Vermieter dürfen die Heizung während der Heizperiode nicht einfach abstellen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein zeitweiliges Abstellen erlaubt ist.
Während der Heizperiode muss der Vermieter für eine Mindesttemperatur in der Wohnung sorgen. Foto: iStock.com / ProfessionalStudioImages
Rechtliche Grundlagen für die Beheizung
Grundsätzlich darf ein Vermieter die Heizung nicht ohne Weiteres abstellen. Während der Heizperiode, die in Deutschland in der Regel von Anfang Oktober bis Ende April dauert, ist er dazu verpflichtet, eine funktionsfähige Heizungsanlage bereitzustellen. In dieser Zeit muss die Wohnung auf eine angemessene Temperatur beheizt werden können.
Eine konkrete Rechtsgrundlage fehlt in Deutschland, Gerichte setzen aber voraus, dass in den Wohnräumen eine Mindesttemperatur von etwa 20 bis 22 Grad Celsius herrscht. In den Nachtstunden kann die Temperatur auf etwa 16 bis 18 Grad abgesenkt werden. Sollte die Heizung in dieser Zeit nicht ausreichend funktionieren oder ganz ausfallen, besteht das Recht auf eine Mietminderung.
Wann der Vermieter die Heizung abstellen darf
Es gibt einige Ausnahmesituationen, in denen der Vermieter berechtigt ist, die Heizung vorübergehend abzustellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Reparaturen oder Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage notwendig sind. In solchen Fällen muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Arbeiten schnellstmöglich durchgeführt werden. Auch eine rechtzeitige Information an die Mieter ist hierbei erforderlich.
Außerhalb der Heizperiode, also in den Sommermonaten, darf die Heizung abgestellt werden, sofern es nicht zu einem unerwarteten Kälteeinbruch kommt. Eine klare Regelung, bis zu welcher Außentemperatur die Heizung eingeschaltet bleiben muss, gibt es jedoch nicht. Auch in dieser Zeit kann bei extremen Wetterbedingungen die Pflicht bestehen, die Heizung wieder in Betrieb zu nehmen.
Möglichkeiten, wenn der Vermieter unrechtmäßig die Heizung abstellt
Sollte der Vermieter die Heizung ohne triftigen Grund abstellen, kann es notwendig sein, Schritte einzuleiten. Eine erste Maßnahme besteht darin, die Situation zu dokumentieren. Dazu gehören Temperaturmessungen in den betroffenen Räumen sowie eventuelle Fotos der Heizkörper oder Thermostate.
Bleibt die Heizung längere Zeit abgeschaltet und besteht keine Absicht des Vermieters, dies zu beheben, kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, um die weiteren Schritte zu klären. Das Mietrecht sieht für Mängel an der Mietsache klare Regelungen vor, die den Mieter schützen. Voraussetzung zum Beispiel für eine Mietminderung ist immer eine Mängelanzeige.