Ratgeber

Mietminderung wegen Schimmel – das müssen Mieter beachten

Autorenbild: Andreas Steger

Bildet sich in deiner Mietwohnung Schimmel an Wänden oder Möbeln, kannst du die Miete mindern. Voraussetzung ist aber, dass nicht du dafür verantwortlich bist, sondern bauliche Mängel, die nur der Vermieter beseitigen kann. Ein Überblick.

Mietminderung bei Schimmel: Das Wichtigste in Kürze

  • Schimmel als Mietmangel: Schimmel in deiner Wohnung kann als Mietmangel gelten. Du hast das Recht auf Mietminderung, solange du nicht selbst für den Schimmel verantwortlich bist (z. B. durch falsches Lüften).
  • Höhe der Mietminderung: Je nach Ausmaß des Schimmels und den Beeinträchtigungen kannst du meist zwischen 10 % und 100 % der Miete mindern.
  • Dokumentation und Anzeige: Dokumentiere den Schimmel am besten mit Fotos und melde ihn sofort deinem Vermieter, damit er den Mangel beheben kann.

Darf der Mieter wegen Schimmel die Miete mindern?

Bist du als Mieter selbst nicht für die Schimmelbildung in der Wohnung verantwortlich, kannst du die Miete unter Umständen mindern.

Denn nach § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) steht einem Mieter das Recht auf Mietminderung zu, sobald ein Mangel an der Mietwohnung besteht und der „vertragsgemäße Gebrauch“ dadurch erheblich eingeschränkt ist. 

Schimmel ist von den Gerichten als Mangel anerkannt, lediglich die Höhe einer Mietminderung hängt immer vom konkreten Einzelfall und auch vom Ermessen des Richters ab: Viele Gerichte urteilen bei einem Schimmelbefall an vereinzelten Stellen der Wohnung auf eine Minderung zwischen 10 und 15 Prozent. Es gibt auch Urteile, die bei komplettem Befall der Wohnung 100 Prozent für angemessen halten. Siehst du also Schimmel in der Wohnung, kannst du von deinem Recht auf Beseitigung des Schimmels Gebrauch machen.

Was sind Schimmelpilze?

Schimmelpilze kommen überall in der Umwelt vor. Jede zehnte Schimmelart kann für die menschliche Gesundheit sogar gefährlich werden. Und zwar dann, wenn sie sich in der Wohnung vermehren und du die Sporen Tag für Tag einatmest.

Die Schimmelpilzsporen können lange Trockenphasen überleben. Aber besonders in feuchter Umgebung vermehren sie sich schnell. Das führt dazu, dass sie gerade in den feuchteren und kühleren Monaten ab Herbst oft als grüne oder schwarze Flecken an Wänden sichtbar werden. Dann ist schnelles Handeln gefragt.

Welche Ursachen hat Schimmelbildung in der Wohnung?

Ein idealer Nährboden für Schimmel ist Feuchtigkeit, bedingt durch bauliche Mängel. Diese baulichen Mängel sind typische Gründe für den Schimmel, die der Vermieter beheben muss. Dazu zählen:

  • Schäden am Gebäude, speziell an der Fassade
  • Eine fehlende Isolierung, die das Auskühlen der Wände verhindern kann
  • Ein Wasserschaden verursacht durch ein defektes Dach oder einen Wasserrohrbruch
  • Neubaufeuchtigkeit
  • Kältebrücken
  • Unzureichend dimensionierte Heizung

All diese typischen, baulichen Mängel sorgen dafür, dass entweder in der gesamten Wohnung oder nur partiell an einigen Wänden Schimmel entstehen kann.

Alltägliches Leben sorgt für Feuchtigkeit

Eine vierköpfige Familie kann bis zu zwölf Liter Wasserdampf pro Tag durch Atmen, Schwitzen, Kochen oder Duschen erzeugen. Diese Feuchtigkeit legt sich an kalten Wänden ab und bietet dort einen hervorragenden Nährboden für Schimmel.

Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

Wenn du in deiner Wohnung Schimmel entdeckt, kann dies ein Grund für eine Mietminderung sein. Gerade Schimmel im Schlafzimmer kann eine Mietminderung rechtfertigen, weil er nicht nur unangenehm ist, sondern auch deine Gesundheit gefährden kann, da du dort viel Zeit verbringst. Ebenso kann Schimmel im Bad eine Mietminderung bedingen. Aufgrund der hohen Feuchtigkeit befindet sich dort ein idealer Nährboden für die Ausbreitung von Schimmelpilzen.

Wichtig ist, dass du den Schimmel sofort deinem Vermieter meldest und darauf bestehst, dass er die Ursache schnellstmöglich behebt, um weitere Risiken für deine Gesundheit zu vermeiden.

Schimmel und Gesundheit: Ein weiteres Argument für die Mietminderung?

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch ernsthafte Gesundheitsrisiken bergen. Atemwegserkrankungen, Allergien und andere gesundheitliche Beschwerden können durch Schimmelsporen verursacht werden. 

Diese gesundheitliche Beeinträchtigung kannst du als zusätzliches Argument für eine Mietminderung heranziehen. Schließlich hast du ein Recht darauf, in einer schimmelfreien Umgebung zu wohnen, wie es im Mietvertrag zugesichert wird. Bist du unsicher, warum Schimmel entstanden ist oder wie groß das Ausmaß wirklich ist, kann ein Sachverständiger dir helfen, Klarheit zu bekommen.

Sollte dein Vermieter trotz deiner Aufforderung nichts unternehmen, hast du das Recht, die Miete nach vorheriger Ankündigung und gesetzter Frist zu mindern.

Wie hoch darf die Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung sein?

Wieviel Miete du bei Schimmelbefall mindern kannst, hängt vom Grad der Wohnbeeinträchtigung ab. Ist die Wohnung beispielsweise gänzlich unbewohnbar, weil jedes Zimmer voller Schimmel ist, sind auch 100 Prozent möglich. Ist aber nur eine kleine Wand im Wohnzimmer unter dem Fenster betroffen, können es auch nur 10 Prozent Mietminderung sein. Die Gerichte haben da sehr unterschiedlich geurteilt, so dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Auch die Schimmelvariante und inwieweit sie gefährlich für die Gesundheit des Mieters ist, kann das Urteil beeinflussen.

Bei ständiger Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung in Küche, Wohn- und Schlafzimmer hat das Landgericht Berlin beispielsweise eine Minderungsquote von 80 Prozent erkannt. (LG Berlin, 65 S 205/89).

Schimmel und Mietminderung: an diesen Fällen kannst du dich orientieren!

In dieser Tabelle findest du die Höhe der Mietminderung bei Schimmel, an der du dich bei einem Schimmelbefall orientieren kannst:

Höhe Grund der Mietminderung Gericht Fundstelle
100% Erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen AG Berlin-Charlottenburg GE 2007, 1387
100% Schimmelbildung lässt sich nur durch übermäßiges Lüften vermeiden AG München IMR 2010, 519
100% Rattenbefall sowie ständige Durchfeuchtung der Wände AG Potsdam WuM1995, 534
100% Erhebliche Lärmbelästigung durch Trocknungsgeräte AG Schönefeld 109 C 256/07
80% Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer erheblich durchfeuchtet und von Schimmelpilz befallen LG Berlin GE 1991, 625
75% Schimmelbefall in sämtlichen Zimmern einer Neubauwohnung bei Erstbezug LG Köln Az.: 9 S 25/00
60% Feuchtigkeit und sichtbare Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung AG Bad Vilbel 3 b C 52/96
50% Schimmelbefall im Wohnzimmer LG Hamburg ZMR 2008, 456
50% Nutzungsbeeinträchtigung durch Feuchtigkeit in den Wänden LG Berlin GE 1991, 573
50% Feuchtigkeitsentwicklung, da alle Fenster der Wohnung undicht sind AG Leverkusen WuM1981, U9
50% Tropfwasser an der Decke sowie erhebliche Durchnässung des Teppichbodens aufgrund weiterer Feuchtigkeit AG Leverkusen WuM1980, 163
40% Gesundheitsgefährdung durch Vorhandensein starker Feuchtigkeit in der Wohnung LG Saarbrücken WuM1982, 187
30% Schimmelbildung in Bad und Schlafzimmer AG Siegburg ZMR 2005, 543
25% Fensterfront und Teil der Decke durchfeuchtet VG Berlin GE 84, 183
25% leichte Schimmelbildung und Feuchtigkeit in der Küche VG Berlin GE 83, 767
25% Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung mit Thermotapeten LG Aachen WuM1991, 89
25% Erheblicher Schimmelpilzbefall der Wohnung LG Hamburg 307 S 39/09
20% Befall des Wohnung mit Feuchtigkeit und Schimmelpilz LG Osnabrück WuM1989, 370
20% Feuchtigkeit, sämtliche Fenster undicht, Wand der Küche teilweise schwarz verfärbt LG Hannover ZMR 1979, 47
20% erhebliche Feuchtigkeit in der Wohnung AG Köln WuM1974, 241
20% Schäden aufgrund Feuchtigkeit in Wohnzimmer und Schlafzimmer AG Köln WuM1974, 241
20% Schimmel an Außenwänden von Küche und Wohnzimmer aufgrund defekter Fenster AG Köln 211 C 446/13
20% Aufgequollenes und defektes Laminat aufgrund Feuchtigkeit AG Schöneberg 109 C 256/07

Mietminderungstabelle als Überblick

Weitere Fälle zu Mietminderungen findest du in der übersichtlichen Mietminderungstabelle von immowelt.

Wie kann ich bei Schimmel die Miete kürzen?

Wenn du bei Schimmelbefall in deiner Wohnung die Miete mindern willst, geht das nur mit einer Mängelanzeige. Diese ist formlos. Du musst nur die Wohnung, die Art des Mietmangels sowie die Frist angeben, bis wann der Vermieter den Mietmangel beseitigen muss. Im selben Atemzug kannst du auch gleich eine Mietminderung ankündigen.

Kostenloses Muster für die Mängelanzeige herunterladen

Schimmel in der Wohnung: Typische Mieter-Fehler

  1. Ist der Schimmel zum Beispiel das Resultat von falschem Lüftungsverhalten, kannst du die Miete nicht mindern. Wenn du nie ausreichend lüftest oder Fenster nur gekippt hast, kann die Feuchtigkeit nicht aus der Wohnung entweichen.
  2. Unzureichendes Heizen unterstützt ebenso die Schimmelbildung. Deswegen solltest du deine Wohnung im Winter entsprechend beheizen. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Kombiniert mit Lüften sorgst du so für einen guten Luftaustausch – die feuchte Luft entweicht, die trockene kommt herein. Wiederholst du das regelmäßig, kannst du die Luftfeuchtigkeit konstant unter 60 Prozent halten. So hat es Schimmel schwer, sich zu bilden.
  3. Ein weiterer typischer Fehler, der die Bildung von Schimmel fördert, ist ein zu geringer Abstand von Möbeln zur Wand. Selbst bei gutem Heiz- und Lüftungsverhalten kann die Luft dort kaum zirkulieren, was die Schimmelbildung fördert.

Miete mindern bei Schimmel: Was bedeutet ausreichend lüften?

Das OLG Frankfurt am Main (Urteil v. 11.2.2009, Az. 19 U 7/99) urteilte, dass morgens zweimal Stoßlüften und abends einmal Querlüften zumutbar sei. Eine dreimalige tägliche Lüftung kann von Mietern also durchaus verlangt werden, um Schimmel vorzubeugen.

Doch die Rechtsprechung setzt hier auch Grenzen. Das LG Hagen (Beschluss v. 19.7.2012, Az. 1 S 53/12) hielt vier- oder fünfmaliges Lüften noch für zumutbar. Das AG Berlin-Mitte (Urteil v. 28.5.2009, Az. 12 C 234/05) sieht aber beispielsweise einen Mangel an der Mietsache, wenn der Mieter zur Vermeidung von Schimmelbildung täglich sechsmal lüften muss.

Mieter hat Schuld am Schimmel in der Wohnung: Trotzdem mindern?

Feuchtigkeit muss nicht zwangsläufig über defekte Wasserrohre oder andere bauliche Mängel in die Wohnung eintreten. Auch der Mieter kann Schuld haben, wenn sich Schimmel in der Wohnung bildet.

Miete mindern bei Schimmel: Was bedeutet ausreichend lüften?

Das OLG Frankfurt am Main (Urteil v. 11.2.2009, Az. 19 U 7/99) urteilte, dass morgens zweimal Stoßlüften und abends einmal Querlüften zumutbar sei. Eine dreimalige tägliche Lüftung kann von Mietern also durchaus verlangt werden, um Schimmel vorzubeugen.

Doch die Rechtsprechung setzt hier auch Grenzen. Das LG Hagen (Beschluss v. 19.7.2012, Az. 1 S 53/12), hielt vier- oder fünfmaliges Lüften noch für zumutbar. Das AG Berlin-Mitte (Urteil v. 28.5.2009, Az. 12 C 234/05) sieht aber beispielsweise einen Mangel an der Mietsache, wenn der Mieter zur Vermeidung von Schimmelbildung täglich 6 Mal lüften muss.

Vermieter will Mietminderung bei Schimmelbefall nicht akzeptieren

Der Vermieter hat normalerweise ein grundlegendes Interesse daran, dass seine Wohnung nicht schimmelt. Wenn sie dies doch tut, will er der Sache in der Regel nachgehen. Schließlich muss er im Zweifel auf Mieteinnahmen verzichten, wenn er das Problem nicht löst. Deswegen solltest du als Mieter nicht scheuen, eine Mängelanzeige zu schreiben.

Der Vermieter muss die Mängelanzeige und die damit verbundene Mietminderung aber nicht immer akzeptieren und kann ihr widersprechen. Beispielsweise wenn der Mieter selbst Schuld am Schimmel trägt.

Bleibst du als Mieter hartnäckig, kannst du den Vermieter verklagen:

  1. Verpflichtungsklage: Der Vermieter wird zur Reparatur verpflichtet.
  2. Leistungsklage: Du nimmst die Reparatur selbst vor und verklagst deinen Vermieter auf Kostenerstattung.
  3. Feststellungsklage: Du minderst deine Miete, was in eine Feststellungsklage über die Berechtigung einer Mietminderung münden wird.

Risiko bei Klage

Klagst du wegen Schimmel in der Wohnung, hast du immer ein gewisses Risiko. Wenn du verlierst, trägst du nicht nur die Kosten des Prozesses, sondern musst auch deine bereits geminderte Miete noch zahlen. Wenn du außerdem selbst Schuld am Schimmel hast, bist du deinem Vermieter unter Umständen sogar zu Schadensersatz verpflichtet.

Schimmel beim Einzug: Miete mindern?

Mietest du ein Haus oder eine Wohnung, ist es wichtig, die Räumlichkeiten vorab sorgfältig zu prüfen. Etwaige Schäden solltest du in einem Wohnungsübergabeprotokoll dokumentieren. Bemerkst du beispielsweise Schimmel, solltest du das dem Vermieter schnellstmöglich mitteilen, damit er sich darum kümmern kann. Möglicherweise ist der Schimmel noch auf den Vormieter zurückzuführen und der Vermieter kann diesem die Kosten in Rechnung stellen.

Was tun bei Schimmelbefall zum Auszug?

Stellst du nach Kündigung des Mietvertrags beim Ausräumen Fogging fest oder dass es in der Wohnung schimmelt, solltest du dies deinem Vermieter noch mitteilen. Obwohl der Vertrag gekündigt ist, musst du als Mieter bis zum letzten Tag Mängel an den Vermieter melden. Kommst du deinen Mieterpflichten nicht nach, kann der Vermieter dir nachträglich entstehende Kosten in Rechnung stellen.

Weitere Tipps rund ums Thema Mietminderung

Mietminderung ist keine Pauschalentscheidung – unser Ratgeber liefert dir hilfreiche Tipps, wie du richtig reagierst

FAQ

Warum entsteht Schimmel in Wohnungen?

Schimmel in Wohnungen entsteht meist aufgrund von zu hoher Luftfeuchtigkeit und unzureichender Belüftung. Weitere Schimmelursachen können Wärmebrücken in der Bausubstanz sein, an denen sich Kondenswasser niederschlägt, sowie Wasserschäden, bei denen Feuchtigkeit in Wände oder Böden eindringt. Schlechte Isolation und ungenügendes Heizen können das Schimmelwachstum ebenfalls begünstigen.

Was sagt das Gesetz zur Mietminderung?

Das deutsche Gesetz erlaubt eine Minderung der Miete, wenn Mängel die Nutzung der Mietsache erheblich beeinträchtigen. Laut § 536 BGB muss der Mieter bei erheblichen Mängeln keine oder weniger Miete zahlen, bis der Mangel behoben ist. Eine Mietkürzung bei Schimmel ist somit also erlaubt.

Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab und wird im Einzelfall bestimmt. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Prozentsätze. Orientierungen bieten jedoch Gerichtsentscheidungen und sogenannte Mietminderungstabellen.

Muss ich meinen Vermieter informieren?

Ja, du musst deinen Vermieter sofort über den Mangel informieren, damit dieser die Chance hat, ihn zu beheben. Erst dann ist eine Minderung der Miete auch rechtlich abgesichert.

Was tun, wenn mein Vermieter nichts unternimmt?

Wenn dein Vermieter nichts unternimmt, kannst du den Mietmangel erneut schriftlich anzeigen, eine Frist setzen und auf Mietminderung bestehen. Bei größeren Problemen kannst du außerdem rechtliche Schritte prüfen, z. B. eine Reparatur selbst beauftragen und die Kosten vom Vermieter einfordern (§ 536a BGB). Lasse dich am besten durch einen Anwalt oder den Mieterverein beraten.

Wer ist verantwortlich für den Schimmel?

Je nach Ursache ist entweder dein Vermieter oder du für den Schimmel verantwortlich. Liegt die Schimmelbildung an baulichen Mängeln, muss sich dein Vermieter darum kümmern. Wenn der Schimmel allerdings durch falsches Lüften oder Heizen entstanden ist, könntest du dafür verantwortlich sein.

 

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