Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Vermieter sind verpflichtet, Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen auf Anfrage des Finanzamts offenzulegen, ohne dass die Zustimmung der Mieter erforderlich ist.
Der Mietvertrag enthält viele personenbezogene Daten der Mieter. Foto: Lek / stock.adobe.com
Vermieter in der Pflicht: Mietverträge müssen offengelegt werden
Der BFH hat in einem Fall entschieden, bei dem eine Vermieterin ihre Mietverträge nicht beim Finanzamt einreichen wollte. Sie begründete dies mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und führte an, dass die Zustimmung der Mieter erforderlich sei, um deren persönliche Daten preiszugeben. Das Finanzamt widersprach und verwies auf die Mitwirkungspflichten, die auch die Vorlage solcher Unterlagen umfassen.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Anforderung der Mietverträge durch das Finanzamt rechtmäßig. Nur durch Einblick in diese Dokumente sei eine vollständige und korrekte Überprüfung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung möglich. Die Einsichtnahme sei zudem notwendig, um die Aufgaben des Finanzamts im öffentlichen Interesse zu erfüllen.
Belegvorhaltepflicht: Was Vermieter beachten sollten
Seit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Jahr 2017 müssen Steuerpflichtige ihre Belege nur noch aufbewahren und nur auf Anforderung einreichen. Doch gerade bei Vermietungseinkünften können Finanzämter bis zu zehn Jahre rückwirkend Unterlagen wie Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen anfordern.
Daher empfiehlt es sich für Vermieter, alle relevanten Unterlagen sorgfältig zu archivieren und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten. Diese reichen von zwei Jahren für Handwerkerrechnungen bis zu zehn Jahren für geschäftliche Unterlagen.
Fazit: Transparenz im Steuerrecht vor Datenschutz
Das Urteil des BFH zeigt, dass im Steuerrecht die Mitwirkungspflicht der Vermieter Vorrang vor den Datenschutzinteressen der Mieter hat. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie bei einer Anfrage des Finanzamts nicht auf die Zustimmung ihrer Mieter angewiesen sind, um die angeforderten Unterlagen offenzulegen. Gleichzeitig verdeutlicht der Fall, wie wichtig es ist, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, um Streitigkeiten mit der Finanzbehörde zu vermeiden.