GRUNDSTÜCK MIT ENTWICKLUNGSPOTENZIAL
Derzeit wird das große Grundstück, das aus drei nebeneinanderliegenden Flurstücken besteht, nach Auskunft der Gemeinde Maisach im Außenbereich im Sinne des § 35 BauBG gesehen. In einem Flächennutzungsplan vom 16.10.2008 wurde es als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Hier soll es sich angeblich um eine Falschdarstellung handeln.
Jedoch hatte die Gemeinde Maisach das größte dieser Flurstücke in der Vergangenheit bereits als Wohnbauflächen vorgeschlagen.
Zudem gibt es weitere Aspekte, den Status eines Wohngrundstückes zu bekommen, da bereits im Jahr 1972 der Gemeinderat in einer beurkundeten Schenkung (als Gegenleistung eines Teiles der Flurfläche für eine Straße) die Vereinbarung traf fünf gleichgroße Bauplätze zu schaffen. Als Folge dieser Vereinbarung wurden 1975 auch bereits Erschließungskosten in Höhe von 9.180 DM bezahlt und das Grundstück als erschlossene, derzeit noch nicht bebaute Teilfläche bezeichnet.
Ein weiterer Aspekt der für einen geänderten Status spricht, ist die Tatsache, dass in Grundsteuerbescheiden das Objekt lange Zeit als Baugrundstück eingestuft wurde.
Ein umfangreiches Gutachten einer renommierten Immobilien Bewertungsfirma liegt vor.