Eine Mieterhöhung sollte gut vorbereitet und rechtlich korrekt formuliert sein – schließlich sind formale Fehler oft ein Grund, warum sie unwirksam ist. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du deine Mieterhöhung rechtssicher und verständlich formulierst, welche Bestandteile das Schreiben enthalten muss und wie du typische Fehler vermeidest. Zusätzlich stellen wir dir eine kostenlose Vorlage zur Mieterhöhung bereit.
Musterschreiben für deine Mieterhöhung: Vorlage von immowelt nutzen
Du willst die Miete auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen? Lade hier den passenden Mustertext zur Mieterhöhung als PDF herunter. Mit unserer Vorlage sparst du dir die Mühe, ein Schreiben für die Mieterhöhung eigenständig zu formulieren.
Inhaltsübersicht
- Diese Bestandteile muss das Mieterhöhungsschreiben enthalten
- Mieterhöhung korrekt begründen
- Mieterhöhung richtig formulieren: formale Details und Begründung
- Mieter hat bei Mieterhöhung Überlegungsfrist
- Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- Staffel- und Indexmiete: keine nachträgliche Mieterhöhung möglich
- Welche Folgen können fehlerhafte Mieterhöhungsankündigungen haben?
- Formfehler bei Mieterhöhungen: Was kann ungültig machen?
- Mieter lehnt Mieterhöhung ab – was tun als Vermieter?
- FAQ zum Formulieren einer Mieterhöhung
Diese Bestandteile muss das Mieterhöhungsschreiben enthalten
Damit eine Mieterhöhung rechtlich Bestand hat, muss das Mieterhöhungsschreiben bestimmte Pflichtangaben enthalten. Die folgende Checkliste hilft dabei, alle formalen Anforderungen zu erfüllen:
- Vollständige Anschrift von Vermieter und Mieter
- Bezeichnung des Mietobjekts (Adresse, ggf. Wohnungsnummer)
- Aktuelle Miethöhe und die neue, geforderte Miete
- Begründung der Mieterhöhung (z. B. Mietspiegel, Vergleichswohnungen)
- Hinweis auf das gesetzliche Zustimmungsverfahren (§ 558b BGB)
- Frist zur Zustimmung (mindestens zwei volle Kalendermonate)
- Eigenhändige Unterschrift des Eigentümers oder eines Bevollmächtigten
Wichtig: Der Zugang des Schreibens beim Mieter ist für den Beginn der Frist entscheidend. Ein zu früher Mietbeginn oder eine unzureichende Begründung kann zur Unwirksamkeit führen. Tipp: Nutze unsere Mieterhöhung Vorlage, um alle Pflichtangaben korrekt zu erfassen.
Mieterhöhung korrekt begründen
Für eine wirksame Mieterhöhung ist eine formgerechte und nachvollziehbare Begründung gesetzlich vorgeschrieben (§ 558a BGB). Dabei kommen folgende Begründungsarten in Frage:
- Qualifizierter Mietspiegel: Der örtliche Mietspiegel ist die einfachste und rechtssicherste Grundlage. Er muss von der Gemeinde oder von Vermieter- und Mieterverbänden gemeinsam erstellt oder anerkannt sein.
- Vergleichswohnungen: Der Vermieter kann drei vergleichbare Wohnungen benennen. Diese müssen in Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr mit der betreffenden Wohnung vergleichbar sein.
- Sachverständigengutachten: Ein Immobiliengutachter kann ein Wertgutachten zur ortsüblichen Miete erstellen. Das ist besonders bei fehlendem Mietspiegel hilfreich.
Beachte: Die gewählte Begründung muss dem Mieter nachvollziehbar dargelegt werden. Bei Mietspiegeln empfiehlt es sich, den relevanten Auszug beizulegen. Bei Vergleichswohnungen sind Adresse, Mietpreis und Merkmale der Vergleichsobjekte anzugeben.
Mieterhöhung richtig formulieren: formale Details und Begründung
Eine Mieterhöhung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen – das bedeutet schriftlich, aber ohne zwingende Unterschrift. Dennoch empfehlen Experten aus Beweisgründen eine Unterschrift. Alternativ ist auch die elektronische Übermittlung möglich, sofern der Mieter dieser Kommunikationsform vorher zugestimmt hat.
Wird die Mieterhöhung durch eine Hausverwaltung oder einen Bevollmächtigten ausgesprochen, ist eine Vollmacht beizufügen (BGH, Az. VIII ZR 300/09). Fehlt diese, ist die Mieterhöhung zunächst unwirksam.
Auch der Zeitpunkt der Mieterhöhung ist relevant: Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen (§ 558 Abs. 1 BGB), und die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % steigen (Kappungsgrenze, § 558 Abs. 3 BGB).
Eine Mieterhöhung stellt eine Vertragsveränderung dar
Erhöhst du die Miete, muss dein Mieter dieser Vertragsänderung auch zustimmen. Grundsätzlich muss der Mieter dem Erhöhungsbegehren auch zustimmen, sofern die neue Miete innerhalb des ortsüblichen Niveaus liegt. Lehnt der Mieter dies dennoch ab, kannst du ihn daraufhin verklagen. Zur Vollständigkeit haben wir in unserer Vorlage zur Mieterhöhung auch eine solche Zustimmungserklärung beigefügt.
Mieter hat bei Mieterhöhung Überlegungsfrist
Schickst du deinem Mieter ein Mieterhöhungsschreiben und berufst dich darin auf die örtliche Vergleichsmiete, solltest du ein Zustimmungsschreiben beilegen. Dieses Schreiben muss der Mieter dir innerhalb der Überlegungsfrist zukommen lassen. Dabei gilt: Das Gesetz (§ 558b, Abs. 2 BGB) räumt dem Mieter eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsschreibens ein. Innerhalb des Zeitraums darf er der Mieterhöhung zustimmen oder diese ablehnen.
Stimmt der Mieter hingegen einer begründeten Mieterhöhung nicht zu, hast du die Möglichkeit, die Zustimmung auf dem Rechtsweg mittels Zustimmungsklage zu erzwingen. Allerdings hat der Mieter bei einer Mieterhöhung grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB). Er kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. In diesem Fall tritt die Mieterhöhung nicht ein.
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Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Als Vermieter kannst du eine Gesamtmieterhöhung schriftlich mithilfe einer Vorlage auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben (§ 558 BGB). Voraussetzung ist, dass sich die Kaltmiete, also die Monatsmiete ohne Betriebskosten, in den vergangenen 12 Monaten nicht verändert hat. Da die Frist bei einer Mieterhöhung allerdings 3 Monate beträgt, ist eine Erhöhung frühestens 15 Monate nach der letzten Mietanpassung möglich.
Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete, um die zu Mietpreiserhöhung zu begründen?
Bevor du ein Schreiben zur Mieterhöhung mit Hilfe unserer Vorlage formulierst, musst du wissen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Dies findest du in vielen Fällen über einen Mietspiegel heraus.
Der Mietspiegel benennt die für die jeweiligen Gemeinde oder Kommune üblichen Preise für Wohnungen. Die dort herangezogenen Vergleichsobjekte ähneln sich hinsichtlich Größe, Ausstattung, Baujahr, Lage und Beschaffenheit. Gibt es keinen Mietspiegel, muss der Vermieter die Vergleichsmiete beispielsweise durch ein Sachverständigen-Gutachten oder mithilfe von Vergleichswohnungen ermitteln.
Wofür gibt es einen Mietspiegel?
Ein Mietspiegel berücksichtigt die üblichen Entgelte, die sich für vergleichbaren Wohnraum in den letzten 6 Jahren vereinbart oder regulär erhöht haben. Er wird von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt. Gemeinden oder Interessenvertreter müssen diese alle 2 Jahre an die Marktentwicklung anpassen und spätestens nach 4 Jahren neu erstellen. Handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, so ist dieser nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen.
- Hier erfährst du wie du einen Mietspiegel richtig liest.
Was muss ich als Vermieter beachten, wenn ich den Mietpreis bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben will?
Als Vermieter darfst du die Nettokaltmiete nur alle 15 Monate erhöhen. Beachte außerdem, dass die Anhebung der Miete in 3 Jahren nicht mehr als 20 Prozent betragen darf – das ist die sogenannte Kappungsgrenze.
Ist der Wohnungsmarkt im jeweiligen Gebiet jedoch angespannt, liegt die Kappungsgrenze bei 15 Prozent.
Als Vermieter musst du 3 Vergleichswohnungen benennen und beschreiben, welche die ortsübliche Miete angeben. Nur so kann der Mieter genau nachvollziehen, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Auch für diese Erklärungen zur Mieterhöhung ist in unserer Vorlage eine Lücke zum Ausfüllen vorgesehen.
Der Mieter muss in der Lage sein, anhand der genauen Bezeichnung der Wohnungen, diese ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden zu können. Außerdem müssen die Wohnungen hinsichtlich Ausstattung und Größe zwar nicht exakt, aber in groben Zügen vergleichbar sein.
Erhebliche Abweichungen bei der Ausstattung oder der Wahl von Vergleichswohnungen können dazu führen, dass keine Vergleichbarkeit gegeben ist. Das ist beispielsweise bei einer erheblich größeren oder kleineren Wohnungsgröße der Fall. In solchen Fällen kann das Mieterhöhungsverlangen unwirksam sein.
Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn du als Vermieter in deinem Schreiben 3 Vergleichswohnungen als Grund zur Mietpreiserhöhung nennst, obwohl es bei der Gemeinde einen Mietspiegel gibt? Dann musst du explizit auf diesen hinweisen!
Mieterhöhung nach Modernisierung
Erfahre jetzt genau, wie die Mieterhöhung nach Modernisierung funktioniert und worauf du als Vermieter achten solltest.
Staffel- und Indexmiete: keine nachträgliche Mieterhöhung möglich
Eine klassische Mieterhöhung ist bei Staffelmietverträgen (§ 557a BGB) und Indexmietverträgen (§ 557b BGB) nicht vorgesehen. Bei diesen Mietformen wird die Miete automatisch angepasst – entweder in festgelegten Zeitabständen (Staffelmiete) oder an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt (Indexmiete).
- Staffelmiete: Hier sind zukünftige Mietsteigerungen bereits im Mietvertrag geregelt. Eine zusätzliche Mieterhöhung ist nicht zulässig, solange die Staffelregelung gilt.
- Indexmiete: Die Miete orientiert sich am vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindex. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn der Index eine entsprechende Veränderung aufweist. Der Vermieter muss die Berechnung transparent darlegen.
Wichtig: Auch bei Indexmieten gelten gesetzliche Vorgaben – etwa, dass die Miete jeweils frühestens ein Jahr nach der letzten Änderung angepasst werden darf. Bei Neuvermietung in Gebieten mit Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gelten zusätzlich Höchstgrenzen bei der Anfangsmiete.
Welche Folgen können fehlerhafte Mieterhöhungsankündigungen haben?
Wenn du als Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht richtig oder fehlerhaft begründest, greift die Mieterhöhung erst später oder gar nicht. Erhöhst du die Miete beispielsweise über die ortsübliche Vergleichsmiete, kann der Mieter die Zustimmung unter Umständen verweigern. Allerdings kann ein Mieterhöhungsverlangen teilweise wirksam sein, wenn es zwar formal korrekt, inhaltlich jedoch fehlerhaft ist, hat der BGH entschieden (Az.: VIII ZR 316/07). In solchen Fällen kann ein Teil der Mieterhöhung wirksam sein. Dies gilt für den Teil, der bis zur ortsüblich zulässigen Höhe reicht, den darüber liegenden Teil der Erhöhung betrifft dies jedoch nicht. Es ist also notwendig, dass du deine Mieterhöhung korrekt und lückenlos formulierst. Eine Vorlage kann dir daher unnötigen Ärger ersparen.
Bei Modernisierungsmieterhöhungen gilt: Wenn du deine Modernisierung nicht oder nicht richtig ankündigst, verlängert sich zumindest die Frist für die Mieterhöhung – von 3 auf 6 Monate. „Die Rechtsprechung ist in so einem Fall oft relativ streng. Wenn Vermieter in ihrem Schreiben nur ,Wir sanieren das Treppenhaus.‘ als Begründung angeben, könnte das nicht ausreichen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Carsten Hoth. Besser sei es, wenn Vermieter die Arbeiten genau beschreiben würden. Die Frist verlängere sich auch dann auf ein halbes Jahr, wenn du die Kosten falsch eingeschätzt hast und die Mieterhöhung um 10 Prozent höher ausfällt als im Schreiben angekündigt.
Formfehler bei Mieterhöhungen: Was kann ungültig machen?
Eine Mieterhöhung kann nur dann wirksam werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Häufige Formfehler sind:
- Fehlende oder unzureichende Begründung
- Falsche oder unklare Fristen
- Kein Hinweis auf das gesetzliche Zustimmungsverfahren
- Fehlende Unterschrift oder fehlende Vollmacht bei Vertretung
- Überschreitung der Kappungsgrenze oder zu kurze Abstände zwischen Erhöhungen
Die Folge solcher Fehler: Die Mieterhöhung ist unwirksam. Der Mieter muss dann nicht zahlen oder zustimmen. Der Vermieter muss in diesem Fall ein neues, formgerechtes Schreiben verfassen.
Hinweis: Das BGH-Urteil Az. VIII ZR 316/07 bestätigt, dass eine Mieterhöhung ohne ordnungsgemäße Begründung nicht zur Zustimmung verpflichtet. Daher empfiehlt es sich, eine geprüfte Mieterhöhung Vorlage oder ein Musterschreiben zu verwenden, um formale Fehler zu vermeiden.
Mieter lehnt Mieterhöhung ab – was tun als Vermieter?
Wenn der Mieter einer Mieterhöhung nicht zustimmt, ist der Vermieter nicht rechtlos. Der erste Schritt: Prüfen, ob die Frist zur Zustimmung bereits abgelaufen ist. Hat der Mieter innerhalb von zwei Monaten nicht reagiert oder die Zustimmung verweigert, kann der Vermieter Klage auf Zustimmung erheben (§ 558b Abs. 2 BGB).
Alternativ kann der Mieter das Sonderkündigungsrecht nutzen (§ 561 BGB). Dieses gilt bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung und ermöglicht die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats. Die Mieterhöhung tritt in diesem Fall nicht in Kraft.
Tipp: Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine präzise und gut begründete Mieterhöhung – idealerweise mit Hilfe einer geprüften Vorlage.
Urteile zu Mieterhöhungen
- Beruft sich ein Vermieter bei einer Mieterhöhung auf einen Mietspiegel, so muss er diesen dem Scheiben nicht beilegen. Es reicht, wenn dieser allgemein zugänglich ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 74/08).
- Zahlt ein Mieter nach einer Mieterhöhung 3 Mal die erhöhte Miete, so gilt dies als konkludente Zustimmung (BGH; Az.: VIII ZB 74/16).
- Ein Mietspiegel für Wohnungen ist auch bei Mieterhöhungsverlangen für Einfamilienhäuser anwendbar (BGH; Az.: VIII ZR 54/15).
- Der Vermieter muss nach einer Modernisierungsmieterhöhung oder einer sogenannten modernisierenden Instandsetzungsmaßnahme lediglich die Gesamtkosten angeben und nicht die einzelnen Kostenpositionen aufschlüsseln. Begründet hat der BGH das Urteil damit, dass die formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach § 559 b Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch andernfalls überspannt würden. Bei Unsicherheit kann der Mieter Gebrauch von seinem Belegeinsichtsanspruch machen (BGH; Az.: VIII ZR 29/22).
FAQ zum Formulieren einer Mieterhöhung
Wie fließt die Wohnungsgröße bzw. Wohnfläche in die Mieterhöhung mit ein?
Grundsätzlich kommt es bei der Mieterhöhung auf die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche an, dies entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 266/14). Du als Vermieter kannst jedoch nicht einfach eine Vorlage zur Mieterhöhung ausfüllen, dem Mieter zuschicken und fortan eine höhere Miete verlangen. Der Mieter muss dieser Erhöhung erst einmal zustimmen.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Mieter bei fehlerhaftem Mieterhöhungsschreiben?
Einem fehlerhaften Mieterhöhungsschreiben kann der Mieter schriftlich widersprechen. Du als Vermieter bist dann in der Pflicht, dem Mieter ein korrigiertes Schreiben zur Mieterhöhung zukommen zu lassen. Das bedeutet allerdings auch, dass du die Mieterhöhung erst später oder gar nicht erhältst. Laut BGH (Az.: VIII ZR 316/07) kann eine Mieterhöhung jedoch auch teilweise wirksam sein. Das ist der Fall, wenn sie formal korrekt, aber inhaltlich fehlerhaft ist.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Du darfst die Nettokaltmiete nur alle 15 Monate erhöhen und diese darf in den vergangenen 3 Jahren nicht mehr als 20 Prozent betragen.
Wie lange vorher muss der Vermieter eine Mieterhöhung bekannt geben?
Die Mieterhöhung muss dem Mieter mindestens zwei volle Kalendermonate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt werden. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens (§ 558b BGB).
Was passiert, wenn der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung verweigert?
Hast du eine Mieterhöhung formuliert und deinem Mieter zugeschickt, doch der Mieter weigert sich, eine höhere Miete zu zahlen, kannst du seine Zustimmung einklagen. Das ergibt jedoch nur Sinn, wenn die im Schreiben oder der Vorlage begründete Mieterhöhung rechtmäßig ist.
Wie kann der Vermieter die Vergleichsmiete bei fehlendem Mietspiegel rechtssicher nachweisen?
Möchtest Du mithilfe einer Vorlage eine Mieterhöhung durchsetzen und dir fehlt ein Mietspiegel, kannst du 3 Vergleichsobjekte zurate ziehen. Wichtig ist, dass die Vergleichsobjekte der zu vergleichenden Immobilie bezüglich Größe, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit ähneln.
Warum ist eine Vorlage zur Mieterhöhung sinnvoll?
Es gibt gleich mehrere Gründe, warum du für ein Schreiben zur Mieterhöhung lieber auf eine Vorlage setzen solltest, anstatt sie selbst zu formulieren. In dieser Vorlage befinden sich bereits alle wichtigen Details, die in einem Schreiben zur Mieterhöhung hinzugehören, sowie der entsprechende Wortlaut. Gleichzeitig arbeitest du eine Art Checkliste ab, die darauf hinweist, welche Anlagen du benötigst, beziehungsweise beigelegt hast. Eine Zustimmungserklärung ist normalerweise auch direkt dabei. Du sparst also eine Menge Zeit und Nerven!
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Aktualisiert am 12.12.2025
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