Ratgeber

Neue KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Was du zum Start wissen musst!

Du möchtest einen Altbau kaufen und sanieren? Ab dem 3. September 2024 unterstützt das neue KfW-Programm „Jung kauft Alt“ dein Vorhaben finanziell!

Was steckt hinter der neuen KfW-Förderung „Jung kauft Alt“?

Ab dem 3. September 2024 bietet die KfW-Bankengruppe eine neue Förderung für junge Familien an, die Altbauten erwerben und sanieren möchten. Das Programm „Jung kauft Alt“ (KfW 308) ist Teil einer umfassenderen Initiative der Bundesregierung zur Förderung von Wohneigentum und zur energetischen Sanierung bestehender Immobilien. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern.

Die KfW-Förderung richtet sich an junge Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die bisher kein Wohneigentum besitzen. Besonders attraktiv ist, dass nicht nur der Kaufpreis des Gebäudes, sondern auch die Sanierungskosten gefördert werden können, sofern bestimmte energetische Standards erreicht werden.

Wer kann die KfW-Förderung „Jung kauft Alt“ beantragen?

Die Zielgruppe für dieses Programm sind Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro für das erste Kind, mit einem Zuschlag von 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank, die als Finanzierungspartner der KfW fungiert. Wichtig ist, dass die Immobilie als selbstgenutztes Wohneigentum dienen muss und der Altbau bestimmte energetische Standards erfüllen muss, um für die Förderung in Frage zu kommen.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein:

  • Die Immobilie muss in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fallen.
  • Innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage muss die Sanierung auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ abgeschlossen sein.
  • Nach der Sanierung müssen zudem mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen.

Der maximale zinsvergünstigte Kreditbetrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder im Haushalt:

  • 1 Kind: bis zu 100.000 Euro
  • 2 Kinder: bis zu 125.000 Euro
  • ab 3 Kindern: bis zu 150.000 Euro

Der Zinssatz für „Jung kauft Alt“ liegt zum Start im September 2024 bei 1,51 Prozent (35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung). Zum Vergleich: Für nicht zinsvergünstigte Immobilienkredite fallen zum gleichen Zeitpunkt durchschnittlich 3,4 Prozent Zinsen an.

Wie funktioniert die Kombination mit anderen Förderprogrammen?

Da das Programm „Jung kauft Alt“ nicht die komplette Sanierung abdeckt, können weitere Förderprogramme genutzt werden, um die Sanierungskosten zu finanzieren. Besonders relevant sind hier die Programme der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Hier hast du zwei Optionen:

  1. Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Nutze das KfW-Programm 261 für eine umfassende energetische Sanierung auf den Effizienzhaus-Standard.
  2. Einzelmaßnahmen: Alternativ kannst du BEG-Einzelmaßnahmen wie die Dämmung oder den Austausch der Heizung fördern lassen und mit einem zinsvergünstigten Ergänzungskredit (KfW 358) kombinieren.

Warum lohnt es sich, in einen Altbau zu investieren?

Der Erwerb eines Altbaus kann nicht nur finanziell lukrativ sein, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Altbauten haben oft einen besonderen Charme und stehen für kulturelles Erbe, das durch eine behutsame Sanierung erhalten werden kann. Zudem ist die Sanierung von Bestandsgebäuden oft ökologisch sinnvoller als der Neubau, da Ressourcen geschont und weniger Fläche versiegelt werden.

Mit der neuen KfW-Förderung „Jung kauft Alt“ kannst du also gleich mehrfach profitieren: Du investierst in ein wertvolles Stück Geschichte, schaffst energetisch effizienten Wohnraum und erhältst dabei noch finanzielle Unterstützung.

Du suchst ein neues Zuhause?

Immobilie finden

(2)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
2
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.