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Befristeter Mietvertrag: Nur mit Begründung möglich

Zum Schutz von Vermietern ist seit 2001 ein befristeter Mietvertrag nur dann zulässig, wenn der Vermieter einen triftigen Grund für die Befristung benennt. Die Erklärung muss in Textform erfolgen und mit der Unterschrift beider Parteien besiegeln sein. Welche Gründe für befristete Mietverträge vorliegen müssen und worauf Mieter und Vermieter beim befristeten Mietvertrag achten müssen, erfährst du in diesem Beitrag.

Alles, was du über befristete Mietverträge wissen musst

Während unbefristete Mietverträge jederzeit ordentlich und fristgerecht gekündigt werden können, sind befristete Mietverträge mit Vorsicht zu genießen. Ein befristeter Mietvertrag ist ein Mietvertrag auf Zeit. Wie der Name schon sagt, gilt dieser Vertrag nur in der schriftlich vereinbarten Zeitepisode und erlischt danach ohne die Angabe von Gründen. Als Mieter solltest du einen solchen Vertrag niemals leichtfertig abschließen. Nach Ablauf des befristeten Mietvertrages, musst du die Wohnung verlassen. Allerdings haben befristete Mietverträge auch für Vermieter Vorteile – so ist eine Mieterhöhung in der Zeit der Befristung unzulässig.

Gründe für die Befristung eines Mietvertrags

Um den Mieterschutz zu gewährleisten, dürfen befristete Mietverträge in Deutschland seit 1. September 2001 nur mit einem sachlichen Grund abgeschlossen werden. Laut Paragraph 575 BGB darf ein Zeitmietvertrag nur zustande kommen, wenn einer der folgenden sachlichen Gründe vorliegt:

  • Eigenbedarf: Der Mietvertrag für die Wohnung darf befristet werden, wenn der Vermieter vorhat, die Wohnung später selbst zu nutzen. Auch die Eigennutzung eines Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushalts rechtfertigt einen befristeten Mietvertrag.
  • Abriss: Das Gebäude soll in absehbarer Zeit abgerissen oder wesentlich verändert werden. Bauarbeiten, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wesentlich erschweren, sind ein weiterer Grund für befristete Mietverträge.
  • Vorübergehender Bedarf: Hier geht der Wunsch nach Befristung des Mietvertrages vom Mieter aus, der z.b. aufgrund eines Studiums den Mietvertrag auf Zeit abschließen möchte.

Link-Tipp: Familienangehörige sind diejenigen Personen, für die der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen darf.

Die Vereinbarung der Frist des befristeten Mietvertrages bedarf der Schriftform. Für die Befristung gibt es keine zeitliche Höchstgrenze. Es ist also möglich, einen befristeten Mietvertrag auf zwei, fünf oder sogar fünfzehn Jahre abzuschließen. Ist ein Mietvertrag befristet, haben weder Mieter noch Vermieter ein vorzeitiges Kündigungsrecht.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Wenn nicht explizit im Mietvertrag vereinbart, sind Mieterhöhungen während der Laufzeit befristeter Mietverträge nicht möglich.  Nur die angemessene Erhöhung der Betriebskosten wegen gestiegener Energiepreise ist zulässig.

Achtung: Hast du vor dem 1. September 2001 einen befristeten Mietvertrag ohne Befristungsgrund abgeschlossen, so ist der Vertrag weiterhin gültig.

Was ist, wenn der Befristungsgrund wegfällt?

Der geplante Umbau der Immobilie fällt weg oder der Vermieter hat keinen Eigenbedarf mehr? Fällt während der Mietzeit der Befristungsgrund weg, so gilt der Mietvertrag automatisch ab diesem Zeitpunkt als unbefristet.

Ein Beispiel: Zum Zeitpunkt der Vermietung ist der Sohn des Vermieters noch Teenager. Fünf Jahre später soll er seine erste eigene Wohnung bekommen. Zum Studieren verschlägt es ihn allerdings in eine andere Stadt. Damit ist der Befristungsgrund, nämlich dass die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt an den Sohn vermietet werden soll, weggefallen.

Wann ist eine Befristung auch Grund möglich?

Seit 1. September 2001 ist eine zeitliche Befristung des Mietvertrags ohne Grund nicht möglich, außer:

Die Wohnung wird nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen. Hier ist die Angabe eines Befristungsgrundes (§ 575 BGB) nicht nötig. Dies regelt Paragraf 549 Abs. 2 BGB. Wer also zum Beispiel eine Wohnung für 2 Monate an einen Freiberufler vermietet, der für diese Zeit vor Ort an einem Projekt arbeitet, kann dies ohne weiteres tun.

Ein Zeitmietvertrag ohne Befristungsgrund ist auch dann möglich, wenn sich der Bewohner einer Wohnung einzelne Untermieter für möblierte Zimmer sucht. Soll allerdings eine Familie oder ein auf Dauer angelegter Mehrpersonenhaushalt einziehen, geht das nur mit Befristungsgrund. (BGB; § 549, Abs. 2 (2)). Unter einem auf Dauer ausgelegten Haushalt versteht man alle Haushalte, für die der Wohnraum der Mittelpunkt einer gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsführung ist.

Sonderfall: Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege eine Wohnung anmietet und diese Bedürftigen überlässt, ist eine unbegründete Befristung möglich. Die Betroffenen sind im Mietvertrag darauf hinzuweisen (BGB; § 549, Abs. 2 (3)).

Außerordentliche Kündigung des befristeten Mietvertrages

Ein befristeter Mietvertrag kann nicht ohne weiteres gekündigt werden. Im Interesse aller Parteien kannst du versuchen, auf die Kulanz deines Vermieters zu setzen. Allerdings hast du bei einem befristeten Mietverhältnis keine Ansprüche darauf, dieses vorzeitig beenden zu können. In schweren Fällen musst du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Eine vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist auch bei einem qualifizierten Zeitmietvertrag möglich. Gründe für die außerordentliche Kündigung eines befristeten Mietvertrages sind:

Mietverträge mit sehr langen Laufzeiten (30 Jahre und länger) kannst du nach Ablauf des befristeten Mietvertrages mit der gesetzlichen Frist kündigen. Es sei denn, du hast den Vertrag auf Lebenszeit abgeschlossen (§ 544 BGB). In diesem Fall gilt die Sonderregelung nicht.

  • Vertragsverletzungen wie Nichtzahlung der Miete
  • Störung des Hausfriedens
  • Zweckentfremdung wie die nicht gestattete Untervermietung der Mietwohnung
  • Schäden an der Mietwohnung
  • Gesundheitsgefährdung durch Lagerung von Gefahrenstoffen
  • Illegale Aktivitäten
  • Betrug durch falsche Angaben bei Vertragsabschluss

Liegt mindestens einer dieser Gründe vor, können Mieter oder Vermieter auch einen befristeten Mietvertrag jederzeit sofort kündigen.

Verlängerungsklauseln in befristeten Mietverträgen sind unwirksam

Für befristete Mietverträge, die ab dem 1. September 2001 geschlossen wurden, sind Verlängerungsklauseln unwirksam. In diesen Klauseln versuchten Vermieter in der Vergangenheit, die Befristung künstlich zu verlängern.  

Ebenfalls unzulässig sind Klauseln, die festlegen, dass sich nach Zeitablauf der Befristung der Vertrag um ein bestimmtes Zeitintervall automatisch verlängert, wenn er nicht zu einer bestimmten Frist gekündigt wird.

Anders sieht es für qualifizierte Zeitmietverträge aus. Hier kannst du als Mieter profitieren. Der Vertrag verlängert sich hierbei bis zu seiner Kündigung.

Auskunftsanspruch des Mieters

Der Mieter kann frühestens 4 Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass der Vermieter ihm binnen Monatsfrist mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Verspätet sich der Vermieter mit seiner Antwort, kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen (§ 575 (2) BGB). Tritt der Befristungsgrund später ein, kann der Mieter eine Verlängerung um diesen Zeitraum verlangen (§ 575 (3) BGB).

Beidseitiger Kündigungsausschluss des befristeten Mietvertrages

Seit der Mietrechtsreform 2001 werden Mietverträge auf Zeit eher selten abgeschlossen. Vermieter, die nicht das Risiko eingehen wollen, dass ihre Mieter schon nach ein paar Monaten wieder kündigen, vereinbaren stattdessen im Vertrag einen beidseitigen Kündigungsverzicht. In diesem Zeitraum können dann weder Mieter noch Vermieter ordentlich kündigen. Eine solche Vereinbarung ist für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren möglich.

Achtung: Ist vereinbart, dass das Mietverhältnis nach Ablauf von 4 Jahren mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden kann, ist eine solche Vereinbarung unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 86/10). Grund: Der Mieter wäre dann 4 Jahre und 3 Monate an den Vertrag gebunden. Die Folge: Die Klausel ist unwirksam und der Mieter kann jederzeit mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist kündigen.

Häufig gestellte Fragen zu befristeten Mietverträgen

Ist ein befristeter Mietvertrag zulässig?

Ein befristeter Mietvertrag ist in Deutschland nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt (z.B. Eigenbedarf).

Wie lange darf ein Vermieter befristet vermieten?

Ein Vermieter kann die Befristungsgrenze nach eigenem Ermessen wählen, muss sie aber zwingend schriftlich im befristeten Mietvertrag festhalten.

Wie ist die Kündigungsfrist bei einem befristeten Mietvertrag?

Ein befristeter Mietvertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden. Es muss also ein wichtiger Grund vorliegen, der den Mietvertrag auf Zeit außer Kraft setzt.

Wann ist ein befristeter Mietvertrag ungültig?

Ein befristeter Mietvertrag ist ungültig, wenn er nicht in Textform abgeschlossen wurde oder kein rechtlicher Grund für die Befristung vorliegt.

Welche Nachteile hat ein befristeter Mietvertrag?

Für den Mieter hat der befristete Mietvertrag den Nachteil, dass das Mietverhältnis automatisch nach der vereinbarten Frist endet. Zudem kannst du befristete Mietverträge nicht vorzeitig kündigen. Gerade in Zeiten von Wohnungsknappheit sollten sich Mieter genau überlegen, ob sie einen befristeten Mietvertrag unterzeichnen wollen.

Kann man möblierte Wohnungen befristet vermieten?

Ja, auch möblierte Mieträume können Gegenstand eines Mietvertrages auf Zeit sein.

Kann man einen Mietvertrag auf 2 Jahre befristet haben?

Ja, die Dauer der Befristung ist Ermessenssache des Vermieters und hängt von dem jeweiligen Befristungsgrund ab. Die Befristung und deren Dauer muss in Schriftform festgehalten werden.

Was passiert nach Ablauf eines befristeten Mietvertrags?

Nach Ablauf des befristeten Mietvertrages, erlischt das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. ACHTUNG: wenn der Mieter die Wohnung über diesen Zeitraum weiter nutzt, ohne dass der Vermieter Einspruch einwendet, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit.

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