Aktuell gehen massig Grundsteuerbescheide raus, denn ab 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer eingezogen. Problem: Viele der Bescheide sind fehlerhaft – das Grundsteuerchaos ist perfekt. Wir haben einige der kuriosesten Fälle zusammengestellt.
Viele Grundsteuerbescheide sind kurios fehlerhaft. Beispielsweise wird die Gartenzwerg-Sammlung schonmal als „wertsteigernde Bebauung“ eingestuft. Foto: Doris Heinrichs / stock.adobe.com
Grundsteuerbescheid fehlerhaft? Einspruch einlegen!
So lustig sich einige Grundsteuerbescheide auch lesen, für viele Eigentümer bringt die neue Grundsteuer eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung mit sich. Es gibt aber die Möglichkeit, Einspruch gegen die Grundsteuer einzulegen.
Grundsteuer für ein Gartenzwerg-Paradies?
Nach der Grundsteuerreform erhielt ein Gartenbesitzer in Brandenburg einen überraschend hohen Grundsteuerbescheid. Der Grund: Seine Gartenzwerg-Sammlung wurde als „wertsteigernde Bebauung“ eingestuft. Der Grundstückseigentümer legte Widerspruch ein und argumentierte, dass die Zwerge lediglich dekorativ seien und keinen Einfluss auf den Grundstückswert hätten.
Das Finanzamt lenkte schließlich ein und korrigierte den Bescheid.
Versehentliches Gewerbegebiet
In einem kleinen Ort in Baden-Württemberg kam es zu einem kuriosen Fehler bei der Neubewertung der Grundstücke. Ein Wohngebiet wurde fälschlicherweise als Gewerbegebiet eingestuft, was zu exorbitanten Grundsteuerbescheiden führte. Die betroffenen Hausbesitzer mussten sich zusammenschließen und durch eine Interessensgemeinschaft die Korrektur erzwingen.
Letztlich wurde der Fehler behoben.
Dachterrasse als Luxusobjekt
Ein weiterer kurioser Fall ereignete sich in Hamburg. Hier wurde die Dachterrasse eines Mietshauses als besonders „luxuriös“ eingestuft, was zu einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer führte. Die Bewohner, die hauptsächlich aus Studenten und Rentnern bestehen, waren schockiert über die neuen Bescheide.
Nach zahlreichen Beschwerden und einem Mediationsverfahren wurde die Einstufung der Dachterrasse als Luxusobjekt zurückgenommen, und die Bescheide wurden entsprechend angepasst.
Steuerbescheid für einen Sandhaufen
In Niedersachsen sorgte ein kleiner Sandhaufen für große Aufregung. Ein Grundstückseigentümer erhielt einen erhöhten Grundsteuerbescheid, weil das Finanzamt den Sandhaufen als „bauliche Maßnahme“ einstufte, die den Wert des Grundstücks erhöhte. Der Eigentümer erklärte, dass der Sandhaufen lediglich für ein zukünftiges Bauprojekt dort gelagert sei.
Nach mehreren Wochen und viel Bürokratie wurde der Fehler schließlich korrigiert und der Bescheid angepasst.
Grundsteuer auf Wasserflächen
Ein besonders kurioser Fall ereignete sich in Bayern, wo ein Grundstückseigentümer Grundsteuer für eine Wasserfläche zahlen sollte. Ein kleiner Teich auf seinem Grundstück wurde fälschlicherweise als „nutzbare Fläche“ bewertet.
Nach einem langwierigen Einspruchsverfahren erkannte das Finanzamt den Fehler an und korrigierte den Bescheid.
Hast du auch einen kuriosen Grundsteuerbescheid erhalten? Schreibe es in die Kommentare.