Ratgeber

Grenzbepflanzung leicht gemacht: Abstände je Bundesland

Heckenhöhe oder Baumabstand: Wer auf dem eigenen Grundstück pflanzen will, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. In welchem Bundesland welche Grenzabstände gelten, liest du in diesem Ratgeber-Artikel.

Welche Regeln gelten für die Grenzbepflanzung?

Grenzbepflanzung dient neben der Grenzmarkierung deines Grundstücks oft auch als Sichtschutz zum Nachbarn. Möchtest du lange Freude an deiner Hecke oder deinen Obstbäumen haben, solltest du bereits beim Anpflanzen auf die geltenden Grenzabstände achten.

Die Regeln rund um die Grenzbepflanzung sind im Nachbarrecht der jeweiligen Bundesländer festgeschrieben – zu finden sind sie meist auf der Webseite der jeweiligen Landesregierung.

Baden-Württemberg

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberggilt das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg §12. Für Obstbäume bis 4m musst du zum Beispiel einen Grenzabstand von 3m einhalten, für Stein- und Kernobstbäume bis 4m Abstand. Bei Hecken bis 1,80 m Höhe müssen bis zur Grundstücksgrenze 50 cm Abstand eingehalten werden.

Bei höheren Hecken muss der Abstand entsprechend der Mehrhöhe größer sein. Beispiel: Eine Hecke mit einer Höhe von 2 m muss dann 50 cm + 20 cm = 70 cm Abstand zur Grenze einhalten.

Bayern

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Bayern?

In Bayern sind die Grenzabstände im Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB Art. 47) geregelt. Bäume, Sträucher, Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke müssen mindestens einen 50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt stehen.

Pflanzen über 2 m brauchen auch mindestens 2 m Abstand.

Berlin

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Berlin?

In Berlin gilt laut dem Nachbarschaftsgesetz (NachbG Bln §§ 27, 28) für Hecken über 2 m Höhe ein Abstand von 1 m zum Nachbargrundstück, Hecken unter 2 m müssen einen 50 cm Abstand haben. 

Bei stark wachsenden Bäumen, wie Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Stieleiche, Pappel, Weißbirke, Douglasfichte oder Walnussbaum musst du einen Abstand von 3 m einhalten. Für nicht hochstämmige Bäume gilt ein Abstand von einem Meter und alle anderen müssen 1,50 m Abstand wahren.

Brandenburg

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Brandenburg?

Nach Brandenburgischem Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG § 37) dürfen Hecken bis 1,25 m als Einfriedung auf der Grenze stehen. Sonstige Hecken und Anpflanzungen müssen einen Grenzabstand von einem Drittel ihrer Höhe einhalten. Beispielweise eine Hecke, die 2,10 m hoch ist, muss dann mit einem Mindestabstand von 70 cm zur Grenze stehen. Für Obstbäume gelten 2 m Abstand und alle anderen 4 m.

Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

Welche Vorschriften gelten in Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern für die Grenzbepflanzung?

Für Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesonderten landesrechtlichen Vorschriften. In Bremen und Hamburg gelten weitestgehend die niedersächsischen Regelungen.

Niedersachsen

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Niedersachsen?

Nach niedersächsischem Nachbarrechtsgesetz NNachbG § 50 müssen Bäume, Hecken und Sträucher je nach Höhe folgende Abstände einhalten:

  • bis zu 1,20 m Höhe: 0,25 m
  • bis zu 2 m Höhe: 0,50 m
  • bis zu 3 m Höhe: 0,75 m
  • bis zu 5 m Höhe: 1,25 m
  • bis zu 15 m Höhe: 3 m
  • über 15 m Höhe: 8 m

Hessen

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Hessen?

Das hessische Nachbarrecht (§§ 38) unterscheidet zwischen der Wachstumsstärke von Bäumen und schreibt Grenzabstände zwischen 4 m und 1,50 m vor.

Stark wachsende Ziersträucher, wie die Brombeere müssen mit einem Abstand von 1 m und alle anderen Sträucher sowie Beerenobststräucher mit 50 cm Abstand gepflanzt werden.

Nordrhein-Westfalen

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Nordrhein-Westfalen?

Im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW §§ 41) ist geregelt, dass du bei stark wachsenden Bäumen (Rotbuche, sämtliche Arten der Linde, Platane, Roßkastanie, Eiche und Pappel) einen Grenzabstand von 4 m und beiallen übrigen Bäumen 2 m einhalten musst.

Für Grenzbepflanzung ausstark wachsenden Ziersträuchern (Feldahorn, Flieder, Goldglöckchen, Haselnuss, Pfeifensträuchern) gilt 1 m Abstand, für alle übrigen Ziersträucher 50 cm.

Für Obstgehölze gelten je nach Art unterschiedliche Abstandsregeln zwischen 2 m und 50 cm.

Für Rebstöcke über 1,80 m gilt in geschlossenen Rebanlagen1,50 m Abstand, bei den übrigen geschlossenen Rebanlagen 75 cm. Für einzelne Rebstöcke gilt 50 cm Abstand.

Für Hecken über 2 m Höhe gilt 1 m Abstand, bis 2 m musst du 50 cm Abstand einhalten.

Rheinland-Pfalz

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gelten laut Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG § 44) für Bäume, je nach Art und Ausdehnung, unterschiedliche Grenzabstände zwischen 4 m und 1,50 m.

Für Sträucher und Rebstöcke gelten je nach Art und Ausdehnung Grenzabstände zwischen 50 cm und 1 m.

Für die Grenzabstandsregeln bei Hecken ist die Höhe entscheidend:

  • Hecken bis zu 1 m Höhe: 0,25 m
  • Hecken bis zu 1,5 m Höhe: 0,5 m
  • Hecken bis zu 2 m Höhe: 0,75 m

Für Hecken über 2 m Höhe gilt der Abstand von 0,75 m plus die Mehrhöhe. Eine Hecke von 2,25 m Höhe müsste einen Grenzabstand von 0,50 m wahren.

Saarland

Was gilt für die Grenzbepflanzung im Saarland?

Das Saarländische Nachbarrechtsgesetz (NachbG § 48) schreibt für Bäume, je nach Art, Grenzabstände zwischen 1 m und 4 m vor.

Für stark wachsende Sträucher und Beerenobststräucher unter 2 m Höhe gilt 1 m Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks, alle übrigen Sträucher und mit einzelnen Rebstöcken müssen mit einem 50 cm Abstand gepflanzt werden.

Sachsen

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Sachsen?

Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (§ 8) musst du mit Bäumen, Sträuchern oder Hecken einen halben Meter Abstand einhalten, mit über 2 m Höhe gelten mindestens 2 m Grenzabstand.

Außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils genügt ein Grenzabstand von einem Meter für Grenzbepflanzung.

Sachsen-Anhalt

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Sachsen-Anhalt?

Nach dem Nachbarschaftsgesetz (NbG § 34) in Sachsen-Anhalt gelten für Bäume Sträucher, Hecken und einzelne Rebstöcke folgende Abstände:

  • bis 1,50 m Höhe: Abstand 0,5 m
  • bis zu 3 m Höhe: Abstand 1 m
  • bis zu 5 m Höhe: Abstand 1,25 m
  • bis zu 15 m Höhe: Abstand 3 m
  • über 15 m Höhe: Abstand 6 m

Schleswig-Holstein

Welche Vorschriften gelten für die Grenzbepflanzung in Schleswig-Holstein?

Das Nachbarrechtsgesetz für Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H. § 37)schreibt für Bäume, Sträucher und Hecken über 1,20 m Höhe Mindestabstände von einem Drittel der Wuchshöhe vor.

Thüringen

Was gilt für die Grenzbepflanzung in Thüringen?

In Thüringen musst du laut Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG § 44) mit sehr stark wachsenden Bäumen (ausgenommen Obstbäume) und Walnusssämlingen einen Abstand von 4 m einhalten.

Für stark wachsende Bäume und Kernobstbäume sowie Süßkirsche und veredelte Walnussbäume gelten 2 m Abstand, füralle übrigen Bäume 1,50 m und für Baumschulbestände und Weihnachtsbaumpflanzungen ein Meter.

Stark wachsende Sträucher und Beerenobststräucher, niedriger als 2 m Höhe müssen einen Abstand von 1 m einhalten, alle übrigen Sträucher und einzelne Rebstöcke 50 cm.

Gibt es Ausnahmen oder Sonderfälle bei Grenzabständen?

Wenn eine Mauer oder eine dichte Einfriedung das Grundstück abgrenzt, kann der Mindestabstand in der Regel ignoriert werden. Allerdings nur dann, wenn die Pflanzen nicht oder nur wenig über die Mauer beziehungsweise Einfriedung hinauswachsen.

Keine Mindestabstandregelungen gibt es für Blumen und Büsche, deren oberirdischer Teil im Herbst abstirbt oder die nicht allzu hoch wachsen.

Wie wird der Grenzabstand richtig gemessen?

Den Grenzabstand misst du richtig von der Stelle, an der der Pflanzenstamm aus der Erde kommt. Entscheidend ist der Abstand an der kürzesten Stelle zwischen Stamm und Grundstücksgrenze. Der Grenzabstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grundstücksgrenze gemessen.

Besitzen Pflanzen keine Stämme, sondern wie etwa Himbeeren nur eine Vielzahl von Trieben, kann im Einzelfall auch von der Mitte der Beerenobststräucher aus gemessen werden. 

Oft wird bei der Pflanzung das Wachstum der gepflanzten Gehölze unterschätzt, über Jahre kann sich daraus ein Streitpunkt zwischen Nachbarn entwickeln.

Welche Pflanzen sind für die Grenzbepflanzung geeignet?

Für die Wahl der richtigen Grenzbepflanzung für deinen Garten solltest du ein paar Punkte beachten:  

  1. Die Pflanzen sollten zum Stil deines Gartens passen. Ist dir ein bestimmter Grenzabstand wichtig und gibt es in deinem Bundesland Abstufungen, kannst du das in deine Pflanzenwahl mit einbeziehen.
  2. Möchtest du eine Hecke pflanzen, Sträucher, Bodendecker oder lieber einen Baum?
  3. Mit der Grenzbepflanzung musst du dich an die Abstandsregelungen halten. Sie gelten grundsätzlich für Bäume und Sträucher sowie Hecken. Die meisten Gesetzestexte unterscheiden noch zwischen Nutz- und Ziergehölzen.

Grenzbepflanzung: Was passiert, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird?

Werden die vorgeschriebenen Abstände bei der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern in der Nähe der Grundstücksgrenze ignoriert, stehen sich die Nachbarn dann nicht selten als Kläger vor Gericht gegenüber.

Die in Nachbarschaftsstreitigkeiten um die Grenzbepflanzung gefällten Gerichtsentscheidungen sind in der Regel Einzelfallentscheidungen, denn das Nachbarrecht ist Landesrecht und es gelten unterschiedliche Grenzabstände oder Maximalhöhen. Zudem kommt es meist auf den Grad der Beeinträchtigung durch die Pflanzen an.

Verjährt der Anspruch auf die Beseitigung von Grenzbepflanzung?

In den meisten Bundesländern verjährt der Anspruch auf Beseitigung. Eigentümer sollten sich mit Beanstandungen daher nicht zu viel Zeit lassen.

Nach einer Beanstandung muss der Eigentümer die Bepflanzung entweder zurückschneiden oder mit dem richtigen Abstand entfernen und umpflanzen. Wurde der Mindestabstand eingehalten und dich stört beispielweise der Schattenwurf, hast du schlechte Karten. Gerichte entschieden mehrfach, dass Schattenwurf hinzunehmen ist (BGH, Az. V ZR 229/14).

Was passiert mit der Grenzbepflanzung, wenn mein Anspruch verjährt ist?

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, musst du den Baum oder Strauch hinnehmen – es gilt ein Bestandsschutz für die Gehölze. Die Verjährungsfristen variieren zwischen 2 und 6 Jahren. Du kannst dann nur den Anspruch geltend machen, dass dein Nachbar die Maximalhöhe einhält und die Grenzbepflanzung regelmäßig Zweige zurückschneidet.

Die Verjährung gilt weiter auch wenn neue Nachbarn einziehen. Nur, wenn die Bepflanzung gewechselt wird, muss der Mindestabstand wieder eingehalten werden.

Was, wenn durch die Grenzbepflanzung Äste oder Wurzeln auf das Nachbargrundstück ragen?

Verlangt der Nachbar das Stutzen von Ästen oder Wurzeln, die auf sein Grundstück ragen und die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen, muss er dir eine angemessene Frist einräumen (§910 BGB). Zum Beispiel kann der Nachbar nicht verlangen, dass du deine Bäume während der Wachstumsperiode schneidest.

Kommst du der Aufforderung deines Nachbarn nicht nach, darf er nach Ablauf der gesetzten Frist die Äste und Wurzeln selbst kappen. Allerdings darf die Standfähigkeit des Baumes nicht unter dem Schnitt leiden. Macht der Nachbar von seinem Selbsthilferecht Gebrauch, so kann er laut eines BGH-Urteils die Kosten für den Rückschnitt von dir zurückfordern (Az.: V ZR 99/03).

Auch die Gemeinde kann einen Rückschnitt verlangen, wenn Äste oder Zweige des eigenen Baums auf öffentlichen Grund ragen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen: In Mainz musste ein Grundstückseigentümer 500 Euro Strafe zahlen, weil er der Aufforderung zur Beseitigung der Straßenbaubehörde nicht nachkam und diese dann selbst tätig wurde (Az.: 3K 363/17.MZ.).

Baumschutzverordnung der Gemeinden beachten

Die meisten Gemeinden haben eine Baumschutzverordnung erlassen, die es verbietet, Bäume und Sträucher ab einer bestimmten Wuchshöhe zurückzuschneiden oder zu fällen. Nur im Fall einer Ausnahmegenehmigung dürfen Eigentümer oder Nachbarn Veränderungen an den Gehölzen vornehmen.

Kann ich mich gegen Laub von der Grenzbepflanzung des Nachbarn wehren?

Herbstlicher Laubfall ist oft ein Ärgernis für Nachbarn. Allerdings musst du das Laub, das vom Nachbarbaum auf dein Grundstück fällt, in der Regel hinnehmen. Vor dem Gesetz gilt Laub als Naturereignis

Ist der Laubfall des Nachbarbaums allerdings ungewöhnlich hoch und du kannst dein Grundstück nicht nutzen, wie du es selbst gern möchtest, muss dir der Nachbar eine sogenannte Laubrente zahlen (§ 906 (2), BGB). Das ist ein jährlicher Betrag, den dir der Eigentümer des Baums für den Reinigungsaufwand zahlen muss. Entsprechende Regelungen gehen vor Gericht meist zugunsten des Klägers aus. 

Wächst ein Straßenbaum, der der Gemeinde gehört, über deine Grundstücksgrenze, greift § 1004 des BGB: Beeinträchtigt dich der Baum wesentlich, kannst du einen Beseitigungs- beziehungsweise Unterlassungsanspruch geltend machen.

Zustand des Baumes regelmäßig kontrollieren

Als Grundstückseigentümer bist du dafür verantwortlich, dass niemand etwa durch herabfallende Äste oder Früchte zu Schaden kommt. Deshalb musst du eine regelmäßige Sichtprüfung durchführen.

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