Ratgeber

Flüchtlinge privat aufnehmen: Das gibt es zu beachten

Täglich kommen Tausende Geflüchtete aus der Ukraine nach Deutschland. Viele Menschen wollen ihnen helfen und Unterkünfte zur Verfügung stellen. Doch gibt es Regeln, die beachtet werden müssen.

Darf ich Flüchtlingen eine Wohnung oder ein Zimmer anbieten?

Ja, du darfst Ukrainie-Flüchtlinge bei dir aufnehmen oder ihnen eine Wohnung anbieten. Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hat die Europäische Union beschlossen, das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den „vorrübergehenden Schutz“ zu eröffnen. Damit wird in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich. Ein Asylantrag ist deswegen nicht erforderlich, heißt es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen also visumfrei nach Deutschland einreisen, sie dürfen hier auch wohnen, wo sie möchten und sich auch eine Wohnung auf denselben Wegen suchen, wie deutsche Bürger auch.

Normalerweise gilt, dass Flüchtlinge erst von einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine Mietwohnung umziehen können, wenn ihr Asylantrag genehmigt wurde.

Wie biete ich den Geflüchteten am besten ein Zimmer oder eine Wohnung an?

Wer als Privatperson Geflüchteten ein Zimmer oder eine Wohnung anbieten möchte, kann das natürlich über eine klassische Immobilienanzeige, zum Beispiel auf immowelt.de, machen. Im besten Fall geschieht das aber organisiert und begleitet durch die entsprechende Kommune oder auch Vereinen und Hilfsorganisationen wie die Caritas.

Viele Behörden haben Plattformen geschalten, auf denen Wohnraum angeboten werden kann. Die Caritas empfiehlt vor allem die Plattform „Unterkunft Ukraine“, ein Zusammenschluss digitaler Sozialunternehmen. Auf den Plattformen muss meist angegeben werden, ob Wohnraum zur Miete angeboten wird oder eine kostenlose, vorübergehende Unterkunft.

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Muss ich mich irgendwo melden, wenn ich Flüchtlinge aufgenommen habe?

Bei ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gilt: Sie dürfen sich als Besucher 90 Tage lang ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Trotzdem sollten sich auch Ukraine-Flüchtlinge vorzugsweise in den Ankunftszentren registrieren lassen, weil sie nur dann ihnen zustehende Leistungen erhalten.

Erhalte ich Geld vom Staat, wenn ich Geflüchtete aufnehme?

Nein. Wer Geflüchteten Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, darf nicht auf finanzielle Vorteile vom Staat hoffen. Sollen Flüchtlinge aber für die Unterkunft Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen, können sie sich vom Staat unterstützen lassen – aber nur, wenn sich die Flüchtlinge vorher registriert haben. Sie erhalten dann die gleichen Leistungen wie Asylbewerber. Aber Achtung: der Staat zahlt nur, wenn die Flüchtlinge für die Kosten nicht aus ihrem Privatvermögen aufkommen können.

Was muss ich beachten, wenn ich unbegleitete Kinder und Jugendliche aufnehmen will?

Minderjährige Kinder und Jugendliche dürfen nicht allein aufgenommen werden, da sie als absolut schutzbedürftig gelten. Sie werden von der sogenannten Clearingstelle des Landesjugendamtes aufgenommen. Falls unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auffallen, sollte nach Angaben des Landesjugendamtes auch die Polizei informiert werden.

Was sollte man bedenken, bevor man Geflüchteten eine Unterkunft anbietet?

Geflüchtete Menschen sind oft traumatisiert. Sie trauern möglicherweise um im Krieg verlorene Familienangehörige oder sorgen sich um das Wohlergehen der Zurückgebliebenen. Das sollten Menschen, die Geflüchteten Platz bieten möchten, bedenken. Gastgeber sollten auch in Betracht ziehen, dass ausbleibende Dankbarkeit oder Gleichgültigkeit der Gäste keine Boshaft darstellt. Trauer oder Ängste bietet in einer solchen Situation oft keine emotionale Kapazität, andere Gefühle zu zeigen.

Wohnung an Flüchtlinge vermieten: Das müssen Eigentümer wissen

Du bist Eigentümer und hast eine Wohnung frei, die du gerne an Flüchtlinge vermieten möchtest? So machst du es richtig.

Ich will Wohnraum an Flüchtlinge vermieten: Wie geht das?

Eigentümer, die Wohnraum oder Wohnungen an Geflüchtete vermieten möchten, können sich an die nächste Behörde wenden, die für die Unterbringung von Geflüchteten in der Umgebung zuständig ist. Das sind entweder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt.  Aktuell gibt es zudem viele Portale wie „Unterkunft-Ukraine“, die Unterkünfte gezielt an Ukraine-Flüchtlinge vermitteln sollen. Dort können Eigentümer auch ihre Wohnungsangebote online stellen.

Eigentümer, die Wohnraum mit Hilfe der Kommunalverwaltung anbieten, müssen damit rechnen, dass die Wohnung normalerweise erst überprüft wird, ob die angebotene Wohnung oder das Zimmer überhaupt geeignet ist. In der Vergangenheit wurde die Notlage vieler Menschen oft ausgenutzt, indem sie in heruntergekommenen Behausungen aufgenommen worden sind. Das soll so verhindert werden. Eigentümer dürfen eine Wohnung auch nicht überbelegen.

Generell gelten folgende Richtwerte:

  • 2 Personen: 1 Wohnraum und eine Gesamtfläche der Wohnung von 30 Quadratmetern
  • 3 Personen: 2 Wohnräume und eine Gesamtfläche der Wohnung von 50 Quadratmetern
  • 4 und 5 Personen: 3 Wohnräume und eine Gesamtfläche der Wohnung von 65 Quadratmetern
  • ab 6 Personen: 4 Wohnräume und eine Gesamtfläche der Wohnung von 80 Quadratmetern

Es ist auch möglich, Wohnraum für nur eine bestimmte Zeit zu vermieten. Dazu muss die Wohnung zum „vorübergehender Gebrauch“ vermietet werden und ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen werden.

Wer zahlt die Miete für die Geflüchteten?

Grundsätzlich zahlen Flüchtlinge, die privat untergekommen sind, ihre Behausung selbst. Sollten sie sich dies aber nicht leisten können, hilft der Staat aus. Dafür muss sich die Person aber offiziell gemeldet haben – beispielsweise in einer Erstaufnahmeeinrichtungen, Ankunftszentrum oder Ausländerbehörde. Nur dann wird ein Kostenzuschuss gewährt. Damit hat die Person auch Anrecht auf Sozialleistungen (Bürgergeld). Die Höhe der vom Staat zu übernehmenden Miete sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wie schließen Eigentümer einen Mietvertrag mit Flüchtlingen ab?

Der Eigentümer kann mit dem Geflüchteten einen normalen Mietvertrag abschließen. Eine geflüchtete Person aus der Ukraine hat durch seinen Status des „vorrübergehenden Schutzes“ dieselben Rechte wie alle anderen EU-Bürger.

Allerdings weiß man als Vermieter nie, wen man als Mieter ins Haus holt. Sollte sich der Geflüchtete als Person mit schlechter Zahlungsmoral darstellen, kann es sich von Vorteil erweisen, die Wohnung doch über bei der Kommunalverwaltung anzumelden, so dass die Stadt als Mieter in Erscheinung tritt. Dann sind Zahlungen für Miete und Nebenkosten garantiert.

Wer vorhat, die Wohnung oder das Zimmer nur für einen bestimmten Zeitraum zu vermieten, sollte auf jeden Fall einen Zeitmietvertrag abschließen.

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Wer haftet bei Schäden in der Mietwohnung?

Für Schäden haftet immer der Mieter. Ist die Stadt anstelle des Geflüchteten als Mieter im Mietvertrag eingetragen, muss die Stadt für die Kosten, die durch Schäden entstanden sind, aufkommen.

Die Wohnung wieder kündigen: Was muss ich beachten?

Egal aus welchem Grund du kündigen willst, du musst dich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Das gilt auch für Flüchtlinge, sie unterliegen ebenfalls dem Deutschen Mietrecht. Ihnen kann nicht nach Gut dünken gekündigt werden. Es bedarf immer einem besonderen Grund.

Flüchtlinge aufnehmen: Das müssen Mieter wissen

Du bist Mieter und möchtest helfen, indem du Ukraine-Flüchtlingen ein Zimmer in ddeiner Wohnung zur Verfügung stellst. Doch geht das überhaupt?

Ukraine-Flüchtlinge aufnehmen: Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen?

„Wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich auch Geflüchtete in seine Mietwohnung aufnehmen", heißt es vom Deutschen Mieterbund (DMB). Werden allerdings sechs bis acht Wochen überschritten, muss der Vermieter informiert werden. Diese Zeitspanne gilt laut DMB in jedem Fall als erlaubnisfreier Besuch.

Verbietet der Vermieter nach dieser Zeitspanne die Aufnahme und man hält sich nicht daran, kann der Vermieter den eigenen Mietvertrag kündigen.

Untermietvertrag für Geflüchtete?

Man kann als Mieter seine Wohnung untervermieten. Das gilt auch für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Sie genießen aufgrund des Krieges den „vorrübergehenden Schutz“ und dürfen sich in Deutschland deswegen wie EU-Bürger frei aufhalten, weshalb es auch keine Verbote für Untermietverträge gibt. Jedoch muss zuvor, wie auch sonst üblich, die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Unter Umständen ist dann auch möglich, einen Zeitmietvertrag abzuschließen.

Für eine etwaige Miete oder Nebenkosten müssen die Flüchtlinge selbst aufkommen. Falls sie sich registriert haben und ihr Privatvermögen nicht ausreicht, können sie Unterstützung vom Staat erhalten.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Flüchtlinge aufnehmen möchte?

Hierfür wurden von Ländern und Kommunen zentrale Stellen eingerichtet. Auf den jeweiligen Internetseiten des Bundeslandes oder der Heimatstadt beziehungsweise des Kreises oder des Landratsamts finden sich dazu Informationen.

Weitere Angebote haben Caritas, Diakonie oder Pro Asyl eingerichtet. Zudem gibt es einige Organisationen und Portale zur Unterkunftsvermittlung, etwa „Unterkunft-Ukraine“ von Elinor, GLS Bank, Ecosia und Betterplace. Dort kann jeder, die einen Platz anbieten möchten, das Angebot online einstellen. Geflüchtete können auf der Plattform danach suchen.

Wer haftet für Schäden in der Wohnung?

Es gibt für Geflüchtete trotz Meldung bei der Ausländerbehörde keine staatliche Haftpflichtversicherung. Sollte also in von Mietern zur Verfügung gestellten Wohnungen etwas kaputt gehen, haftet der Mieter gegenüber seinem Vermieter für seine Gäste.

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