Ratgeber

Mietminderung wegen Hitze – erfolgreich durchsetzen

Wenn die Raumtemperaturen immer höher steigen, verwandelt sich so manche Wohnung geradezu in eine Sauna. Wird es zu heiß, kannst du als Mieter in bestimmten Fällen eine Mietminderung wegen Hitze durchsetzen.

Mietminderung wegen Hitze: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Innentemperatur in der Mietwohnung von 26 Grad gilt in der Regel als Richtwert, der eine Mietminderung wegen Hitze rechtfertigt und einen Mietmangel darstellt.
  • Einzelfallentscheidung: In einer Dachgeschosswohnung oder einer Wohnung im Altbau musst du im Sommer heißere Temperaturen hinnehmen als in einem Neubau. Das zeigen verschiedene Gerichtsurteile.
  • Weitere Faktoren: Baujahr und Temperaturunterschied von innen und außen.
  • Mögliche Mietminderung wegen Hitze: bis zu 20 Prozent.
  • Achtung: Eine Mietminderung bei Hitze gilt anteilig immer nur für die Tage im Monat, an denen es tatsächlich zu heiß ist.

So gehst du vor

  1. Miss die Temperatur in deiner Wohnung – am besten mit einem Thermometer mit Speicherfunktion.
  2. Dokumentiere die Temperatur in deiner Wohnung mit den Zeiten, an denen es zu heiß ist.
  3. Sprich mit deinem Vermieter und sucht gemeinsam nach einer Lösung.
  4. Keine Lösung gefunden? Dann kannst du eine Mängelanzeige formulieren, in der du deinem Vermieter eine Mietminderung wegen Hitze ankündigst.

Mietminderung wegen Hitze: Wann ist die Wohnung zu heiß?

Als grobe Orientierung nennt der Mieterverein München anhand verschiedener Urteile 26 Grad als Obergrenze für die Raumtemperatur. „Da es sich bei Temperaturen über 26 Grad in der Wohnung um eine Beeinträchtigung der Wohnqualität und somit um einen Mangel handeln dürfte, kann der Mieter auch die Miete mindern“, sagt Anja Franz, Pressesprecherin des Mieterverein München.

Mietern rät sie jedoch, vor einer voreiligen Mietminderung lieber rechtlichen Rat einzuholen. Denn falls durch eine ungerechtfertigte Mietminderung Mietschulden entstehen, kann der Vermieter damit eine fristlose Kündigung des Mietvertrags begründen.

Gleiches gilt für die Höhe der Mietminderung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Denn pauschale Aussagen zur Höhe der Mietminderung wegen Hitze lassen sich nicht treffen.

Mietminderung nur an den tatsächlich zu heißen Tagen

Der Anspruch auf Mietminderung gilt nur für die Tage im Monat, an denen es in der Wohnung tatsächlich zu heiß ist, nicht für den gesamten Monat.

Herrscht also zum Beispiel an 20 von 31 Tagen in der Wohnung zu starke Hitze, darf die Mietminderung nur für 20 Tage, beziehungsweise 20/31 der Monatsmiete, berechnet werden.

Darf der Mieter wegen Hitze die Miete mindern?

Dir steht als Mieter nach Paragraf 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Recht auf Mietminderung zu, wenn ein Mangel an der Mietsache in Haus oder Wohnung   besteht und der „vertragsgemäße Gebrauch“ dadurch erheblich eingeschränkt ist. 

Voraussetzung für eine Mietminderung ist demnach, dass die Hitze in der Wohnung einen Mangel darstellt.

„Sommerhitze in der Wohnung ist an sich grundsätzlich kein Mangel, der eine Mietminderung erlaubt. Hier kommt es in erster Linie immer auf den Einzelfall an.“ 
Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes (DMB)

Einige Gerichtsurteile zeigen an Einzelfällen, wie individuell die Lage zu beurteilen ist. Folgende Faktoren sind für eine Minderung der Miete wegen Hitze entscheidend: 

  • Baujahr der Immobilie
  • Etage der Wohnung 
  • Temperaturunterschied von innen zu außen

3 beispielhafte Urteile zur Mietminderung wegen Hitze

Im Dachgeschoss müssen Mieter mit Hitze rechnen

Das Amtsgericht Leipzig entschied beispielsweise gegen den wegen Hitze klagenden Mieter: In einer Dachgeschosswohnung müssten Mieter damit rechnen, dass es im Sommer heiß werden kann – eine Mietminderung sei aus diesem Grund nicht gerechtfertigt, heißt es in dem Urteil (Az.: 164 C 6049/04).

Neubauten müssen vor Hitze schützen

Ganz anders urteilte das Amtsgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall. Das Gericht erkannte in einer aufgeheizten Wohnung einen Mangel und entschied, dass die Miete gar um 20 Prozent gemindert werden kann, wenn eine qualitativ gut ausgestattete Neubauwohnung im Sommer tagsüber über 30 Grad und nachts über 25 Grad heiß wird.

Die Wohlbefindlichkeitsschwelle liege nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen im Bereich von 25 bis 26 Grad, lautete die Begründung. Zudem forderte das Amtsgericht den Vermieter auf, einen fachgerechten, den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz anzubringen (Az.: 46 C 108/04).

Innen muss es mindestens 6 Grad kühler als außen sein

Ein weiteres Urteil spricht ebenfalls für die Mietminderung wegen Hitze. In einem Rechtsstreit hatte das Landgericht Bielefeld entschieden, dass die Büroräume der Kläger maximal 26 Grad warm sein dürfen, wenn außen 32 Grad Celsius herrschen. Steigen die Temperaturen außen noch höher, müsse die Raumtemperatur mindestens 6 Grad Celsius unter der Außentemperatur betragen (Az.: 3 O 411/01).

Baujahr für eine Mietminderung wegen Hitze maßgeblich

Bei einer entsprechend teuren, gut ausgestatteten Wohnung gibt es eine Erwartungshaltung, dass sie auch im Sommer Schutz vor Hitze bieten muss. Ein Neubau ohne ausreichend Hitzeschutz kann also unter Umständen als ein Mangel an der Mietsache dargestellt werden, der eine Minderung der Miete rechtfertigt. 

„Wer in einem Altbau wohnt, wird dagegen wohl keinen Erfolg vor Gericht haben“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Eine Wärmeisolierung müsse zwar gegeben sein, aber der Mieter habe nur einen grundsätzlichen Anspruch auf einen baurechtlichen Wärmeschutz, der dem Baujahr des Gebäudes entspricht. 

In Kürze: Umso älter das Haus, desto geringer die Chance auf eine Mietminderung.

Vorgehen bei Hitze: Wie kann ich die Miete mindern?

„Wer voreilig die Miete kürzt, kann schnell in Zahlungsrückstand geraten und riskiert eine latente Gefahr, dass ihm die Wohnung gekündigt wird.“
Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes (DMB) 

Bevor du die Miete wegen Hitze minderst, solltest du Informationen über das Baujahr und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung einholen. Um die Miete zu mindern, sollte die Miete zunächst unter Vorbehalt gezahlt werden, um sie rückwirkend wieder einfordern zu können.

Dafür musst du dem Vermieter den Mietmangel, in dem Fall die überhöhte Temperatur mitteilen. Denn nur, wenn der Vermieter Kenntnis davon hat, kann er ihn auch beseitigen und du deine Ansprüche geltend machen.

Dies geschieht üblicherweise über eine schriftliche Mängelanzeige. Darin enthalten sein sollte:

  • Eine genaue Beschreibung des Problems.
  • Eine Dokumentation der Innen- und Außentemperaturen und unter Umständen die Benennung eines Zeugen.
    Tipp: Hier lohnt es sich, ein Thermometer zu nutzen, dass die einzelnen Höchsttemperaturen in der Mietwohnung aufzeichnet und speichert.
  • Eine Frist, die der Mieter dem Vermieter zur Beseitigung des Mangels an der Mietsache setzt.
    Dafür angemessen sind in der Regel 2 Wochen.
  • Die Mitteilung, dass du deinen Anspruch auf Mietminderung geltend machst oder dass du die Miete bis zur Beseitigung des Mangels nur unter Vorbehalt zahlst.

Mietzahlung unter Vorbehalt

Bei Mietminderungen wegen Hitze empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB) das Zahlen der Miete unter Vorbehalt.

Denn Vorsicht: Bei einer ungerechtfertigten Minderung der Miete wegen Hitze kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Mietrückstand fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof 2012 entschieden (Az.: VIII ZR 138/11).

Welche Maßnahmen kann der Vermieter gegen Hitze in der Wohnung ergreifen?

Vorweg: Einen Vermieter zum Sanieren zwingen könne der Mieter im Grunde nicht, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. „Das geht nur, wenn vor dem Einzug im Mietvertrag entsprechende Modernisierungen angesprochen und schriftlich fixiert worden sind.“ 

Du kannst bei deinem Vermieter aber nachfragen, ob er eine der folgenden Maßnahmen durchführt, um die Hitze aus deiner Wohnung zu bekommen:

  • Sonnenschutz wie Jalousien, Markisen oder Rollläden anbringen
  • Klimaanlage installieren
  • Bessere Dämmung anbringen

Wurde beispielsweise vertraglich vereinbart, dass an Balkon oder Terrasse eine Markise angebracht werden soll, kann der Mieter den Vermieter dazu auffordern.

Es kann sein, dass der Vermieter auch ohne bindende Vereinbarung geneigt ist, dem Wunsch des Mieters nachzukommen. Ob er nur auf Jalousien, Markisen oder Rollläden gegen die Sonneneinstrahlung zurückgreift, eine Klimaanlage installieren lässt oder direkt die Außenwände saniert und mit einem entsprechenden Wärmeschutz versieht, bleibt dann aber seine Entscheidung. 

Zudem musst du im Gegenzug gegebenenfalls damit rechnen, dass die Miete in Zukunft aufgrund einer Modernisierungsmieterhöhung steigen könnte.

Modernisierung der Dämmung: Darf der Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen?

Für die Kosten der Umbauarbeiten kommt zunächst der Vermieter auf. Doch er kann diese in Form einer Mieterhöhung unter Umständen auf dich umlegen. In diesem Fall solltest du checken, ob die Mieterhöhung zulässig ist.

Führt die Baumaßnahme für besseren Hitzeschutz dazu, dass der Wohnwert der Wohnung steigt, etwa durch eine bessere Isolierung oder Wärmedämmung, handelt es sich um eine Modernisierung. 8 Prozent der entstandenen Modernisierungskosten können dann auf die Jahresmiete umgelegt werden (§ 559 BGB).

Wohnung zu heiß: Darf der Mieter selbst modernisieren?

Du darfst ohne Erlaubnis des Vermieters in der Regel keine größeren baulichen Veränderungen vornehmen. Das heißt in der Regel: keine Rollläden, keine Markisen, Klimaanlagen oder Ähnliches. 

Es sei denn, der Vermieter gibt sein ausdrückliches Okay – dann darfst du die Mietwohnung selbst renovieren. Dies sollte schriftlich eingeholt werden. Jedoch muss der Mieter damit rechnen, diese Einbauten bei Auszug wieder zurückbauen zu müssen.

Du hältst die Hitze in deiner aktuellen Wohnung nicht mehr aus und alle Maßnahmen bringen nichts?

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Welche Maßnahmen kann ich als Mieter selbst gegen Hitze ergreifen?

Du kannst als Mieter selbst dazu beitragen, dass sich die Wohnung nicht unnötig aufheizt, als sie es wegen der Außentemperaturen ohnehin macht.

Tipp 1: Richtig lüften

Das richtige Lüften ist ein wichtiger Faktor gegen das Aufheizen der Wohnräume. Die Prämisse ist hierbei: Die warme Luft möglichst draußen lassen. Das heißt, tagsüber die Fenster und Türen besser geschlossen halten und erst dann lüften, wenn die Temperatur draußen wieder niedriger ist als drinnen. Das ist meist am frühen Morgen oder späten Abend der Fall. Wenn nicht die Gefahr besteht, dass es hereinregnet, dann ist Nachtlüften eine gute Option. So kann die warme Luft aus dem Inneren der Wohnung mehrere Stunden lang entweichen. Ein Fliegengitter an Fenster oder Türen hilft, sich vor lästigen Insekten zu schützen.

Beim Lüften sollte möglichst für einen Durchzug gesorgt werden. Das heißt: Nicht nur kippen, sondern weit öffnen und querlüften.

Sollte tagsüber ein Luftaustausch nötig sein, dann die Lüftungsdauer eher kurz halten.

Tipp 2: Fenster und Türen abdunkeln

Durch Fenster und Türen kommt die meiste Sonneneinstrahlung in die Wohnung und lässt sie aufheizen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das zu verhindern oder zumindest zu vermindern. Im Inneren der Wohnung ist dies meist leicht umzusetzen. Soll es ein außenliegender Sonnenschutz sein, muss der Mieter um Erlaubnis gefragt werden, sobald eine bauliche Veränderung notwendig ist. 

Für einige Sonnenschutzmaßnahmen gibt es jedoch auch Varianten, bei denen nicht gebohrt werden muss. So eignen sich für Balkone mit Dach eine Klemmmarkise, deren Gestell zwischen Boden und Dach geklemmt wird.

Außenliegender Schutz gegen die Sonneneinstrahlung:

  • Rollläden
  • Markisen
  • Sonnensegel
  • Sonnenschirme

Innenliegender Schutz gegen die Sonneneinstrahlung:

  • Sonnenschutzfolie an Fensterscheiben (gibt es mit unterschiedlich starker Verdunklung)
  • Jalousien, Plissees, Rollos und Vorhänge
  • Schnelle Notlösung: Fenster mit Alufolie verdunkeln

Tipp 3: Nicht benötigte Geräte vom Strom nehmen

Elektrische Geräte sorgen für zusätzliche Wärme – auch im Stand-by-Modus. Um die Erwärmung nicht voranzutreiben, sollten all jene, die nicht gebraucht werden, vom Strom getrennt werden. Dadurch wird zudem eine Überhitzung der Geräte verhindert.

Bei Geräten wie dem Kühlschrank darauf achten, dass sie nicht zu nah an der Wand stehen, damit die warme Luft sich dort nicht staut.

Tipp 4: Ventilator oder Klimagerät nutzen

Ein Ventilator kühlt die Luft zwar nicht ab, sorgt aber für einen angenehmen Luftzug. Beim Lüften kann er aber behilflich sein: Den laufenden Ventilator in Richtung geöffnetes Fenster stellen. Das beschleunigt den Luftaustausch. Wer eine Schüssel oder einen Eimer mit Eiswürfeln vor den Ventilator stellt, bekommt einen ähnlichen Effekt, wie mit einem Luftkühler. Auch ein nasses Handtuch oder Bettlaken kann vor den Ventilator gehängt werden. Durch die Verdunstung wird der Raum kühler. Doch dieser Trick sollte nur bei sehr trockener Hitze angewendet werden, weil das Raumklima sonst schnell sehr schwül und unangenehm wirkt.

Achtung! Den Ventilator nie durchgängig auf den Körper richten. Das kann zu schmerzenden Verspannungen sowie ausgetrockneten Augen führen. Besser die Pendelfunktion nutzen oder den Rotor Richtung Decke drehen.

Wesentlich kostenintensiver als ein Ventilator ist die Nutzung eines Klimagerätes. Die Anlagen gibt es auch in mobilen Varianten. Sowohl die Anschaffungskosten als auch die zusätzlichen Stromkosten fallen in der Regel höher aus als bei einem Ventilator. Jedoch sorgen die Anlagen tatsächlich für eine Abkühlung der Luft. Je nach Modell wird die Luft auch gleich gefiltert und somit Gerüche und Schadstoffe entfernt.

Tipp 5: Zimmerpflanzen mit kühlendem Effekt

Es gibt Zimmerpflanzen, die einen kühlenden Effekt haben, da sie das aufgenommene Wasser wieder an die Luft abgeben. Dabei gilt, je größer die Blätter, desto größer der Effekt. Zu den kühlenden Pflanzen gehören unter anderem:

  • Bogenhanf
  • Gummibaum
  • Kolbenfaden
  • Nestfarn
  • Palmen
  • Birkenfeige

Tipp 6: Flächenheizung zur Kühlung nutzen

Heizungen sollen eigentlich für Wärme sorgen. Wer eine Wärmepumpe nutzt, kann aber mit den passenden Komponenten auch kaltes Wasser durch die Heizrohre leiten und damit den Raum kühlen.

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