Vorfälligkeitsentschädigungsrechner

Wenn ein Darlehensnehmer sein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigen will, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für ihre entgangenen Gewinne. Diese kann unterschiedlich hoch ausfallen – sie unterscheidet sich je nach Bank, Darlehenshöhe und Restlaufzeit. Mit dem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner können Sie ausrechnen, wie hoch sie ungefähr ausfallen kann.
Hypothekendarlehen – etwa zur Baufinanzierung – haben meist über viele Jahre hinweg eine feste Zinsbindung. Das ist für Kreditnehmer zunächst ein Vorteil – denn sie können die Finanzierung gut planen und sich darauf verlassen, dass in einem bestimmten Zeitraum die Zinsen nicht steigen. Die feste Zinsbindung macht Kreditnehmer aber auch unflexibel, denn wenn sie ihren Kredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen wollen, ist die Bank nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen. Der Grund: Der Bank gehen Zinsen verloren, sie macht im Fall eines Ausstiegs des Darlehensnehmers also weniger Gewinn als ursprünglich geplant. Stimmt eine Bank einem vorzeitigen Ende des Kreditvertrags doch zu, so verlangt sie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, mit der sie sich die entgangenen Gewinne zahlen lässt. Auf eine solche Beendigung des Vertrags lassen sich Banken in der Regel aber nur dann ein, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensvertrag, Ausstieg, Foto: Kalim/fotolia.com
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Wer sein Hypothekendarlehen verfrüht kündigen will, muss gegenüber der Bank ein berechtigtes Interesse nachweisen. In den meisten Fällen ist eine Sonderkündigung nur dann zulässig, wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie verkaufen muss. Das kann verschiedene Gründe haben: Etwa, wenn eine Ehe scheitert und ein gemeinsames Haus verkauft werden muss, weil die beiden Ex-Partner sonst finanziell in die Bredouille kämen. Auch ein berufsbedingter Umzug in eine weiter entfernte Stadt kann ein solcher Grund sein. Kein Grund ist es allerdings, wenn der Darlehensnehmer den Vertrag nur kündigen will, weil die Zinsen inzwischen gesunken sind und das günstigere Zinsniveau für eine Anschlussfinanzierung genutzt werden soll.
Egal, aus welchem Grund eine Bank ein vorzeitiges Ende des Darlehensvertrags erlaubt – die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate und Sie werden unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Für die Berechnung gelten gewisse Regeln.
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Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bestimmte Richtlinien vor, die durch die Rechtsprechung noch weiter ausgefeilt wurden. Mit dem Rechner können Sie sich schon einmal ein grobes Bild davon machen, was auf Sie zukommt. Vereinfacht gesagt berechnet die Bank den Verlust, der sich aufgrund von nicht eingenommenen Zinsen ergibt und zieht davon andere Posten ab: die ersparten Verwaltungskosten, die Kosten des Bank-Risikos und die Zinsen, die ein Hypothekenpfandbrief im entsprechenden Zeitraum abwerfen würde. In die Berechnung fließen verschiedene Faktoren ein, beispielswiese die Restschuld zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung, der Zinssatz sowie das Ende der Zinsbindung.
Wer die ungefähre Höhe seiner Vorfälligkeitsentschädigung berechnen will, benötigt folgende Daten:
Zusätzliche Informationen wie die Risikoersparnis, die Margenerstattung, der Wiederanlagezins, die Verwaltungskosten und die Bearbeitungsgebühren der Bank können im Rechner angegeben werden, sind aber keine Pflichtangaben. Ob Sie diese Angaben kennen, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Ihr Kreditinstitut diese auch herausgibt. Ist dies nicht der Fall, rechnet der Vorfälligkeitsrechner mit einem Standardsatz.
Bedenken Sie immer: Der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner liefert nur einen ersten Anhaltspunkt über die Höhe der Entschädigung. Das tatsächliche Ergebnis kann anders aussehen und sollte immer von einem Experten geprüft werden. Falls es zum Streit mit der Bank kommt, ist es dringend empfehlenswert, einen sachkundigen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Es gibt Fälle, in denen eine Bank trotz vorzeitiger Kündigung des Darlehensvertrags keine Entschädigung verlangen kann. Das ist etwa bei einer besonders langen Laufzeit der Fall. Wenn ein Darlehen schon zehn Jahre oder länger läuft, kann dieses jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten vorzeitig gekündigt werden – ohne zusätzliche Kosten.
Der andere Fall ist eine unwirksame Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag. Vor allem Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 enthalten oft fehlerhafte Formulierungen. Das bedeutet in der Praxis, dass der Vertrag jederzeit, auch noch nach vielen Jahren, widerrufen werden kann. Auch eine Vorfälligkeitsentschädigung muss in diesem Fall nicht gezahlt werden. Wer nach der vorzeitigen Auflösung eines Darlehensvertrags dennoch eine solche gezahlt hat, obwohl die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, kann den Betrag von seinem Kreditinstitut zurückverlangen. Allerdings: Diese Möglichkeit gibt es nur noch bis 21. Juni 2016. Wie die Bundesregierung in ihrer Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen hat, läuft dann das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ aus.
Vorfälligkeitsentschädigung, Foto: Jeannette Dietl/fotolia.com
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Bei der Auseinandersetzung mit der Bank empfiehlt sich oft das Einschalten eines Rechtsanwalts. Dieser kann zunächst den Darlehensvertrag prüfen und feststellen, ob im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem Kredit überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Ist das der Fall, sollten Darlehensnehmer auch die Berechnung des Kreditinstituts einer Prüfung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt unterziehen. Der Vorfälligkeitsrechner hilft dabei, bereits im Vorfeld die entstehenden Kosten abzuschätzen.