Ratgeber

Unangekündigter Besuch: Was tun, wenn der Vermieter plötzlich klingelt?

Stell dir vor, deine Wohnung versinkt im Chaos und dein Vermieter steht unangekündigt vor der Tür. Kennst du deine Rechte als Mieter?

Das solltest du über das Mieterrecht wissen

Das Recht auf Privatsphäre ist ein fundamentales Mieterrecht. Grundsätzlich darf dein Vermieter deine Wohnung nicht ohne deine Zustimmung betreten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. Notfälle, die ein sofortiges Eingreifen erfordern. Eine vorherige Ankündigung und die Zustimmung des Mieters sind für Routinebesichtigungen oder Reparaturen jedoch unerlässlich. 

Tipps für den Umgang mit unerwarteten Besuchen

  1. Bleib ruhig und höflich
  2. Kläre, ob ein triftiger Grund für den Besuch vorliegt
  3. Wenn das nicht der Fall ist, kannst du den Zutritt verweigern

In diesen Fällen darf der Vermieter in die Wohnung:

  • Notfälle, wie etwa ein Wasserrohrbruch, der sofortiges Handeln erfordert.
  • Gefahr im Verzug, wie bei Feuer oder ähnlichen Situationen, in denen der Vermieter eingreifen muss, um größeren Schaden zu verhindern.
     

In allen anderen Fällen gilt: Der Vermieter muss sich vorher ankündigen. Ein Recht auf spontanen Besuch hat er nicht. Ohne Zustimmung des Mieters darf er die Wohnung nicht betreten. Mehr dazu findest du in unserem Artikel Besichtigungsrecht.
 

Präventive Maßnahmen ergreifen

Um unangenehme Situationen zu vermeiden, sprich proaktiv mit deinem Vermieter. Vereinbare z.B. feste Zeiten für mögliche Besichtigungen. So kannst du deine Privatsphäre schützen und gleichzeitig eine positive Beziehung zum Vermieter aufrechterhalten.

 

Ein offenes Gespräch über Erwartungen und Grenzen kann viele Probleme von vornherein verhindern. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Wohnung in einem grundlegend ordentlichen Zustand zu halten, um sich bei spontanen Besuchen nicht unwohl zu fühlen.

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