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AfA bei Immobilien nutzen und Steuern sparen

Als Immobilien-Kapitalanleger profitierst du nicht nur von Mieteinnahmen, sondern auch von Steuervergünstigungen – in Form der Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA. Mit dieser Gebäudeabschreibung machst du Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich geltend. Wir geben dir einen Überblick mit Abschreibungsrechner.

AfA bei Immobilien – Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Absetzung durch Abnutzung (AfA) setzt du die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie anteilig als Werbungskosten von der Steuer ab.  
  • Davon profitieren Vermieter und gewerbliche Immobiliennutzer, sowie Eigentümer einer Denkmalimmobilie, wenn sie diese sanieren.
  • Keine AfA gibt es für Grundstücke und in der Regel auch nicht für selbstgenutzte Immobilien.
  • Seit Januar 2023 gelten höhere Abschreibungssätze für Neubauimmobilien, die vermietet werden.

Was ist die AfA bei Immobilien?

AfA ist die Abkürzung für „Absetzung für Abnutzung“, auch Abschreibung genannt.

AfA bedeutet, dass jedes Jahr ein bestimmter Prozentsatz der Investitionskosten für eine größere Anschaffung, die dem Erzielen von Einkünften dient, vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann.

Das gilt aber nur für Wirtschaftsgüter, die sich abnutzen. Bei Immobilien bedeutet das: Nur das Bauwerk an sich zählt, nicht aber das Grundstück.

Die Absetzung durch Abnutzung ist im Einkommenssteuergesetz (EstG) geregelt. Dabei gibt es zweierlei Abschreibungsmethoden.

Lineare Abschreibung

Lineare Abschreibung (§ 7, Abs. 4 EstG) bedeutet, dass der Prozentsatz für die Abschreibung auf Immobilien über den gesamten Abschreibungszeitraum gleich hoch bleibt. Dabei kommt es aber darauf an, wann die Immobilie gebaut worden ist:

  • Wurde eine Immobilie vor dem 31. Dezember 1924 gebaut, kannst du die Anschaffungskosten der Immobilie in der Regel jährlich zu 2,5 Prozent über einen Absetzungszeitraum von 40 Jahren absetzen.
  • Für alle Häuser, die nach dem 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, sind es in der Regel 2 Prozent der Kosten, bei einem Absetzungszeitraum von 50 Jahren
  • Neu ist seit Januar 2023: Immobilien, deren Fertigstellung nach dem 01.01.2023 liegt, nun mit 3 Prozent abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer verkürzt sich auf 33 Jahre.

BFH-Urteil: Bei kürzerer Nutzungsdauer auch 3 Prozent möglich

In der Regel unterstellt der Gesetzgeber für ein Gebäude eine Nutzungsdauer von 40 beziehungsweise 50 Jahren. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer der Immobilie allerdings kürzer, kannst du beim Finanzamt auch eine schnellere Abschreibung für Immobilien mit höheren Abschreibungssätzen beantragen. Voraussetzung ist allerdings ein Sachverständigengutachten.

Würde aus solch einem Gutachten beispielsweise hervorgehen, dass das Gebäude nur noch eine Restnutzungsdauer von 33 Jahren hat, so könnte in diesem Fall ein AfA-Satz von circa 3 Prozent zugrunde gelegt werden (Az.: IX R 25/19). Bei allen Neubauten seit 2023 gilt der höhere Satz sowieso.

Abschreibungsrechner: Jetzt lineare AfA für Gebäude berechnen

Wie viel du jährlich linear von den Anschaffungs- und Herstellungskosten deiner Immobilie abschreiben kannst, erfährst du mit dem Abschreibungsrechner, in den du lediglich die relevanten steuerpflichtigen Infos eingeben musst:

Beispiel: Lineare AfA-Berechnung für Gebäude

Für Neubauten ab 2006 und bis Ende 2022 sowie Altbauten, die ab 1925 errichtet wurden, sind Anschaffungs- und Herstellungskosten mit 2 Prozent jährlich absetzbar. Der Absetzungszeitraum beträgt 50 Jahre. Für Neubauten ab 1. Januar 2023 gilt für 33 Jahre ein erhöhter Abschreibungssatz von 3 Prozent.

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungsbetrag pro Jahr
1.000.000 Euro 20.000 Euro
900.000 Euro 18.000 Euro
750.000 Euro 15.000 Euro
600.000 Euro 12.000 Euro
450.000 Euro 9.000 Euro
300.000 Euro 6.000 Euro
150.000 Euro 3.000 Euro

 

Handelt es sich bei der vermieteten Immobilie um neu geschaffenen Wohnraum, für den der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Januar 2027 gestellt wurde, so kannst du zudem in der Regel von der Sonder-AfA bei Mietwohnungen profitieren.

Degressive Abschreibung

Die degressive AfA, die vor vielen Jahren abgeschafft wurde, wird befristet und in neuer Form wieder eingeführt (§ 7, Abs. 5 EstG). Früher konnten Bauherren und Immobilienkäufer von vermieteten Immobilien ihre Objekte in den ersten Jahren mit höheren Abschreibungssätzen abschreiben. Die hohe Abschreibung gab es allerdings nur für Immobilien, die vor dem 1. Januar 2006 gekauft wurden oder der Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde.

Das Wachstumschancengesetz sieht die Wiedereinführung der degressiven AfA für Neubauten mit Abschreibungssätzen in Höhe von 5 Prozent im Jahr vor.

Eine Ausnahme stellen denkmalgeschützte Immobilien dar: Für deren Sanierung gelten nach wie vor hohe Abschreibungssätze.

Die Abschreibung startet in der Regel mit dem Kauf der Immobilie und endet mit deren Verkauf oder mit dem Ende des Abschreibungszeitraums beziehungsweise der Nutzungsdauer. Danach profitiert der Immobilieneigentümer nicht mehr von der AfA für Gebäude. Bei Verkauf beginnt für den neuen Eigentümer der Abschreibungszeitraum von vorne, das heißt, er kann die AfA erneut für bis zu 50 Jahre geltend machen, je nach Art der Immobilie.

Wichtig hierbei: Das Steuerrecht rechnet die AfA bei Gebäuden in vollen Monaten. Wird die Immobilie also beispielsweise am 20. April eines Jahres verkauft, so kann der Verkäufer noch für vier Monate des Jahres die AfA steuerlich geltend machen.

Wer profitiert von der AfA bei Immobilien?

Der Fiskus geht davon aus, dass sich eine Immobilie mit der Zeit abnutzt, jedes Jahr ein bisschen an Gebäudewert verliert und am Ende der Nutzungsdauer wertlos ist. Du kannst deshalb die Anschaffungskosten und Herstellungskosten im Laufe vieler Jahre von der Steuer absetzen, wenn du eine Immobilie erwirbst

Von der AfA auf Gebäuden profitierst du, wenn:

  • du deine Immobilie nutzt, um Gewinne zu erzielen, also diese vermietest oder verpachtest.
  • du eine denkmalgeschützte Immobilie sanierst. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Besitzer die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verpachten.

Achtung: Vermietest du eine Immobilie verbilligt – etwa an Verwandte–, so ist aus steuerlicher Sicht Vorsicht geboten. Die volle AfA für Wohnungen und Häuser kann in der Regel nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Miete mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt und eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt – das gilt als übliche Bemessungsgrundlage. Liegt diese bei der Vermietung an Angehörige darunter, wird die AfA von Gebäuden anteilig gekürzt.

Dann kann die AfA nicht angewendet werden:

  • Für selbstgenutzte Immobilien gibt es keine AfA, denn das Wohnen im selbst genutzten Eigenheim betrachtet der Staat als Privatangelegenheit. Einzige Ausnahme:  Wenn du dein Haus in Eigennutzung bewohnst, kannst du Handwerkerrechnungen in eingeschränktem Umfang auch bei privat genutzten Immobilien steuerlich geltend machen.

Immobilie erst selbst bewohnen, dann vermieten: kann ich die AfA nutzen?

Nutzt du eine Immobilie zunächst selbst und vermietest diese zu einem späteren Zeitpunkt, so kannst du ab dem Vermietungszeitpunkt die AfA für das Haus in Anspruch nehmen. Dabei wird der AfA-Satz angewendet, der zu diesem Zeitpunkt gelten würde, wäre die Immobilie von Anfang an vermietet worden. Rückwirkend für die Eigennutzungszeit nützt dir die AfA nichts. Wenn du eine Eigentumswohnung beispielsweise zehn Jahre selbst nutzt und dann vermietest, gilt die AfA nur noch 40 statt 50 Jahre lang.

AfA: Was kann bei Immobilien alles abgeschrieben werden?

Für die AfA zählt nur das Wohngebäude, nicht aber das Grundstück. Denn ein Grundstück nutzt sich nicht ab. Kaufst du also ein Haus mit Grund, so musst du vom Kaufpreis noch den anteiligen Wert des Grundstücks abziehen.  In der Regel ist der Bodenrichtwert einer Gemeinde die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwert-Tabelle der jeweiligen Gemeinde ermittelt. Darüber hinaus gilt es zu klären, welche Kosten man bei vermieteten Immobilien abschreiben kann?

Zu den absetzbaren Ausgaben zählen unter anderem die folgenden Punkte:

Anschaffungskosten und -nebenkosten

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hauskauf. Diese benötigst du für die Beurkundung des Kaufvertrages sowie eventuell für die Verwaltung des Notaranderkontos
  • Maklerprovision für die Objektvermittlung
  • Grunderwerbsteuer 
  • Gebühren des Grundbuchamtes : nur für den Eigentümerwechsel, sowie Gebühren für die Auflassungsvormerkung 
  • Schätz- und Gutachterkosten 
  • Fahrt- und Telefonkosten, aber nur im Zusammenhang mit der erworbenen Immobilie 
  • Gerichtskosten, bei Erwerb von Zwangsversteigerungen

Sonderfall bei Erwerb einer Eigentumswohnung zur Kapitalanlage

In der Regel hat die Eigentümergemeinschaft eine Instandhaltungsrücklage gebildet. Der die Wohneinheit betreffende Anteil an dieser Rücklage zählt ebenfalls nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten und muss folglich vom absetzbaren Kaufpreis abgezogen werden.

Herstellungskosten

  • Kosten für Baugenehmigung und -abnahme
  • Architektenhonorar 
  • Handwerkerkosten
  • Baumaterial
  • Ausschachtungsarbeiten und Aufwendungen übliche Erdarbeiten, laut Einkommenssteuerhinweis (H 6.4 EStH)
  • erstmals installierte Anschlüsse ans Strom-, Gas-, Wasser- und Abwassernetz
  • Umzäunung, dazu zählen auch Hecken oder Bäume
  • Entfernung von Betriebsvorrichtungen, laut Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH vom 25.1.2006, I R 58/04, BStBl II 2006, 707)
  • Ablöse- und Abstandszahlungen (H 6.4 EstH)
  • Fahrtkosten zur Baustelle (H 6.4 EstH)

Nicht unmittelbar mit dem Gebäude zusammenhängende Kosten wie die für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch zählen hingegen nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern sind sofort abziehbare Werbungskosten, die in dem Jahr, in dem sie anfallen, steuermindernd berücksichtigt werden.

Vorsicht: Steuernachteil bei hohem Sanierungsaufwand

Wer eine gebrauchte Kapitalanlageimmobilie mit notwendigen Baumaßnahmen erwirbt und umgehend Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten durchführen will, muss einiges beachten: Renovierungsabschreibungen sind über einen kurzen Zeitraum in den ersten drei Jahren nach Erwerb nur dann möglich sind, wenn die Kosten nicht mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten betragen (ohne Mehrwertsteuer). Liegen die in den ersten drei Jahren nach Kauf getätigten Investitionen höher, so werden diese Kosten steuerlich wie Anschaffungskosten behandelt. In der Folge werden sie linear im Laufe von 40, beziehungsweise 50 Jahren abgeschrieben. Diese auch als „Instandhaltungsstau-Paragraph“ verspottete Regelung kritisieren Experten scharf, da Käufer alter Häuser verlockt sind, notwendige Sanierungen aus Steuergründen zu verzögern.

AfA für Immobilien in der Steuererklärung: So geht´s

Die Einnahmen und Ausgaben einer Kapitalanlageimmobilie sind in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ anzugeben. Hier wird auch die AfA in der Steuererklärung berücksichtigt. Liegen die Ausgaben – wie zum Beispiel die Zinsen – und die AfA höher als die Einnahmen, macht der Immobilienbesitzer rein rechnerisch Verluste mit seiner Vermietungstätigkeit. Diese Verluste wirken sich steuermindernd aus. Wenn du Mieteinnahmen versteuerst, trägst du diese als Einkünfte in der Anlage V ein.

Die verschiedenen AfA-Arten bei Immobilien – ein Überblick

Für Baudenkmäler, Alt- oder Neubauten gelten unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten. Ein Überblick über die unterschiedlichen AfA-Arten:

1. AfA für Neubauten

Wer ein neues Gebäude errichtet und anschließend vermietet, profitiert von der Neubau-AfA. Für Neubauten gilt wahlweise die lineare Abschreibung. Mit der Wiedereinführung der degressiven AfA hat der Bauherr allerdings die Möglichkeit, auch diese zu wählen und später zur linearen AfA zu wechseln. Der lineare Abschreibungssatz betrug für Neubauten, die bis zum 31.12.2022 fertig gestellt wurden, 2 Prozent jährlich. Die Herstellungskosten können Bauherren über 50 Jahre abschreiben. Wer für seinen Neubau ab 1. Januar 2023 die lineare Abschreibung wählt, kannjährlich 3 Prozent der Herstellungskosten über 33 Jahre lang steuerlich geltend machen. Den Grundstückspreis dürfen sie nicht dazuzählen.

2. Sonder-AfA für neu geschaffenen Wohnraum

Wer Mietwohnungen durch Neubau, Dachaufstockung oder Dachausbau schafft, konnte bis zum 31. Dezember 2021 zusätzlich zur Neubau-Afa von einer Sonder-AfA in Höhe von jährlich bis zu 5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten profitieren, die über einen Zeitraum von 4 Jahren gewährt wurde. Geregelt ist sie im Paragraphen 7b EstG, absetzbar sind maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter.

Voraussetzung war außerdem, dass die Wohnungen mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden. Auch hinsichtlich der Herstellungs- und Anschaffungskosten gibt es Kostenobergrenzen: Wer mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ausgibt, ging leer aus, da Luxuswohnungen nach Ansicht der Bundesregierung keiner Förderung bedürfen.

Zum 1. Januar 2023 legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Sonder-AfA für Mietwohnungen neu auf, allerdings mit anderen Bedingungen: 4 Jahre lang kannst du zusätzlich 5 Prozent für neue Mietwohnungen abschreiben, sofern das Gebäude den Energiestandard „Effizienzhaus 40“ erfüllt und sich die Herstellungskosten auf nicht mehr als 4.800 Euro pro Quadratmeter belaufen.

3. AfA für Altbauten

Auch für vermietete Altbauten gilt die lineare AfA. Je nach Baujahr sind Abschreibungsbetrag und Abschreibungszeitraum unterschiedlich:

  • Für Häuser, die ab 1925 errichtet wurden, können 50 Jahre lang jeweils 2 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
  • Für Häuser, die vor 1925 errichtet wurden, gilt bei der Altbau-AfA ein Satz von 2,5 Prozent für einen 40-jährigen Abschreibungseitraum.

4. Denkmalschutz-AfA

Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gewährt der Gesetzgeber besonders hohe Steuervorteile.

  • Für die Anschaffungskosten ohne die Renovierungskosten gibt es die lineare Denkmal-AfA für Altbauten von zwei (für Häuser, die nach 1925 errichtet wurden) oder 2,5 Prozent (für Häuser, die vor 1925 gebaut wurden).
  • Zusätzlich können Kapitalanleger die reinen Modernisierungskosten für denkmalgeschützte Häuser 8 Jahre lang mit jährlich 9 und weitere 4 Jahre lang mit 7 Prozent steuerlich geltend machen.

Das Besondere: Auch wenn du Selbstnutzer von Denkmalimmobilien bist, lassen sich Steuern sparen. Du kannst zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten abschreiben. Eine lineare AfA für die Altbau-Substanz können Selbstnutzer aber nicht in Anspruch nehmen.

5. Abschreibung für Modernisierungen

Während die Anschaffungskosten für nicht selbst genutzte Immobilien über lange Jahre abgeschrieben werden müssen, ist das bei Modernisierungsarbeiten über einen kürzeren Zeitraum möglich.

Sanierungs- und Modernisierungskosten schreibst du gleichmäßig verteilt über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren ab. Kleinere Reparaturen sind sofort in einem Jahr absetzbar.

6. Sonderfall: AfA bei gewerblichen Gebäuden

Für gewerblich genutzte Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, geht der Gesetzgeber von einer schnelleren Abnutzung aus. Deshalb können solche Wirtschaftsgebäude 33 1/3 Jahre lang in der Regel mit jeweils 3 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von der Steuer abgesetzt werden. (§ 7 Abs. 1 EstG)

AfA gilt auch bei selbstständigen Gebäudeteilen: Die Bestimmungen über die Gebäude-AfA können auch auf Gebäudeteile angewendet werden, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (nach § 7 Abs. 5a EstG; vergleiche R 4.2 Abs. 4 EstR). Dabei kann es sich um Ladeneinbauten, bestimmte Mietereinbauten, Schaufensteranlagen oder Gaststätteneinbauten handeln.

Kann man eine geschenkte oder geerbte Immobilie abschreiben?

Wenn du eine Kapitalanlageimmobilie erbst oder geschenkt bekommst, kannst du die AfA weiterführen, und zwar genau in dem Umfang und mit dem AfA-Satz, den der Erblasser oder Schenker auch hätte absetzen können. Das regelt die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (§ 11d EstDV).

Relevant ist in diesem Zusammenhang die vor dem 1. Januar 2006 gültige Regelung zur degressiven AfA. Diese sah in den ersten Jahren höhere Abschreibungssätze vor, später aber nur noch geringe. Wer eine solche vermietete Immobilie erbt, kann heute deshalb nur noch 1,25 Prozent der damaligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten jährlich steuerlich geltend machen.

Was passiert, wenn der Abschreibungszeitraum vorbei ist?

Die Abschreibung von Immobilien startet in der Regel mit dem Kauf und endet mit deren Verkauf oder mit dem Ende des Abschreibungszeitraums beziehungsweise der Nutzungsdauer. Danach profitierst du als Immobilieneigentümer nicht mehr von der AfA.

Bei Verkauf beginnt für den neuen Eigentümer der Abschreibungszeitraum von vorne, das heißt, er kann die AfA erneut für bis zu 50 Jahre geltend machen, je nach Art der Immobilie.

Fazit: AfA erhöht Rendite der Immobilie

Ganz gleich ob AfA nun für die Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus gilt – die Möglichkeit zur Abschreibung steigert die Rendite einer Kapitalanlageimmobilie. Trotzdem solltest du eine Immobilie nicht ausschließlich unter dem Aspekt der Steuerersparnis kaufen. Denn nur wenn deine Mieteinnahmen für das Wohngebäude langfristig gesichert sind, wird die Investition ein Erfolg.

Häufige Fragen zur AfA bei Immobilien

Was ist die AfA bei Immobilien und wie funktioniert sie?

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für den Wertverlust von Immobilien über ihre Nutzungsdauer. Sie ermöglicht es, die Kosten für den Erwerb oder die Herstellung von Gebäuden über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen.

Gibt es in Deutschland bestimmte Voraussetzungen oder Einschränkungen für die Nutzung der AfA bei Gebäuden?

Ja, in Deutschland müssen Immobilien entweder vermietet oder für betriebliche Zwecke genutzt werden, um die AfA nutzen zu können. Außerdem gelten spezifische Regelungen bezüglich abschreibungsfähigen Nutzungsdauer, der AfA-Sätze und weitere rechtliche Vorschriften, die im Einkommensteuergesetz festgelegt sind.

Wie wirkt sich die AfA auf die steuerliche Belastung von Immobilienbesitzern aus?

Die AfA auf Gebäude wirkt sich positiv auf die steuerliche Belastung von Immobilienbesitzern aus, da sie die Möglichkeit bietet, die steuerlichen Auswirkungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer zu verteilen. Durch die Abschreibung auf Immobilien können Besitzer ihre steuerliche Last verringern.

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