Hotel mit Gastronomie & DG-Wohnung, Nachbargrundstück mit Platz zur Erweiterung & Parken
Bei diesem Verkaufsobjekt hat man die Möglichkeit, ein bisschen Tradition von Altdöbern zu erwerben. Die Historie des Hauses reicht weit zurück, sodass nicht genau bekannt ist, in welchem Jahr das Gebäude errichtet wurde. Näheres zur Historie des Hotels bzw. der Gasstätte erhalten Sie auf Anfrage in unserem Exposé.
Im Jahr 2006 wurde das Objekt von der aktuellen Eigentümerin erworben, vollständig renoviert und anschließend in Betrieb genommen. Im Zuge der durchgeführten Arbeiten wurde zudem das Dachgeschoss ausgebaut und zu Wohnzwecken ausgestaltet. Seither wurde das Objekt von der Eigentümerin mit viel Liebe betrieben und die Gaststätte von den Anwohner gut und gerne besucht. Aus gesundheitlichen Gründen wurde der Betrieb über die Zeit zurückgeschraubt. Von Touristen und Monteuren wurden die Zimmer des Hotels gerne gebucht und die Gastronomie von Anwohnern aus dem Umkreis immer wieder besucht. Auch heute bekommt die Eigentümerin weiterhin Anfragen auf vermietbare Zimmer. Die Gastronomie hat derzeit vorrangig für Gruppenanfragen sowie für Veranstaltungen geöffnet. Von den Anwohnern besteht eine große Nachfrage zum erneuten täglichen Öffnen der Gastronomie, da es im nahen Umkreis nur wenig gute Alternativen gibt.
Die Immobilie zeigt sich in einem gepflegten Zustand, besitzt einen Gastronomiebereich mit abgetrennter großer Küche, einen ansehnlichen Garten mit der Möglichkeit des Betriebs eines netten Biergartens, eine bereits in Teilen vorhandene Außenküche, einige Stellplatzmöglichkeiten, 8 bereits einsatzbereite Zimmer und zusätzlich 2 weitere bereits vorbereitete Zimmer. Das Dachgeschoss bietet eine großzügige Wohnung, welche entweder vom Betreiber als Wohnung genutzt oder vermietet werden kann.
Zudem im Kaufpreis enthalten ist das anliegende Grundstück mit weiteren 1.683 m² Fläche, welches damals aus Expansionsgedanken des Hotels von der Eigentümerin erworben wurde. Hierzu kam es jedoch privaten Gründen leider nie. Weiterhin denkbar ist es dennoch. Auf dem Grundstück befindet sich aktuell ein zweigeschossiger (EG und 1. OG) Baukörper im entkernten Zustand. Denkbar wäre hier der Ausbau des vorhanden Altbestands zu Wohnraum, der Abriss des Baukörpers und ein kompletter Neubau eines Wohnhauses oder wie ursprünglich geplant die Erweiterung des Hotels. Hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung ist man hier laut Angaben des Planungsamts frei. Bautechnisch ist der § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung) zu berücksichtigen. Konkreteres muss vom Käufer jedoch direkt mit dem Bauamt per Bauvoranfrage geklärt werden, da speziellere Einkünfte hierzu weder von uns als Dienstleister noch von der Eigentümerin eingeholt wurden. Zusätzlich auf diesem Grundstück vorzufinden ist eine Vielzahl an gepflasterten Stellplätzen, welche sich hervorragend für die Gäste der Gastronomie und des Hotels eignen.