Vermieter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ihre Mieter es warm haben. Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) sagt, was Vermieter müssen und worauf sich achten sollten.
Foto: Die Heizperiode beginnt. Foto: iStock.com / Fokusiert
Heizpflicht für Vermieter: Was bedeutet das genau?
Während der Heizperiode müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizungsanlage voll funktionsfähig ist und die Räume ihrer Mieter auf eine bestimmte Mindesttemperatur beheizt werden können. Laut gängiger Rechtsprechung müssen tagsüber mindestens 20 Grad Celsius in den Wohnräumen gewährleistet sein. In der Nacht, zwischen 0 und 6 Uhr, reichen 18 Grad aus. Soweit die Kernpunkte.
Doch auch außerhalb der Heizperiode kann es vorkommen, dass die Heizung eingeschaltet werden muss. Wenn die Außentemperatur 3 Tage in Folge unter 12 Grad fällt, kann dies als Auslöser gelten, die Heizung auch vor dem 1. Oktober oder nach dem 30. April in Betrieb zu nehmen. „Vermieter sind verpflichtet, eine bewohnbare und gebrauchsfähige Wohnung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch eine angemessene Heizleistung“, erklärt Michael Nack, Rechtsreferent von Wohnen im Eigentum. „Falls die vorgeschriebenen Temperaturen nicht eingehalten werden können, liegt ein Mietmangel vor, und der Mieter hat unter Umständen das Recht, die Miete zu mindern.“ Das bedeutet für Vermieter: Eine funktionsfähige Heizung ist essenziell, um Mietausfälle und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist Pflicht
Um sicherzustellen, dass die Heizung während der Heizperiode zuverlässig funktioniert, ist eine regelmäßige Wartung unabdingbar. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Heizungsanlagen regelmäßig von einem Fachunternehmen überprüft werden müssen. „Wohnungseigentümergemeinschaften sollten auf ihrer nächsten Eigentümerversammlung darüber abstimmen, ob ein Wartungsvertrag mit einem qualifizierten Fachunternehmen abgeschlossen werden soll“, sagt Nack. „Das sorgt nicht nur für eine reibungslose Heizperiode, sondern schützt auch vor teuren Reparaturen und Mietminderungen, die entstehen, wenn die Heizung ausfällt.“
Gerade in älteren Gebäuden kann es wichtig sein, die Nachtabsenkung der Heizung an die Dämmung des Hauses anzupassen. Wenn die Temperatur nachts zu stark gesenkt wird, besteht die Gefahr, dass sich Schimmel bildet. „Ein gut abgestimmtes Heizverhalten ist entscheidend, um langfristige Schäden am Gebäude zu verhindern“, betont WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. „Die Nachtabsenkung kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, sollte aber immer an die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes angepasst werden.“
Mieter sind nicht verpflichtet, durchgehend zu heizen
Während Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, für ausreichende Beheizbarkeit zu sorgen, haben Mieter keine allgemeine Heizpflicht. Klauseln in Mietverträgen, die Mieter zu einer bestimmten Mindestheizung verpflichten, sind unwirksam. Trotzdem sind Mieter dazu verpflichtet, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Wohnung zu verhindern. Das bedeutet: Schimmelbildung und Frostschäden müssen durch richtiges Lüften und Heizen vermieden werden. „Falls Schäden an der Mietsache entstehen, weil der Mieter nicht ausreichend geheizt oder gelüftet hat, könnte der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Nack.
Warmwasser muss ebenfalls gewährleistet sein
Neben der Heizpflicht müssen Vermieter auch sicherstellen, dass jederzeit Warmwasser zur Verfügung steht. Fällt die Warmwasserversorgung für längere Zeit aus oder funktioniert sie nur eingeschränkt, kann dies ebenfalls als Mietmangel gewertet werden. Auch hier haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern, bis der Mangel behoben ist. Daher sollten Vermieter regelmäßig überprüfen, ob alle Komponenten der Heizungs- und Warmwasseranlage einwandfrei funktionieren.