Wer als Vermieter eine Wohnung an einen unzuverlässigen Mieter vermietet, kann in finanzielle Bedrängnis kommen. Tipps, worauf bei der Mietersuche zu achten ist.
Übersicht: Mieter finden
- Tipp 1: So bereitest du die Mietersuche vor
- Tipp 2: Selbstauskunft vom Mietinteressenten
- Tipp 3: Schufa-Selbstauskunft des Mieters verlangen
- Tipp 4: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters
- Tipp 5: Kaution oder Bürgschaft verlangen
- Tipp 6: Absicherung gegen Mietausfälle und Streit mit dem Mieter
- Tipp 7: Bei Mietrückständen schnell handeln
- Fazit
Mieter finden – die Vorbereitungen
Die Horrorvision jedes privaten Vermieters: Der neue Mieter zahlt monatelang die Miete nicht. Damit das nicht passiert, und Vermieter einen seriösen Mieter finden, sollten sie bei der Auswahl sehr vorsichtig vorgehen.
Bevor ein Vermieter einen geeigneten Mieter finden kann, stehen zunächst einige Vorbereitungen an:
Tipp 1: So bereitest du die Mietersuche vor
Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, sollten Vermieter die Interesenten gründlich überprüfen. Foto: gstockstudio / Stock.Adobe.com
Angemessene Wohnungsmiete festlegen: Ist beispielsweise die Miete für eine eher einfache Wohnung zu hoch angesetzt, besteht die Gefahr, seriöse Interessenten zu verschrecken. Stattdessen ziehst du vielleicht Interessenten mit fragwürdiger Bonität an: Menschen, die beispielsweise aus einer Notsituation heraus eine Wohnung suchen und sich deswegen gezwungenermaßen auf eine zu teure Miete einlassen, diese aber eigentlich gar nicht bezahlen können. Schlimmstenfalls gerätst du an einen Mietnomaden, der gar nicht vorhat, die geforderte Miete zu zahlen.
Übrigens: In etlichen Gebieten gilt die Mietpreisbremse. Das heißt, bei der Festsetzung der Miete bist du an gewisse Regeln gebunden.
Interessenten richtig suchen: Inseriere deine Immobilie zielgruppengerecht, beispielsweise in Immobilienportalen und vereinbare zügig Besichtigungstermine mit den Interessenten.
Keine Massenbesichtigungen: Vereinbare möglichst keine Termine für die Wohnungsbesichtigung mit einer Vielzahl von Interessenten. Plane besser nacheinander folgende Einzelbesichtigungen. So gewinnst du einen besseren Eindruck von den Mietinteressenten.
Absichern: Das sollte man von Interessenten verlangen
Sind alle Vorbereitungen erledigt, geht es darum, den passenden Mieter unter den Interessenten zu finden. Er sollte solvent und zuverlässig sein. Um das Risiko zu minimieren, sollten einige wesentliche Absicherungen getroffen werden, doch Vorsicht: Bei manchen Fragen darf der Mieter in der Mieterselbstauskunft auch lügen.
Tipp 2: Selbstauskunft vom Mietinteressenten
Vermieter sollten wissen, dass kein Mietinteressent dazu verpflichtet ist, eine Selbstauskunft auszufüllen oder Gehaltsnachweise einzufordern. Allerdings sind die meisten Interessenten dazu bereit, da sie wissen, sonst wohl eher nicht den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen. Dabei gilt: Fragen zur finanziellen Situation und zu den Personen, die einziehen sollen, müssen vom Mietinteressenten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Vermieter kann, sollten sich die Auskünfte später als unwahr erweisen, unter Umständen fristlos kündigen. Bei Fragen zu privaten Vorlieben wie Musikgeschmack oder Religionszugehörigkeit dürfen Mietinteressenten allerdings folgenlos lügen – solche Informationen gehen den Vermieter nichts an. Die Selbstauskunft kann man gleich beim Besichtigungstermin vom Mietinteressenten ausfüllen lassen.
Tipp 3: Schufa-Selbstauskunft des Mieters verlangen
Auch bei einer Schufa-Auskunft gilt, dass kein Mietinteressent verpflichtet ist, eine solche vorzulegen, damit aber auch bei manchen Vermietern die Chance auf einen Zuschlag sinkt. Manche Mietinteressenten legen deshalb von sich aus eine solche Selbstauskunft vor.
Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht, in bestimmten Zeitintervallen kostenlos in elektronischer Form die Informationen zu erhalten, die Auskunfteien über seine Bonität gespeichert haben. In einer solchen Auskunft stehen aber auch Dinge, die den Vermieter eigentlich nicht interessieren müssen. Mietinteressenten können – allerdings gegen Bezahlung – eine spezielle Mieterselbstauskunft anfordern, in der nur die wichtigsten Infos enthalten sind, die für den Vermieter von Interesse sind.
Tipp 4: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters
Manche Mieter, die umziehen wollen, fragen ihren aktuellen Vermieter nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, in der dieser dem Mieter bescheinigt, dass er immer pünktlich die Miete gezahlt hat. Allerdings: Ein Mieter hat kein Recht auf eine solche Bescheinigung, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 238/08). Für Vermieter bedeutet das: Kann ein Interessent eine solche Bescheinigung nicht vorlegen, muss das nicht bedeuten, dass dieser ein unzuverlässiger Mieter ist. Legt er aber eine solche Bescheinigung vor, spricht dies für seine Zuverlässigkeit. Auch mit Blick auf datschenschutzrechtliche Bestimmungen sind solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen in die Kritik geraten.
Alternativ kann auch ein Makler beauftragt werden, der sich bei der Auswahl des passenden Mieters um alles kümmert und der aufgrund seiner Erfahrung oft ein Gespür für den passenden Mieter hat.
Gegen Mietausfälle absichern
Selbst wenn es scheint, den richtigen Mieter gefunden zu haben: Dieser kann später in eine finanzielle Notsituation kommen und die Miete nicht mehr zahlen. Davor kann sich ein Vermieter aber in gewissem Umfang absichern.
Tipp 5: Kaution oder Bürgschaft verlangen
Auch wenn der neue Mieter einen guten Eindruck macht: Auf eine Mietsicherheit sollten Vermieter nicht verzichten. Laut Gesetz darf ein Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von maximal 3 Monatskaltmieten verlangen. Erbringt der Mieter die Sicherheit in Form einer Barkaution, so muss der Vermieter dieses Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig und kann vom Mieter entweder auf einmal oder in drei gleich hohen monatlichen Raten erbracht werden. Alternativ kann auch eine Mietbürgschaft vereinbart werden, etwa in Form einer Mietkautionsversicherung: Hier zahlt der Mieter eine jährliche Prämie, im Schadensfall springt die Versicherung ein, um Forderungen des Vermieters zu bedienen. Vermieter sind allerdings nicht verpflichtet, sich auf eine Bürgschaft anstelle einer Kaution einzulassen.
Tipp 6: Absicherung gegen Mietausfälle und Streit mit dem Mieter
Eine Rechtschutzversicherung für Vermieter kostet zwar einiges; im Schadensfall zahlt sie aber die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Eine Mietausfallversicherung kommt für Mietausfälle auf. Die meisten solcher Policen sind allerdings mit Einschränkungen und Ausschlussklauseln versehen. Das sind etwa Sperrfristen zu Beginn des Mietverhältnisses oder auch ein maximaler Zeitraum, für den die Versicherung für Mietausfälle aufkommen muss. Zudem greift ein solcher Versicherungsschutz nur dann, wenn die Versicherung schon vor Eintreten des Mietausfalls abgeschlossen wurde. Die Konditionen, die die Versicherungsgesellschaften anbieten, variieren.
Trotz Sorgfalt kann es aber immer noch vorkommen, dass man als Vermieter an einen unzuverlässigen Mieter gerät. Doch auch in solchen Fällen kann man vorbeugen oder durch schnelles Handeln den Schaden begrenzen.
Tipp 7: Bei Mietrückständen schnell handeln
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass einem Mieter in Zahlungsverzug unter bestimmten Voraussetzungen fristlos gekündigt werden kann. Das ist entweder dann der Fall, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten die Miete nicht oder nur teilweise zahlt und so ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete entsteht. Oder wenn im Laufe einer längeren Zeit Mietrückstände von mindestens zwei Monatsmieten auflaufen. Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Mietverhältnis aber auch dann gekündigt werden, wenn ein Mieter immer und immer wieder unpünktlich zahlt. So entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 17 U 97/02).
Vermieter sollten bei säumigen Mieten von Ihrem Kündigungsrecht so schnell wie möglich Gebrauch machen, denn jede Verzögerung stellt ein Risiko dar, noch höhere finanzielle Verluste hinnehmen zu müssen. Eine unangemessene Härte gegenüber dem Mieter stellt dies nicht dar – denn er kann die fristlose Kündigung noch bis zu zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage rückgängig machen, wenn er alle Schulden begleicht (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Wird im Kündigungsschreiben neben der fristlosen gleichzeitig auch noch eine ordnungsgemäße fristgerechte Kündigung ausgesprochen, bleibt diese allerdings weiterhin wirksam. Der Vermieter kann sich dann entscheiden, ob er dem Mieter noch eine Chance gibt oder nicht.
Fazit
Wer als Vermieter einen zuverlässigen Mieter finden will, hat keine hundertprozentige Sicherheit. Aber einige Vorsichtsmaßnahmen reduzieren das Risiko, an einen zahlungsunwilligen oder -unfähigen Mieter zu geraten, beträchtlich. Zudem kann man sich für den Fall der Fälle mithilfe von Versicherungen, einer Kaution oder einer Bürgschaft absichern.