Ist die Heizung defekt, kühlt die Wohnung im Herbst und Winter schnell aus. Erfahre hier, wie Mieter ihre Miete bei Heizungsausfall mindern können.
Das Wichtigste zur Mietminderung bei defekter Heizung
- Mieter sind verpflichtet, eine defekte Heizung unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Fällt die Heizung längere Zeit aus und die regulären Zimmertemperaturen zwischen 18 und 22 Grad werden nicht mehr erreicht, können Mieter unter Umständen die Miete mindern.
- Die Höhe der Mietminderung bei Heizungsausfall ist vom Einzelfall abhängig. Im Falle eines totalen Heizungsausfalls kann jedoch die Miete um 20 bis 100 Prozentreduziert werden.
In der Mietminderungstabelle kannst du nachsehen, um wie viel du deine Miete mindern darfst. - Wenn Mieter beabsichtigen, ihre Miete aufgrund einer defekten Heizung zu mindern, ist es ratsam, ein Schadensprotokoll anzulegen und eine formgerechte Mängelanzeige zu verfassen.
Mietminderung bei defekter Heizung: So gehst du vor
Wenn deine Heizung nicht funktioniert oder nicht richtig warm wird, solltest du dies vom ersten Tag an dokumentieren. Am besten gehst du so vor.
- Erstelle dazu ein Protokoll, miss regelmäßig die Temperatur in deiner Wohnung und fotografiere das Thermometer zur Beweissicherung.
- Erreichen die Temperaturen in den jeweiligen Zimmern nicht die Mindesttemperaturen aufgrund der nicht funktionierenden Heizung, informierst du deinen Vermieter darüber.
- Zudem schreibst du eine Mängelanzeige an deinen Vermieter mit der Bitte, die defekte Heizung zu reparieren und gibst ihm eine angemessene Frist. Üblich sind 3 bis 4 Tage.
- Wird der Vermieter nicht tätig oder kann er den Heizungsdefekt nicht beheben, kannst du mit einem weiteren Schreiben die Mietminderung gemäß § 536 BGB ankündigen.
Übersicht
- Kann ich die Miete bei Heizungsausfall mindern?
- Heizperiode – Wann muss der Vermieter eine funktionierende Heizung garantieren?
- Was ist die gesetzliche Raumtemperatur im Mietrecht?
- Wie schnell muss der Vermieter die kaputte Heizung reparieren?
- Wer zahlt die Reparatur der Heizung in der Mietwohnung?
- Wie kann ich die Miete bei defekter Heizung mindern?
- FAQ: Mietminderung bei defekter Heizung
Kann ich die Miete bei Heizungsausfall mindern?
Ist die Heizung kaputt, hat der Mieter fast immer ein Recht auf Mietminderung – und zwar prinzipiell ab dem ersten Tag. Orientieren können Mieter sich dabei an der als normal geltenden Zimmertemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius. In Schlafzimmern, dem Flur und nachts darf die Temperatur auf bis 18 Grad sinken.
- Fällt im Winter die Heizung aus, wird die Wohnung jedoch schnell kälter. „Wenn diese Temperaturen länger als 3 Tage nicht erreicht werden, liegt ein Mietmangel vor“, betont Rechtsanwalt Thomas Hannemann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht beim Deutschen Anwaltverein.
RA Thomas Hannemann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht beim Deutschen Anwaltverein Foto: Hannemann, Eckl & Moersch Rechtsanwälte PartG mbB
- Sinken die Temperaturen durch den Heizungsausfall noch weiter, ist der Vermieter verpflichtet, sofort zu handeln. Eine Zimmertemperatur unter 16 Grad gilt sogar als gesundheitsgefährdend.
Heizperiode – Wann muss der Vermieter eine funktionierende Heizung garantieren?
Die Heizperiode beginnt in der Regel am 1. Oktober und endet am 30. April.
- Diese Zeitspanne ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt und kann auch abweichend im Mietvertrag vereinbart werden.
- Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizung instand zu halten und funktionsfähig zu halten.
- Der Mieter hat Anspruch auf eine angemessene Raumtemperatur in seiner Wohnung.
- Sollte es außerhalb der genannten Zeitspanne kalt werden, muss der Vermieter dafür sorgen, dass seine Mieter heizen können
„Auch wenn es im Sommer außergewöhnlich kalt wird, muss die Wohnung beheizbar sein“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hannemann. Der Vermieter darf die Heizung zwar ausschalten – wird es aber ungewöhnlich kalt, muss er sie auch in diesen Monaten wieder in Betrieb nehmen.
So wie der Vermieter für Instandhaltung und Funktionsfähigkeit der Heizung verantwortlich ist, hat er auch die Pflicht, Mietern das Heizen zu ermöglichen. Mehrere Urteile verschiedener Gerichte bestätigten das. Da eine rechtliche Grundlage fehlt, orientieren sich die Gerichte meist an der Norm DIN 4701, die bestimmte Raumtemperaturen empfiehlt.
Was ist die gesetzliche Raumtemperatur im Mietrecht?
Die Mindesttemperaturen in der Wohnung sind gesetzlich nicht geregelt. Es gibt aber verschiedene Urteile wie das vom Landgericht Berlin, 64 S 266/97.
Heizperiode 1. Oktober bis 30. April | Tags (6 bis 23 Uhr) | Nachts (23 bis 6 Uhr) |
---|---|---|
Wohnräume | 20 Grad | 18 Grad |
Küche | 21 Grad | 18 Grad |
Bad | 21 Grad | 18 Grad |
Schlafzimmer | 20 Grad | 18 Grad |
Ausnahmen
In besonderen Fällen können auch niedrigere Temperaturen zulässig sein. Bei einer sehr gut gedämmten Wohnung oder wenn der Mieter die Temperatur selbst regulieren kann. Vereinbarungen im Mietvertrag, die niedrigere Temperaturen, als die normal geltenden, vorsehen oder eine Heizpflicht für bestimmte Zeiträume generell ausschließen, sind nichtig.
Achtung: Fällt die Heizung nur kurz, also für wenige Stunden, aus und stellt lediglich eine geringfügige Beeinträchtigung dar, rechtfertigt das laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB; § 536) keine Mietminderung.
Wie schnell muss der Vermieter die kaputte Heizung reparieren?
Der Mieter muss dem Vermieter den Heizungsausfall unverzüglich mitteilen – am besten per schriftlicher Mängelanzeige. „Der Vermieter muss unverzüglich reagieren und gegebenenfalls auch eine Fachfirma einschalten“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hannemann. Der Mieter darf nur dann selber einen Handwerker beauftragen, um zum Beispiel nicht bei Minusgraden in der Wohnung das Wochenende abwarten zu müssen. Allerdings müssen sich diese Reparaturen dann auf das nötigste beschränken.
Wer zahlt die Reparatur der Heizung in der Mietwohnung?
Die Instandsetzung der Heizung und die damit verbundenen Kosten obliegen in der Regel dem Vermieter. Der Mieter kann zwar per Mietvertrag zu sogenannten Kleinreparaturen verpflichtet werden, zahlt dann jedoch nur Reparaturen bis zum vereinbarten Betrag. Rechnungen, die höher ausfallen, muss der Vermieter komplett übernehmen.
Wie kann ich die Miete bei defekter Heizung mindern?
Vor der Mängelanzeige oder gar einer Mietminderung wegen Heizungsausfall sollten Mieter immer das Gespräch mit dem Vermieter suchen. „Ich persönlich rate, den Mangel erst einmal dem Vermieter zu melden und die Miete ungekürzt, aber ausdrücklich unter Vorbehalt zu zahlen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hannemann.
Ein Muss ist dies allerdings nicht. „Reagiert der Vermieter auf die nicht funktionierende Heizung nicht, ist es sinnvoll, eine angemessene Frist für die Reparatur der Heizung zu setzen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hannemann. Wie lang diese sein darf, ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine Frist von 3 oder 4 Tagen wird gemeinhin als angemessen betrachtet – Mieter sollten dem Vermieter diese Zeit geben, bevor sie eine Mietminderung in Erwägung ziehen.
Nach dieser Frist kann der Mieter auch selbst einen Installateur beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.
Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter selbst für den Heizungsdefekt verantwortlich ist, kann er verlangen, dass dieser auch die Kosten für die Reparatur übernimmt. Je nach Kosten der Reparatur und Deckungssumme springt unter Umständen dann die Haftpflichtversicherung des Mieters für den Schaden ein, sofern dies mitversichert ist.
Vorsicht: Wer die Miete zu stark oder ohne Grund mindert, geht ein Risiko ein! Im Extremfall kann der Vermieter den Mietvertrag sogar kündigen, wenn der Mieter einen unverhältnismäßig hohen Betrag von seiner Miete abzieht oder aus sonstigen Gründen die Mietzahlung zu Unrecht kürzt.
Wie hoch kann die Mietminderung bei Heizungsausfall sein?
Wie hoch die Mietminderung wegen Heizungsausfall sein darf, hängt immer vom Einzelfall ab. Gesetzlich festgeschriebene Regelungen, um wie viel die Miete bei Mängeln – wie dem Heizungsausfall – gekürzt werden kann, existieren nicht, wohl aber gängige Minderungsquoten. „Je nachdem, welche Temperatur in der Wohnung herrscht, bewegt sich die Mietminderung in der Regel bei zwischen fünf und 40 Prozent“, erklärt Hannemann. In Extremfällen, wenn die Wohnung durch den Heizungsausfall praktisch unbewohnbar wird, kann die Minderung auch bis zu 100 Prozent betragen.
Als Richtwerte der zulässigen Mietminderung können folgende Werte gelten:
- Zimmertemperatur bis 15 Grad: bis zu 40 Prozent
- bei Temperaturen zwischen 16 und 18 Grad: 20 Prozent
- bei komplettem Heizungsausfall und Temperaturen von etwa unter 10 Grad: bis zu 100 Prozent
- Hole dir jetzt unsere Mietminderungstabelle und überprüfe, um wie viel Prozent du deine Miete bei einem Heizungsausfall mindern darfst.
Rechenbeispiel: Mietminderung defekte Heizung
Die Warmmiete einer Zwei-Zimmer-Wohnung beträgt 600 Euro monatlich. An zehn Tagen des Monats November wird es nur 15 Grad warm. Der Mieter mindert die Miete daraufhin um 40 Prozent. Es gilt nun, zunächst die Miete für einen Tag auszurechnen. Hierzu wird die Warmmiete durch die Monatstage geteilt:
600 Euro
/ 30 Tage
__________
= 20 Euro pro Tag
Im Anschluss wird dieser Betrag mit der Anzahl der Tage multipliziert, an denen es in der Wohnung zu kalt war:
20 Euro
x 10 Tage
__________
= 200 Euro
40 Prozent dieses Betrags können nun von der gesamten Warmmiete abgezogen werden:
600 Euro
– 80 Euro
__________
= 520 Euro
Die geminderte Miete beträgt für den Monat November also noch 520 Euro.
Egal wie hoch die Mietminderung ausfällt, sie kann anteilig von der gesamten Monatsmiete inklusive Betriebskosten abgezogen werden, weiß der Rechtsexperte. Allerdings nur für jene Tage, an denen es in der Wohnung wirklich zu kalt war.
Ist eine rückwirkende Mietminderung möglich?
Eine rückwirkende Mietminderung für die defekte Heizung ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Vermieter über den Mangel informiert wurde. Wer eine nicht funktionierende Heizung über eine längere Zeit hinnahm und dem Vermieter nicht meldete, kann sein Recht auf Mietminderung verwirken. Eine rückwirkende Mietminderung ist allerdings in manchen Fällen dennoch möglich. Wenn beispielsweise am Samstag die Heizung ausfällt und der Vermieter erst ein paar Tage später erreichbar ist, ist die Minderung ab Samstag zulässig.
Vorsorge für den Streitfall: Schadensprotokoll anlegen
Kommt es wegen des Heizungsausfalls zum gerichtlichen Streitfall oder ist der Vermieter länger nicht erreichbar, sollte der Mieter – vor allem bei einer Mietminderung – den Heizungsausfall beweisen können. Dazu kann er eine detaillierte Auflistung, etwa ein Schadensprotokoll, anlegen. Der Mieter kann so auch noch einige Zeit später genau belegen, wann oder wie lange die Heizung ausgefallen ist und auf welche Werte die Temperatur sank. „Auch einen Zeugen hinzuzuziehen, der das bestätigen kann, ist ratsam“, so Rechtsanwalt Thomas Hannemann.
Ein weiterer Beweis könne ein Protokoll des Installateurs sein, der bestätigt, dass die Heizung kaputt war. Vorhandene kaputte Teile der Heizung kann der Mieter zu Beweiszwecken aufbewahren. Gerechtfertigt sind allerdings nur Notmaßnahmen, nicht etwa der Austausch der gesamten Heizungsanlage.
Auch im Sommer muss der Vermieter eine angemessene Temperierung der Wohnung gewährleisten. Werden länger als drei Tage nur Außentemperaturen von 12 Grad erreicht, muss er die Heizung anschalten.
FAQ: Mietminderung bei defekter Heizung
Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?
Der Vermieter muss die zentrale Heizungsanlage in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April so einstellen, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in der Wohnung erreicht werden kann. Nachts zwischen 23 oder 24 Uhr bis 6.00 Uhr reichen 18 Grad Celsius aus.
Mietminderung, wenn die Heizung nicht richtig warm wird?
In diesem Fall muss noch kein Mangel vorliegen. Gerade zu Beginn der Heizsaison kann sich noch Luft in den Heizkörpern angesammelt haben. Erst wenn diese mit einem Entlüftungsschlüssel abgelassen wurde, kann sich der Heizkörper mit warmem Wasser füllen und seine maximale Leistung entfalten.
Mietminderung, wenn die Heizung nicht warm genug ist?
Fällt die Raumtemperatur in der Wohnung unter 20 bis 22 Grad Celsius, liegt ein Mangel an der Wohnung vor. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel durch die Reparatur der Heizung oder der Anlage zu beseitigen. Solange dies nicht geschieht, hat der Mieter das Recht die Miete zu mindern. Bei einem vollständigen Ausfall der Heizung kann die Mietminderung sogar bis zu 100 Prozent betragen.
Mietminderung, wenn die Heizung nicht mehr ausgeht?
Auch wenn die Heizung nicht mehr ausgeht, muss der Vermieter den Defekt reparieren. Raumtemperaturen über 26 Grad Celsius gelten als zu warm, so dass der Mieter die Miete mindern kann.
Mietminderung, wenn das Warmwasser nicht warm genug ist?
Der Ausfall der Warmwasserversorgung stellt ebenfalls einen Wohnungsmangel dar, den der Vermieter zu beseitigen hat. Bei einer unzureichenden Warmwasserversorgung, insbesondere wenn die Mindestwarmwassertemperatur von 40 bis 60 Grad Celsius nicht erreicht wird, steht dem Mieter das Recht zu, die Miete zu mindern.
Wie kann ich die Miete mindern?
Um die Miete zu mindern, sollte der Mieter nach einer vorangegangenen Mängelanzeige dem Vermieter zunächst in einem separaten Schreiben schriftlich mitteilen, dass er die Miete mindern wird. In dieser Mitteilung sollten die Gründe für die Mietminderung und die genaue Minderungshöhe angegeben werden.
Was passiert, wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert?
Wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert, kann der Mieter den Streit vor Gericht bringen.