann sich der Vermieter auf § 535 berufen und “die Tierhaltung in der Wohnung vertraglich untersagen”. Der Mieter hingegen darf laut § 541 “Kleintiere in der Wohnung halten, ohne dass der Vermieter dies verbieten kann”. Und dann gibt es da noch ein Urteil vom Bundesgerichtshof, dass dem Vermieter ein allgemeines Haustierverbot im Mietvertrag untersagt (BGH Az.: VIII ZR 168/12). Im Urteil erklärten die Richter, dass eine allgemeine Verbotsklausel Mieter unangemessen benachteiligen würde.
Zustimmungspflicht für bestimmte Tiere
Für bestimmte Tiere hat der Vermieter dennoch das Recht auf eine Zustimmungspflicht. Dazu zählen Hunde und Katzen jeglicher Größe. Aber auch Frettchen, Reptilien und Amphibien sowie Vögel, die größer als ein Wellensittich sind.
Zierfische sind dagegen grundsätzlich erlaubt, brauchen aber ab einem Aquarium mit einem Volumen über 100 Liter die Zustimmung des Vermieters. Hier können beispielsweise auch architektonische Gründe gegen ein so großes Aquarium sprechen.
Triftige Gründe sind ausschlaggebend
Wenn Mieter eine unangemessene Art oder Anzahl der Tiere halten, kann das ein Grund sein, dass der Vermieter von seinem Vetorecht gegen die Haustiere Gebrauch macht. Ist die Wohnung zu klein für die Tiere oder sind sie für Lärm und üble Gerüche verantwortlich, kann das Verbot auch unter die individuelle Abwägung des Vermieters fallen, womit er sein berechtigtes Interesse schützt und ein Verbot gültig ist. Weitere Gründe sind die Gefährdung oder Störung des Hausfriedens, wenn sogar andere Mieter durch die Tiere gefährdet sind, oder wenn die Haltung gegen Gesetze oder behördliche Auflagen verstößt, was zum Beispiel bei exotischen Tieren der Fall sein kann.
Handlungsoptionen bei einem Haustierverbot im Mietvertrag
Wenn ein Haustierverbot im Mietvertrag steht oder der Vermieter solch eine Klausel einführen möchte, hast du als Mieter verschiedene Möglichkeiten, dich dagegen zu wehren:
- Rechtliche Prüfung: Überprüfe den Mietvertrag auf Rechtmäßigkeit der Klausel und berate dich mit einem Anwalt oder dem Mieterverein.
- Vermieter ansprechen: Suche das Gespräch mit dem Vermieter, um die Situation zu klären und gegebenenfalls eine individuelle Vereinbarung zu treffen.
- Alternativen anbieten: Biete dem Vermieter mögliche Lösungen an, um seine Bedenken zu zerstreuen, beispielsweise. durch zusätzliche Sicherheitsleistungen oder eine erweiterte Haftpflichtversicherung.
Tipps für eine erfolgreiche Argumentation
Um erfolgreich gegen ein Haustierverbot vorzugehen und eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen, kannst du folgende Argumente und Strategien nutzen:
- Verantwortungsbewusstsein betonen: Zeige dem Vermieter, dass du verantwortungsvoll mit deinem Haustier umgehst und potenzielle Risiken auf ein Minimum reduzieren kannst.
- Kompromissbereitschaft zeigen: Sei offen für Kompromisse, beispielsweise durch zusätzliche Vereinbarungen zur Reinigung oder Lärmminderung.
- Nachweise erbringen: Bring Nachweise über die Unbedenklichkeit deines Haustiers mit, zum Beispiel durch Zeugnisse früherer Vermieter oder positive Referenzen aus der Nachbarschaft.
Fazit
Der Vermieter hat das Recht aus bestimmten Gründen bestimmte Haustiere zu verbieten. Doch muss das Verbot nicht immer bindend sein. Mit Wissen über deine Rechte und einer klugen Strategie kannst du oft eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Bleibe stets höflich und sachlich im Umgang mit deinem Vermieter – so erhöhst du die Chancen auf eine positive Einigung und kannst dein Zuhause mit deinem geliebten Haustier teilen.