Mit dem Herbstanfang beginnt die Hochsaison für handfeste Nachbarschaftsstreits. Neben Laub, das auf das Nachbargrundstück fällt, ist auch Fallobst oft Auslöser für eine Fehde am Gartenzaun. Was regelt das Gesetz und wie lassen sich Konflikte vermeiden?
Streitpunkt Fallobst: Überquellende Äste und heruntergefallene Früchte. Foto: iStock.com/Katharina13
Was sagt das Gesetz zu Fallobst im Nachbarschaftsstreit?
Während Blätter vom Nachbargrundstück oft ein Ärgernis sind, ist Obst, dass vom Nachbarbaum auf das eigene Grundstück fällt, oft gern gesehen. Doch darfst du Nachbars Äpfel oder Pflaumen einfach behalten? In Deutschland regelt §911 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eindeutig, wem dieses Obst gehört. Laut Gesetz hat der Eigentümer des Grundstücks, auf das das Obst fällt, das Recht, das Fallobst zu behalten. Der Wortlaut von §911 BGB lautet:
"Früchte, die von einem Baume oder Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gehören dem Eigentümer des Grundstücks."
Das bedeutet, dass der Nachbar, auf dessen Grundstück die Früchte gefallen sind, sie ohne Erlaubnis des Baumeigentümers aufsammeln und verwerten darf. Dieses Gesetz soll Klarheit schaffen, führt jedoch in der Praxis oft zu Streitigkeiten, insbesondere wenn der Baum regelmäßig große Mengen an Fallobst produziert.
Warum kommt es so oft zu Streit um Fallobst?
Obwohl das Gesetz die Eigentumsfrage regelt, gibt es zahlreiche Szenarien, die zu einem Nachbarschaftsstreit führen können:
- Der Baumbesitzer ärgert sich, dass sein Obst auf dem Nachbargrundstück landet und ohne seine Zustimmung aufgesammelt wird.
- Der Nachbar beschwert sich über die Menge an Fallobst und die zusätzliche Arbeit, die dadurch entsteht, besonders wenn das Obst verrottet und Insekten anzieht.
- Es gibt Missverständnisse darüber, ob das Betreten des Nachbargrundstücks erlaubt ist, um das Obst einzusammeln.
Solche Situationen sind häufig Anlass für Auseinandersetzungen, auch wenn das Gesetz die grundlegenden Fragen bereits geklärt hat. Wichtig zu wissen ist, dass der Baumeigentümer kein Recht auf das Fallobst hat, sobald es das Nachbargrundstück erreicht. Gleichzeitig darf der Nachbar das Grundstück des Baumbesitzers nicht betreten, um weiteres Obst zu pflücken.
Wie lassen sich Konflikte um Fallobst vermeiden?
Die beste Lösung für einen Nachbarschaftsstreit ist stets die Kommunikation. Ein offenes Gespräch kann helfen, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und Kompromisse zu finden. Hier sind einige praktische Tipps, um Konflikte zu verhindern:
- Bespreche im Vorfeld, was mit dem Fallobst geschehen soll. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden, bei der beide Parteien profitieren.
- Biete an, den Baum regelmäßig zu schneiden, um die Menge an herabfallenden Früchten zu reduzieren.
- Ein Komposthaufen kann helfen, überschüssiges Fallobst umweltfreundlich zu entsorgen, ohne dass es auf dem Grundstück des Nachbarn verrottet.
- Vermeide es, einfach das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um das Obst einzusammeln. Das kann schnell als Grenzüberschreitung empfunden werden.
Durch eine freundliche und kompromissbereite Haltung lässt sich oft ein langwieriger Streit vermeiden.
Was passiert, wenn der Nachbarschaftsstreit eskaliert?
Wenn der Konflikt nicht durch Gespräche gelöst werden kann, gibt es rechtliche Mittel, die zur Klärung beitragen können. Ein Anwalt oder eine Mediation kann helfen, den Nachbarschaftsstreit zu schlichten, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Eine Mediation bietet den Vorteil, dass beide Parteien ihre Anliegen in einem neutralen Rahmen besprechen können. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, bleibt immer noch der Gang zum Gericht.
Rechtlich gesehen hat der Nachbar das Recht, das Fallobst auf seinem Grundstück zu behalten. Sollte der Baumeigentümer den Baum jedoch vernachlässigen und dadurch Schäden am Nachbargrundstück entstehen (zum Beispiel durch herabfallende Äste oder weil der Baum zu nah an der Grundstücksgrenze) steht), können weitere Ansprüche nach §823 BGB (Verkehrssicherungspflicht) geltend gemacht werden. Hierbei geht es jedoch nicht mehr nur um Fallobst, sondern um die allgemeine Pflege und Sicherheit von Bäumen und Sträuchern.
Fazit: Vorbeugen ist besser als Streiten
Ein Nachbarschaftsstreit um Fallobst lässt sich oft durch klare Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme vermeiden. §911 BGB regelt zwar, dass das Fallobst dem Nachbarn gehört, doch in der Praxis entstehen häufig Missverständnisse. Ein kooperatives Miteinander kann helfen, Konflikte zu verhindern und das nachbarschaftliche Verhältnis zu bewahren.