Gewerbegrundstück im Gewerbepark Ökozentrum
NRW.URBAN verkauft auf ehemals industriell genutzten Gewerbeflächen des Grundstücksfonds des Landes NRW baureife Grundstücke.
Im Gewerbepark Ökozentrum verkauft NRW.URBAN ein baureifes Gewerbegrundstück zur Größe 1.684 m².
Da Grundstück wurde von 1912 bis 1976 als Zechen- und Kokereistandort der Zeche Sachsen genutzt.
Das Grundstück ist im Altlastenkataster der Stadt Hamm unter der Registriernummer 2600995 erfasst als „Sanierte Fläche mit Überwachung“.
Das Grundstück ist eine Kampfmittelverdachtsfläche. Insofern sind behördliche Auflagen zu beachten. Eine Haftung der NRW.URBAN wird diesbezüglich ausgeschlossen.
Hinsichtlich der Altlasten- und Baugrundsituation sowie zu durchgeführten Aufbereitungsmaßnahmen liegen entsprechende Gutachten und Dokumentationen vor, die bei einem konkreten Grundstücksinteresse zur Verfügung gestellt werden.
Der Gewerbepark Ökozentrum Hamm Zeche Sachsen richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die sich hier ansiedeln können.
Weitere Informationen:
NRW.URBAN GmbH & Co.KG handelt im Treuhandauftrag des Landes Nordrhein-Westfalen für den Grundstücksfonds.
Gemäß Grundstücksfonds-Richtlinien ist vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrages die Zustimmung der Stadt Hamm erforderlich, so dass eine konkrete Grundstücksanfrage an die Stadt Hamm zwecks Prüfung und Zustimmung weitergeleitet wird.
Planungsrecht:
Es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 07.007 5. Vereinfachte Änderung). Die Art und der Umfang der Bebaubarkeit sind vom Erwerber eigenverantwortlich zu prüfen
Das Grundstück ist sofort bebaubar.
Bebauungsverpflichtung:
Das Grundstück ist innerhalb von 2 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages mit einem mit der zuständigen Behörde der Stadt Hamm abgestimmten Gebäude zu bebauen oder bebauen zu lassen und zu nutzen oder zu vermieten.
Sonstige Kosten:
Die Kosten für einen Anschluss an das Versorgungsnetz (Strom, Frischwasser, Gas, Telekommunikation) trägt der Käufer. Der Käufer setzt sich diesbezüglich direkt mit den Versorgungsunternehmen in Verbindung.
Eine beabsichtige Baumaßnahme ist der RAG Aktiengesellschaft rechtzeitig vor Baubeginn anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen der RAG AG die Bauwerke gegen Bergschäden zu sichern. Die erforderlichen bergbaulichen Sicherungsmaßnahmen sind nach den technischen Angaben der RAG AG zu treffen. Die Sicherungskosten trägt der Käufer. Zu den Sicherungskosten zählen auch die durch eine eventuell notwendig werdende Hinzuziehung eines Bergschadenstatikers anfallenden Kosten für die Ausarbeitung von Sicherungsplänen.
Der Käufer ist verpflichtet, eine Dachbegrünung auf dem Objekt umzusetzen. Im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen wird dieses Erfordernis zukünftig durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt werden. Die erforderlichen Maßnahmen können im Detail im Rahmen des Bauantragsverfahrens abgestimmt werden, die Verpflichtung zur Dachbegründung wird in der Baugenehmigung als Auflage gefordert.