Zu hohe Nebenkosten, unerwartet laute Nachbarn, zeitbefristeter Kündigungsausschluss – von der Wohnungssuche, über die Besichtigung der Wunschimmobilie bis hin zu Einzug und Schlüsselübergabe kann einiges schiefgehen. Wir haben die passende Checkliste für Wohnungssuchende.
Von der Wohnungssuche bis zum Einzug
Schritt für Schritt ins neue Zuhause mit unserer immowelt Checkliste
Übersicht
1. Checkliste Wohnungssuche
Wer umziehen will, sollte schon bei der Wohnungssuche auf ein paar Dinge achten und sich Gedanken zu Eckdaten der Suche machen:
Welche Wohnung suche ich überhaupt?
Vor dem Umzug sollten Mieter ihre Ansprüche an die neue Wohnung genau definieren:
- Lieber urban oder ländlich?
- Wo sind die nächsten Einkaufsmöglichkeiten
- Soll die Wohnung einen Balkon haben?
- Braucht die Wohnung eine Einbauküche oder bringt der Mieter selbst eine Küche mit?
- Wie hoch darf die monatliche Miete sein?
- Brauche ich ein Bad mit Fenster oder einer Badewanne?
Meist haben Mieter noch weitere ganz konkrete Vorlieben, wie etwa eine Abstellkammer oder einen extra Fahrradkeller, auf die sie bei der Wohnungssuche achten.
Wohnungssuche im Internet?
Das größte Immobilienangebot finden Immobiliensuchende längst online. Auf immowelt .de einfach die gewünschten Kriterien der neuen Wohnung eingeben. Wer nicht auf Anhieb etwas findet, kann den immowelt Suchassistenten nutzen.
Kommt die Wohnung vom Makler oder direkt vom Eigentümer?
Bei der Wohnungssuche können Mieter nach Wohnungen suchen, die direkt vom Eigentümer angeboten werden oder die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen.
Seit Einführung des Bestellerprinzips sind Mieter nur noch dann verpflichtet, eine Provision zu zahlen, wenn sie den Makler auch selbst beauftragt haben. In diesem Fall beläuft sich die Provisionshöhe in der Regel auf zwei Monatskaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer. Allerdings hat es viele Vorteile, einen Makler zu beauftragen: Denn der Immobilienprofi findet am ehesten die Immobilie, die am besten zum Mieter passt. Außerdem hat er gute Marktkenntnisse und kann beurteilen, ob die Miethöhe angemessen ist oder nicht.
Link-Tipp
Auch im Immobilienbereich gibt es schwarze Schafe. Besondere Vorsicht ist bei Angeboten mit Geldzahlungen im Voraus geboten. Auch kostenpflichtige Angebotslisten sind unseriös.
2. Checkliste Besichtigung der Mietwohnung
Ist schließlich eine Wohnung gefunden und der Kontakt mit dem Makler oder Vermieter hergestellt, kann die Wohnung besichtigt werden. Bei der Wohnungsbesichtigung sollten Mieter auf Dinge, wie die Umgebung achten, damit sie später keine unangenehme Überraschung zu erleben.
- Passt der Schnitt der Wohnung zu den eigenen Bedürfnissen? Leerstehende Wohnungen sehen oft hell und großzügig aus. Der künftige Mieter sollte dennoch schon beim Besichtigungstermin grob messen und prüfen, ob die eigenen Möbel auch in die Räume passen.
- Wie sind die Räume aufgeteilt? Für eine WG sind beispielsweise Durchgangszimmer ungeeignet und eine Familie mit Kindern legt vielleicht Wert auf vergleichbar große Räume. Wer gerne kocht, legt vielleicht Wert auf eine große Küche und wer Stauraum braucht auf eine Abstellkammer.
- Passen Umfeld und Lage? Bei der Besichtigung der Mietwohnung sollten die künftigen Mieter sowohl auf die unmittelbaren Nachbarhäuser als auch auf die anliegenden Straßen achten.
- Wie sieht es mit der Parkplatzsituation aus?
- Gibt es Geschäfte des täglichen Bedarfs in der näheren Umgebung?
- Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?
- Passt die Nachbarschaft? Geräuschempfindliche Menschen mit hohem Ruhebedarf sollten beispielsweise nicht in ein Haus mit vielen Studenten-WGs ziehen. Falls möglich können Mieter sich beim Vormieter erkundigen, ob die Hausgemeinschaft intakt ist. Auch mehrere Besichtigungstermine zu verschiedenen Tageszeiten können einen Eindruck vermitteln.
Wohnungsbesichtigung: Worauf sollten Mieter achten?
Passt die Umgebung, sollten Mieter die künftige Mietwohnung genau unter die Lupe nehmen:
- Hat die Wohnung Mängel? Kleine Mängel sind schnell übersehen. Deshalb sollten Mieter schon bei der Wohnungsbesichtigung auf Details achten und jede Ecke in der Wohnung gut ansehen. Auch kleine Mängel sollten später unbedingt im Übergabeprotokoll vermerkt werden.
- Energieausweis und Nebenkosten: Schon bei der Wohnungsbesichtigung sollten Mieter auf den zu erwartenden Energieverbrauch achten. Der Vermieter muss hier bereits den Energieausweis vorzeigen. Der Kennwert im Energieausweis gibt Anhaltspunkte zum späteren Energieverbrauch und den weiteren Kosten – je höher der Kennwert, desto höher die zu erwartenden Heizkosten. Noch aufschlussreicher kann die Nebenkostenabrechnung der Vorperiode sein. Sie hilft dabei künftige Nebenkosten abschätzen zu können. Denn die mit der Miete geleistete Vorauszahlung muss nicht die tatsächlichen Kosten widerspiegeln. Der Vermieter rechnet einmal jährlich ab und schlimmstenfalls ist eine satte Nachzahlung fällig.
Was brauche ich, um eine Wohnung zu mieten?
Zur Unterzeichnung des Mietvertrags verlangt der Vermieter meist ein paar Nachweise und Unterlagen von seinem künftigen Mieter:
- Mieterselbstauskunft: Die meisten Vermieter möchten ihre Mieter mittels einer Selbstauskunft besser kennenlernen. Eine Pflicht diese auszufüllen, gibt es nicht, allerdings könnte der Vermieter dann einen anderen Interessenten bevorzugen.
Hier Mieterselbstauskunft als PDF downloaden - Gehaltsnachweise: In der Regel möchte der Vermieter die letzten drei Gehaltsnachweise des Mieters sehen. So geht er sicher, dass der Mieter sich die Wohnung leisten kann.
- Bonitätsauskunft: Der Vermieter kann sich mit der Auskunft, beispielsweise von der Schufa, über Schulden oder finanzielle Versäumnisse des Mieters informieren. Die Schufa-Auskunft darf nicht älter als zwei Monate sein. Zwar sind Mietinteressenten nicht verpflichtet, diese Information preiszugeben. In der Praxis erhöht die Vorlage einer solchen Auskunft aber meist die Chance zum Abschluss des Mietvertrags.
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- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Vorvermieterbescheinigung: Manche Vermieter möchten zur weiteren Absicherung einen Nachweis vom Vorvermieter, dass die Miete in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt wurde und es auch sonst keine Probleme mit dem Mieter gab.
- Hier kannst du unser PDF zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung downloaden
- Arbeitsvertrag oder Wohnberechtigungsschein: Mittels Arbeitsvertrags kann der Vermieter sehen, ob der künftige Mieter auch voraussichtlich die Miete wie vereinbart zahlen kann.
- Mietbürgschaft: Mieter, die kein regelmäßiges Einkommen nachweisen können, können sich jemanden suchen, der für die Mietzahlung bürgt. Das kann eine Bank sein oder zum Beispiel die Eltern.
- Personalausweis: Eine Kopie des Ausweises darf der Vermieter nicht verlangen oder anfertigen. Auf die Vorlage kann er aber bestehen.
3. Checkliste Mietvertrag
Wenn der Mieter seine Traumwohnung gefunden hat, kann er den Mietvertrag unterzeichnen. Auf folgende Punkte sollten Mieter besonders achten, bevor sie ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen:
- Haustierhaltung: Diese kann der Vermieter nur in bestimmten Fällen verbieten.
- Kündigungsverzicht: Gesetzlich gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Im Mietvertrag kann aber auch etwas anderes vereinbart werden.
- Kleinreparaturklausel: Nicht immer sind solche Klauseln gültig.
- Betriebskosten: Nicht alle Nebenkosten darf der Vermieter als Betriebskosten abrechnen.
- Mietkaution: Auch hier sind dem Vermieter enge Grenzen gesetzt und er kann maximal eine Kaution von drei Monatsmieten verlangen.
- Schönheitsreparaturen: Nur, wenn der Mietvertrag dafür flexible Fristen vorsieht, muss der Mieter sich daran halten.
4. Wohnungsübergabe
Ist der Mietvertrag unterschrieben, kann es praktisch mit dem Einzug losgehen. Zuvor wird die Wohnung dem neuen Mieter aber vom Vermieter übergeben – und auch diese Übergabe birgt ein paar Stolpersteine.
Mieter sollten unbedingt darauf achten, in einem Übergabeprotokoll mögliche Schäden festzuhalten – dazu zählen beispielsweise Kratzer im Parkett, feuchte Stellen und Wasserflecken. So schützen sich Mieter vor ungerechtfertigten Forderungen, wenn sie später einmal ausziehen. Auch die aktuellen Stände der Strom- und Gaszähler sollten vermerkt werden.
- Hier kannst du unser kostenloses Musterprotokoll für die Wohnungsübergabe downloaden.